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SeppelBub

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Beiträge von SeppelBub

  1. habe grad erfahren das die aufgabe mit der gewinnausschüttung bei den gesellschaftern in der wiso prüfung nicht gewertet wird (bzw es für alle volle punktzahl gibt), da diese angeblich nicht lösbar war. so zumindest die aussage eines prüfers in der nachbarklasse.

    Hast du mal eine Stellungnahme von der IHK? Oder ist deine Quelle 100 pro

  2. Net schlecht der Beitrag!!!

    Ich werde auch langsam verrückt. Das Prob ist echt, dass man nicht genau weiß was dran kommt. Es ist in meinen Augen zuviel was man lernen muss. Und dann kommt ey nicht das dran.

    In den letzten Prüfungen waren sachen dran, die ich noch nie gehört hatte. das ist doch alles ******e

    Ich bin schon so weit, das ich sage "Das Abi war ein Kinderspiel!

  3. Ehrlich gesagt, nein :(

    Ich kann mir unter den Begriffen "sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt" und "steuerpflichtiges Bruttogehalt" nichts vorstellen. :(

    Mich hat dein erster Post verwirrt.

    Nochmal allgemein: Bruttogehalt + evtl. VL-Arbeitnehmeranteil =steuerpflichtiges Bruttogehalt, richtig? = RICHTIG

    steuerpflichtiges Bruttogehalt - Lohnsteuer,Kirchensteuer,Solidaritätszuschlag = sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt =FALSCH

    Von diesem sozialversicherungspflichtigen Bruttogehalt ziehe ich dann die Anteile der Sozialversicherungen ab.

    Dann hab ich das Nettogehalt. Davon dann noch 40€ VL ab und ich hab den Auszahlungsbetrag,korrekt? = Richtig

    Sorry wenn es evtl. etwas "dumm" ausschaut, das ich soviel frage, aber ich versuch es zu verstehen. :upps

    vom steuerpflichtiges Bruttogehalt ziehst du alles ab, egal ob Lohnsteuer oder Krankenversicherung

    WEnn du jetzt aber einen Steuerfreibetrag hast, dann ziehst du den vom Bruttogehlat ab bevor die Lohnsteuer berechnest.

    Aber die Krankenversicherung berechnest du vom Bruttogehalt (da ist der Freibetrag drin) und ziehst ihn dann vom Bruttogehlat ab.

  4. Hallo Forenkollegen,

    Ich habe eine Verständisfrage zu der Aufgabe 10 der Sommerprüfung 2006 in WISO.

    Dort geht es um eine Gehaltsabrechnung. Ich habe alles verstanden bis auf den "Lohnsteuerfreibetrag".

    Wie verhält sich das damit? Ziehe ich die 150€ vorab von der gesamten Lohnsteuer ab und muss die 5,5% SOLZ und 9% Kirchensteuer dann auf die neue Lohnsteuer umrechnen?

    Oder rechne ich ganz normal die Lohnsteuer + SOLZ + Kirchensteuer und ziehe am Ende einfach 150€ ab?

    Weil, dann ändern sich ja wie in Aufgabe 10c ja ebenfalls die Werte für Lohnsteuer, SOLZ und Kirchensteuer.

    Ich bitte um Aufklärung :)

    Seruvs

    du musst folgendes machen

    2156 + 26 (VL-Anteil vom Arbeitgeber) = 2182 [das ist das Sozialversicherungspflichtige Bruttogehalt]

    dann ziehst du die 150 € ab:

    2182 - 150 = 2032 [steuerpflichtige Bruttogehalt]

    Die Lohnsteuer, die Kirchensteuer, den Solidaritätszuschlag berechnest du von den 2032 €

    Die KV, PV + 0,25 , RV, AV berechnest von den 2182

    Das Nettogehalt ist dann 2182 - Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, KV, AV, RV, PV

    Der Auszahlungsbetrg ist dann das Nettogehalt - 40

  5. Muss der Rechenweg _unbedingt_ mit angegeben werden? In den Prüfungen les ich davon nichts und über der Freifläche steht lediglich nur "Platz für Nebenrechnungen" (oder sowas in der Art). Nichts mit "Der Rechenweg ist anzugeben!" :beagolisc

    Das ist schon besser. Falls du ein anderes Ergebnis raus hast, schauen sie den Rechenweg an. Wenn du dich verrechnet hast, bekommst du eventuell noch Punkte. (Folge Fehler)

  6. Das ist wohl eines der größten Probleme in der Abschlussarbeit: Die Fragen erstmal zu verstehen bzw. zu verstehen, was sich die wirren Fragenersteller dabei gedacht haben... :)

    Ich denke mal, man kann davon ausgehen, dass immer Netto gemeint ist und zudem wäre ja sonst die Angabe von 16% überflüssig. Und meistens zieht ja jede Zahlenangabe in einer Aufgabe irgendeine (versteckte) Rechnung nach sich.

    SiemensmasterXXX

    ja stimmt.

    am besten erst den brutto wert hinschreiben und dann netto abziehen.

    oder ist das dann zu viel und es gibt pkt abzug?

  7. Lustig...

    Genau an dieser Aufgabe hing ich gestern :)

    Kreditkauf:

    Gesamtkaufpreis = 80.000 + 8 * (80.000 * 0,056) = 115840

    In Worten: Kaufpreis + 8 mal 5,6 Prozent von 80000 Euro, da das die jährlichen Zinsen sind.

    Leasingrate:

    Hier ist (schätze ich mal) wohl dein Problem:

    1531,20 Euro sind 116 Prozent von Preis X

    Preis X ausrechnen:

    1531,20 / 116 *100 = 1320 Euro <== Der Preis ohne Umsatzsteuer

    1320 * 12 Monate * 8 Jahre = 126720 Euro

    Habe gerade die Lösung nicht da. Daher kann ich nur hoffen, dass meine Ergebnisse stimmen.

    SiemensmasterXXX

    Danke stimmt genau. Ist ja eigentlich ganz einfach.

    Aber woher weiß ich das die bei Leasing Netto und nicht Brutto wissen wollen?

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