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Surfer007

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  1. Also ich habe mich bei der Agentur für Arbeit (Leistungsabteilung) erkundigt: Wenn ich den Auflösungsvertrag unterschreibe, bekomme ich 100% 3-monatige Sperrzeit, auch in meiner Situation! Die Frau aus der Leistungsabteilung hat mir noch gesagt, dass ich meinem Arbeitgeber sagen soll, dass der Ausbildungsverhältnis einfach mal weiterhin formäl bestehen bleiben soll, denn mein Arbeitgeber bezahlt mir und für mich ja sowieso nichts. Nur mein Beschäftigungsverhältnis soll erstmal ruhen lassen, bis ich wieder gesund bin. Wenn das so wird, dann bekomme ich auch Arbeitslosengeld I , bis ich wieder gesund bin. Und dann muss halt mich der Arbeitgeber wieder weiterhin beschäftigen. Also dank meiner Erkundigung und euren Antworten werde ich den Auflösungsvertrag definitiv nicht unterschreiben! Denn, wie gesagt, wenn ich den Vertrag auflöse, dann habe ich nur Nachteile: 1. Überhaupt kein Geld, und das 3 Monate lang. 2. WENN sie mich ab August einstellen werden, dann kommt ja wohl die Probezeit dazu. So können sie mich gleich nach 2. Tag ohne Grund kündigen. Und dann stehe ich ohne alles!
  2. @Manitu71 Warum denkst du, dass ich die Ausbildung im Herbst nicht weitermachen werde?? Wenn ich den Auflösungsvertrag unterschreibe, bekomme ich dann kein Krankengeld mehr, sondern nur Arbeitslosengeld I ? Und wenn ich den Auflösungsvertrag nicht unterschreibe, könnte ich ja das Krankengeld weiterhin bekommen, halt bis August 2007, und der Arbeitgeber hätte doch keine Nachteile, oder? Gruß, Surfer007
  3. Hallo! Mich interessiert mal folgende Sache: Ich mache jetzt eine Ausbildung zum Fachinformatiker - Systemintegration. Ich bin jetzt im 2. Lehrjahr. Doch seit Ende November 2006 bis jetzt bin ich krank geschrieben! 1) Da mehr als 6 Wochen krank, habe ich Anspruch auf Krankengeld: Was bekommt man da ungefähr? 2) Mein Arbeitgeber hat mir nun diese Woche Zeit gegeben, mich zwischen 2 Sachen zu entscheiden: a) Ich unterschreibe ein Auflösungsvertrag, bis August 2007, bis ich halt wieder gesund bin. Danach werden die mich im August dieses Jahres wieder einstellen (schriftliche Bestätigung darüber wird mir ausgehändigt!) Ich gehe ab Montag, den 5. Februar 2007 wieder zur Arbeit und MUSS 2 Monate nicht krank sein, keinen einzigen Tag! Ich fühle mich jedoch noch nicht 100% gesund und Kollegen aus der Abteilung sind von mir richtig enttäuscht (weil ich mich nicht zwischendurch gemeldet habe usw...) und brauchen halt Zeit davon weg zu kommen. Ersten Block vom 2. Jahr hab ich zum Teil verpasst und den zweiten Block komplett. Habe jedoch theoretische Vorkenntnisse aus meiner ersten, schulischen Ausbildung als Techn. Assistent für Informatik. Was soll ich jetzt machen??? Zu was entscheiden?? Welche Konsequenzen hat denn dieser Auflösungsvertrag für mich? Bekomme ich da weiterhin Krankengeld und/oder Arbeitslosengeld I (hab ja die schriftliche Bestätigung, dass ich ab August wieder einsteige)?? Vielen Dank für eure Erfahrungen, Tipps und Antworten im Voraus! Surfer007
  4. Kann denn mir vielleicht zum Abschluss einer sagen, wie es in der IHK Hannover ist, wegen der Sache? Gruß, Surfer007
  5. Ist es denn sicher von wegen bei nicht chronisch Kranken 2 Monate und bei chronisch Kranken bei 3 Monaten !? Wenn wirklich ja, ist das dann in Werktagen gezählt oder mit Wochenenden/Feiertagen/Urlaub? Gruß, Surfer007 PS: Ich rede speziell von IHK Hannover, also ob es auch da gilt, wenn es das mit 2 bzw. 3 Monaten stimmt?
  6. Genau, kannst du denn deine Aussage belegen?? Wo steht das genau usw.? Oder wie soll die IHK, wie es "b3lz3bub" gesagt hat, rauskriegen? PS: Ich rede von IHK Hannover.
  7. Hallo Leute! Mich interessiert eine Sache sehr! Und zwar, wieviel entschuldigte Krankheitstage in 3 Ausbildungsjahren als Fachinformatiker (Systemintegration) müsste man gefehlt haben, um zu einer Abschlussprüfung nicht zugelassen zu werden? Ich bedanke mich für die Antworten im Voraus!

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