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Carwyn

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Alle Beiträge von Carwyn

  1. Nochmal: Inwiefern änderst Deinen Namen? Du heisst doch weiterhin - bleiben wir bei meinem dämlichen Beispiel - "Stieg Markus Larsson" und willst nicht mehr mit "Stieg Larsson" unterschreiben und Geschäfte machen, sondern mit "Markus Larsson", richtig?
  2. @larsson Wenn Du etwas notariell beglaubigst oder ein Konto eröffnest usw. dann wird Dein voller Name dort stehen. Mit Vornamen, Zweitnamen, Drittnamen, usw. Egal wie Du dann unterschreibst. Bei der Krankenkasse wirst Du auch mit allen Namen eingetragen sein. Ebenso bei der Rentenversicherung. Du könntest aber durchaus Geschäfte mit Deinem Zweitnamen ohne Angabe des Erstnamens machen, weil auch dies Dein korrekter Name ist. Also kann die Stromrechnung durchaus auf "Stieg Larsson" (haha!) laufen, das Telefon aber auf "Markus Larsson". Dass Du damit verwirrst ist richtig, aber es ist an keiner Stelle falsch - würde ich laeinhaft sagen. In meinem konkreten Fall ist auch mein Bachelor-Zeugnis ein korrektes Formular, auch wenn der falsche Name drauf steht. Weil es zu dem Zeitpunkt ein zweifelsfrei urkundliches Dokument war, das auf den behördlich gemeldeten Namen ausgestellt wurde. Es verliert durch die Änderung nicht seine Gültigkeit (sonst hätte ich auf einmal keinen Abschluss mehr *g*). Dass ich es (um Verwirrungen zu vermeiden) ändern sollte, ist eine andere Sache. Dass sich die Namen unterscheiden ist in Deinem Beispiel m.E. egal, solange Du am Ende für haftbar gemacht werden kannst. Da beide Namen Deine Namen sind...wird das wohl auch gehen.
  3. Aber Du änderst doch Deinen Namen gar nicht. Du nimmst nur einen anderen als Rufnamen. Dass auf offiziellen Dokumenten Dein voller Name (Also alle Vornamen plus Nachname) steht sollte doch wohl selbstverständlich sein. Einen offiziellen "Rufnamen" gibt's ja auch gar nicht mehr, wie oben geschrieben. Alle Namen sind gleichberechtigt. Von daher wäre selbst die Reihenfolge im Grunde willkürlich. Steh ich auf dem Schlauch und verstehe da etwas nicht? EDIT: Der von Dir zitierte Teil gehört zu Punkt 28 Abschnitt 5 der NamÄndVwV. Dort steht aber vorangestellt: "Ein Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Namensänderung rechtfertigt." Es geht aber nicht um Deinen Familiennamen, sondern um Deinen Vornamen - und nicht um eine Änderung Deines Namens. Denn Du änderst Deinen Namen nicht. Du behälst alle Namensanteile bei. Sowohl Vornamen wie auch den Nachnamen. Du willst nur mit einem anderen Deiner bereits vorhandenen Vornamen angesprochen werden als dem ersten und diesen auch im Schriftverkehr verwenden und verwendet sehen. EDIT2: Okay, Abschnitt 62 sagt, dass die Angaben für Familiennamen bei wichtigen Gründen auch hier gelten: "Vornamen dürfen nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund ihre Änderung rechtfertigt. Die Nummern 28 bis 32 sind entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe, daß das öffentliche Interesse an der Beibehaltung der bisherigen Vornamen geringer zu bewerten ist. Vornamen von Kindern, die älter als ein Jahr und jünger als sechzehn Jahre sind, sollen nur aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes geändert werden." Nichtsdestotrotz: Es erfolgt an keiner Stelle eine Namensänderung, wenn Du einen anderen Namen als Rufnamen (den es offiziell nicht (mehr) gibt) verwendest. Einzig die Änderung in der Reihenfolge könnte man ggf. als "Namensänderung" auslegen. Ganz laienhaft von mir gedacht und ohne jegliche Rechtsberatungskompetenz. Nur gelesen aus den Vorschriften.
  4. Doch, aber die wachsen nicht so wie sie sollen. SCNR.
  5. Ich habe mal kurz gegooled: "Einem Träger von mehreren Vornamen steht es frei, welchen von diesen Vornamen er als Rufnamen gebrauchen will. Die Änderung des Rufnamens muss weder angemeldet werden noch bedarf es einer behördlichen Zustimmung." (Quelle: Gründe für die Zulässigkeit einer Namensänderung) "Hat eine Person gleich mehrere Vornahmen, wird unter diesen Namen von den Eltern ein Rufname festgelegt. Der Rufname ist normalerweise der Name, mit dem das Kind angesprochen wird. Allerdings ist der Rufname nicht unveränderlich festgelegt, möchte man als Erwachsener seinen Rufnamen ändern, so ist dies kein Problem." (Quelle: Das deutsche Vornamensrecht) "Die Reihenfolge der Vornamen stellt keine Rangfolge dar. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (u. a. BGH, Beschluss vom 15. April 1959 - IV ZB 286/58) steht es in Deutschland dem Namensträger frei, zwischen seinen standesamtlich eingetragenen Namen zu wählen. Ein Rufname ist also nicht unveränderlich festgelegt. [...] Die in der Geburtsurkunde eingetragenen Vornamen dürfen von den Namensträgern im privaten Rechts- und Geschäftsverkehr nach Belieben genutzt werden und sind gleichberechtigt. Während in der Bundesrepublik Deutschland schon seit 1960 nicht mehr zwischen Rufnamen und sonstigen Vornamen unterschieden wird, wurden in der DDR bis zur Wiedervereinigung Rufnamen in Geburtsurkunden und Personalausweisen unterstrichen." (Quelle: Vorname (Deutschland))
  6. @Crash Damit ich das nicht falsch verstehe: "Rufnamen ändern" im Sinne von "Er heisst jetzt nicht mehr Franz Peter Müller sondern Karl Peter Müller" oder im Sinne von "Er heisst Franz Peter Müller, sein Rufname ist bisher Franz, aber jetzt möchte er eher Peter genannt werden"? Denn bei letzterem weiss ich nicht, ob es von Nöten ist, da überhaupt behördlich etwas anzustoßen oder ob das die freie Entscheidung dessen ist, der Träger der entsprechenden Namen ist. An den Namen selber wird ja nichts geändert, es wird nur festgelegt, mit welchen davon man stattdessen gerufen werden will. Also was der "Hauptname" ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man beim Ändern des Rufnamens psychologische Gutachten oder einen anderen Nachweis über einen irgendwie gerarteten Leidensdruck als Begründung vorlegen muss. Aber in dieser Bürokratie-Welt würde mich wiederum nichts wirklich überraschen.
