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SJahr

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Beiträge von SJahr

  1. Bis zur Gesetzesnovelle des Sozialgesetzbuches wurde früher eine Scheinselbständigkeit nach § 7 Absatz 4 SGB IV vermutet, wenn mindestens drei der folgenden fünf Kriterien erfüllt waren:

    * im Wesentlichen und auf Dauer – rund fünf Sechstel des [[Erlös|Umsatz]]es – wird für einen Auftraggeber gehandelt

    * der Unternehmer beschäftigt keine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter

    * der Auftraggeber lässt entsprechende Tätigkeiten regelmäßig durch seine Arbeitnehmer verrichten

    * der Selbstständige lässt keine unternehmertypischen Merkmale erkennen

    * die Tätigkeit entspricht ihrem äußeren Erscheinungsbild nach der Tätigkeit, die vorher für denselben Auftraggeber in einem Beschäftigungsverhältnis ausgeübt wurde

    Ab 2003 besagte § 7 Absatz 4 SGB IV lediglich, dass Personen, die Gründerzuschuss nach § 421l Absatz 1 SGB III beantragt haben, für die Dauer ihrer Förderung widerlegbar als Selbstständige beurteilt werden[

    Wenn ich das richtig sehe, würden wir mit unserer Arbeitskooperation ja min. 3 der oben genannten 5 Punkte erfüllen und wären früher unter Scheinselbstständigkeit gefallen. Heute scheint das wohl nicht mehr so zu sein.

    Was bedeutet Scheinselbstständigkeit dann heute?

    Ich kann noch nicht abschätzen, wie oft ein "Auftrag" der Fall sein wird, deswegen würde ich schon gerne ein Gewerbe anmelden.

  2. Hallo zusammen,

    eine Freundin von mir, ist Grafik-Designerin und benötigt für Gelegenheitsjobs jemanden, der ihr ihre Layouts an diverse Systeme anpasst. Ich würde das gerne machen, aber nicht umsonst, sondern gegen ein Entgelt.

    Hauptberuflich arbeite ich als Entwickler. Diesen Job möchte ich auch nach wie vor beibehalten. Nur würde ich mir gerne ab und zu ein kleines Zugeld verdienen, indem ich ihr ein paar Layouts umsetze.

    Ich habe mich nun über Gewerbe und Minijob informiert. Da ich vorhabe nur ihr zuzuarbeiten, bekomme ich Probleme, wenn ich ein Gewerbe anmelden will. Sprich mir wird dann, so wie ich das sehe, Scheinselbstständigkeit vorgeworfen.

    Wie sieht das mit einem Minijob auf 400€- Basis aus. Wie wird das dann da gehandhabt. Sie müsste mich ja dann auf der Basis einstellen, was eigentlich weder sie noch ich wollen. Zumal ist nicht mal sicher, wieviele Jobs ich von ihr bekommen werde.

    Habt ihr eine Idee, wie man das handhaben könnte?

    Viele Grüße

    Steffen

  3. Ich habe auch keine Zeile Quellcode abgegeben. Erstens ist der Eigentum meiner Firma und zweitens war ich eh schon bei knapp 50 Seiten Doku inkl. Anhang. Da wollte ich nicht noch 20 Seiten Quellcode ranhängen. Ich hab zwar meine Note noch nicht, aber ich denke nicht, dass ich deswegen ne schlechte Note bekomme, wenn dann eher wegen anderer Sachen. Auch bei der Präsentation werde ich weder Code noch das Programm zeigen. Wenn dann nur Screenshots.

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