Danke für die Info. Ein Jurist einer IHK wird nicht unbedingt eine neutrale Aussage machen. Als Laie lassen sich solche Aussagen auch nicht unbedingt nachprüfen.
Also könnte ich auch zwei Jahre danach noch Einsicht in die meine Facharbeit
nehmen. Und sogar 10 Jahre was die Niederschriften betrifft, die da wären:
§21 Abs. 4: Über den Verlauf der Prüfung einschließlich der Beratung und Feststellung der Prüfungsergebnisse ist eine Niederschrift zu fertigen, die von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen ist.
Einsicht erhalten. Da mich meine örtliche IHK mit diesen vier Wochen leider angelogen hatte, fühle ich mich doch nun recht motiviert, das auch zu tun.
Es stehen hier auch keine besonderen Bedingungen, die eine Einsicht nicht möglich machen würden. Zumindest die "Niederschriften" müßten also für 10 Jahre einsehbar sein.