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loha

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Beiträge von loha

  1. Wo hast Du denn diese Fähigkeiten erlernt? Berufsschule, VHS, Fernkurs, o.ä.? Dann bekommt man doch einen Nachweis darüber. Den legst Du deiner Bewerbung bei.

    Wenn Du dir das aber alles in deinen vier Wänden beigebracht hast, kannst Du das nur durch Arbeitsproben beweisen. Ich kann auch nicht schriftlich nachweisen, das ich gute Photoshop Kenntnisse habe.

    ne keine Fernkurse, keine Fortbildungsgänge usw. Alles was darunter fällt war entweder in der Berufsfachschule (Informatik, Wirtschaft) oder autodidaktisch erlernt.

    hab nur ne dreckige Cisco-Urkunde über die Teilnahme an einem Cisco-Lehrgang (während der Ausbildung in der Schule gehabt), die eher einer Bescheinigung ähnelt :upps

    Ich sollte wohl den Satz etwas anders formulieren oder? :rolleyes:

  2. Was ist dein höchstes Schulabschlusszeugnis? Hast du die mittlere Reife "nur" über die 10. des Gymnasiums erhalten oder separat gemacht? Notfalls Zeugnis der 10. und 11. rein.

    @CyberDemon: Paragraf 630 Bürgerliches Gesetzbuch, da steht nix von einer Mindestarbeitsdauer. Und beim Personaldienstleister muss dieser eben aus den Bewertungen der jeweiligen Einsatzfirmen ein Gesamtzeugnis zusammenschreiben.

    mittlere Reife von Realschule. Zwischen Realschule und Gymnasium waren noch paar Jahre Berufsfachschule drin :D
  3. Fakten zu Zeugnissen:

    - letzter, höchster Schulabschluss (Haupt-Real-Gym-FOS-BOS-FH-Uni)

    - letzte, relavante Ausbildung (Gesellenbrief o.Ä)

    - letztes Arbeitszeugnis, ggf. von da aus rückwärts lückenlos (also bei vier Zeugnissen nicht 1,4 sondern 3,4 oder 2,3,4 oder 1,2,3,4 - oder auch mal nur 4, aber das ist verdächtig)

    Es gilt bei allen: es muss chronologisch nach hinten sauber sein, aber eben nicht bis zum Grundschulzeugnis gehen. Bei einer Bewerbung im letzten Realschuljahr kann man gerne zwei Zeugnisse mitsenden, aber eben zwei in der durchgängigen Abfolge...

    hatte vor Anfang meiner Ausbildung die 11. Klasse der gymnasialen Oberstufe besucht. wär also schwachsinn, das Zeugnis dieses Jahres mitzuschicken, da ich ja dadurch keinen höheren Abschluß erreicht habe :confused:

  4. Ach was, es reicht, wenn du schreibst, dass sie dich einstellen sollen. Das Deckblatt aber auf keinen Fall vergessen.

    So und nun mal im Ernst... wozu glaubst du hast du diese Dokumente?? Natürlich kommen alle von dir aufgezählten Dokumente in die Bewerbung... dafür sind sie da. Wie willst du deinen zukünftigen Arbeitgeber sonst zeigen, dass du eine abgeschlossene Ausbildung hast und dein ehem. Arbeitgeber deine Arbeit geschätzt hat?

    Bewerbung mit Zeugnissen war mir immer logisch gewesen, bei Suche einer Ausbildungsstelle. Da man damals quasi von der schule in die Arbeitswelt umstieg. Doch nun ist es ja anders, von einer Arbeitsstelle zu einer anderen wechseln ist ja was anderes und da bin ich mir unsicher, ob die Schulzeugnisse der Berufsschule da erwünscht sind (hab bisher in keiner Stellenausschreibung derartiges gesehen). Die Schulzeugnisse sind im Volksmund ja eh fürn Ar***, und dass das Prüfungsergebnis bei Bewerbung verlangt wird, hab ich auch noch nie gesehen.

    Das Arbeitszeugnis, werd ich wohl mit Sicherheit reintun :)

  5. Hab meine Ausbildung zum FiAe fertig und suche nun eine Arbeitsstelle im Bereich der Anwendungsentwicklung.

    Nun bin ich mir nicht sicher welchen Anhang ich ins Bewerbungsschreiben reintun soll. Ist klar, Lebenslauf, Lichtbild und evtl. Deckblatt gehören rein, aber was ist mit meinem Abschlußzeugnis, dem IHK-Prüfungsergebnis und Arbeitszeugnis das ich am Ende meiner ausbildung bekommen habe? Ist es relevant irgendetwas davon der Bewerbung beizufügen?

    Vilen Dank.

  6. Hallo Leutz.

    Ich find immer öfter Stellenausschreibungen, in denen gesagt wird, dass man mit der Bewerbung seinen Gehaltswunsch mitteilen solle. Ist das eigentlich ernst gemeint? Sollte man es wirklich mit der Bewerbung mitschicken? Ist es etwa so relevant bei Auswahl des Mitarbeiters? :confused: Oder einfach aus Interesse = Wer wie dreist ist? :D

    Wo bringt man diese Angabe eigentlich unter? Lebenslauf oder das Anschreiben?

  7. Aber das kannst Du doch auch, ohne Dich dahin umzudrehen.

    Beschreib mal einen Filmausschnitt, ein Geschehen im Alltag, einen Unfallhergang usw.. Zumindest die letzten beiden Dinge kannst Du (solltest Du) dafür auch nicht wiederholt ablaufen lassen, um zum Beschreiben hinsehen zu können. ;)

    Man kann (theoretisch --> ist abhängig von einem selbst) alles beschreiben ohne es zu sehen.

    bimei

    theoretisch kann man das. ABER dann verkürzt sich wieder die Rede und wirkt es nicht irgendwie ein wenig steif, wenn man ständig nur geradeaus schaut? Ich mein da ist dann keine Action :D

    bist du ein Prüfer?

  8. wie gesagt, prinzipiell hab ich die schuld. das ist mir klar aber irgendwo hat der ausbilder doch auch die pflicht darauf acht zu geben und wenn ich es ignoriere stehen ihm genug mittel (zB abmahnung) zur verfügung. ich weiss ja wie gesagt dass ich die hauptschuld habe aber wie er sich verhält ist doch auch nicht richtig. ich hole die berichte übrigens schon seit etwa 10 tagen nach und er hätte schon beginnen können er mit hätte helfen wollen.

    wie siehts denn nun rechtlich aus? es sind doch nur berichtshefte..?

    wtf ist Hauptschuld? :confused: also entweder schuld, oder nicht. Hört sich irgendwie nach Kindergarten an :upps

    Naja wenn du fertig bist, kannst ja den Stapel ausdrucken und zusammen mit ner Flasche Wein deinem Ausbilder vorlegen. Vielleicht zeigt er dann ein wenig Kulanz :bimei

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