  7. a) Man klagt nicht gegen den Staat, wenn man seinen Vornamen ändern will. Nicht im "Regelfall" und auch nicht bei TS. Der TE will seinen Namen nicht ändern, sondern einen seiner vorhandenen Namen zum neuen Rufnamen machen. OnTopic: Schwierig ist es wirklich, in Unternehmen mit denen man Verträge hat, seinen Vornamen ändern zu lassen. Aus welchem Grund auch immer sind sie da penibel bis zum Gehtnichtmehr. Oft wollen sie dann eine Kopie des Personalausweises haben, um zweifelsfrei festzustellen dass das einer Deiner Namen ist. Für Adressänderungen und Nachnamensänderungen haben sie eigene Formulare, bzw. da ist das problemlos. Aber wehe Du änderst Deinen Vornamen! Keine Ahnung wo der Beißreflex da her kommt, aber er ist nunmal da. Ich würde mit gültigen Dokumenten, die zweifelsfrei belegen dass das einer Deiner Namen ist, die Namensänderung in den Dokumenten beantragen und bei Neueinträgen darauf hinweisen, dass Name x Dein Rufname ist und nicht der erste. Eine Änderung der Reihenfolge ist afaik nicht möglich.
  8. Ich diskutiere gerade nicht. Wofür also Argumente?
  9. Du meinst, es gibt da einen kausalen Zusammenhang?
  10. @Enno Solange die in der regulären Spielzeit bleiben, ist alles okay. Alles drüber bringt mich dazu, Streichhölzer als Augen-auf-Halter verwenden zu müssen. Achja: Unsere CSD-Truppe wurde am Sonntag zur besten Fußtruppe des Cologne Pride gewählt! <3
  11. Morgen! Kann einer mal die Regenwolken hier beiseite schieben? Die hab ich nicht bestellt! Gestern erzählt mir meine Freundin, dass sich ein befreundetes, verheiratetes Paar wohl trennt. Es war der Frau wohl langsam genug und es schwelte wohl schon länger ohne dass sie es nach außen trugen. Zur Sicherheit guck ich sie an und sage: "Bei uns ist aber alles in Ordnung, oder habe ich da den falschen Eindruck?" Worauf sie mich nur anguckt und sagt: "Du hast immer noch nicht verstanden dass Du mich nicht los wirst, oder?"
  12. Sie wurde aus der Grundschule verabschiedet, weil sie auf die weiterführende geht. Damit verbunden war natürlich dann der Abschied von viel gewohnten und vielen Freunden und Freundinnen.
  13. Nein, ich war Freitag morgen bei der Verabschiedung unserer kleinen in der Grundschule.
  14. Unsere JGAs haben immer folgendes Motto: Lasst uns einen schönen Abend machen. Essen (und betrinken) in einer Mittelalterschänke, Karaoke-Abend, Tour über das MPS... Ich glaube bisher haben wir noch keine wirklich mit doofen Aufgaben und Co. gepiesackt. Meine einzige Sorge ist, dass sich alle die fiesen Dinge aufheben, wenn ich irgendwann mal heiraten sollte. *bibber*
  15. In Köln und Düsseldorf pilgern auch immer unfassbar kreative Jugendliche in die Altstädte, um einen einzigartigen Jungesell(innen)abschied dort zu feiern. Am Samstag waren in Köln dann welche unterwegs, die dann noch zusätzlich als Hürde das CSD-Straßenfest hatten. Zu Fotos an unserem Stand waren die aber nicht zu bekommen.
  16. Meinst Du wirklich es macht Sinn, eine so kurzfristige Kinderplanung zu machen?
  17. Moin, Freitag das Tal der Tränen gesehen, Samstag Köln unsicher gemacht und Sonntag die Kleine bespaßt. Könnte ich von dem Wochenende vielleicht noch einen Nachschlag bekommen?
  18. ...und weil die auch weiblich sein können, gibt's dann auch die Bufdine. @dgr Es gibt eine Menge Schrott, die der Mensch an Tieren macht, weil es ihn selber stören könnte - und bevor man die Katze selber erzieht dass sie nicht da kratzen soll wo es unangebracht ist, amputiert man einfach die ersten Knochen an den Pfoten. Das ist ähnlich toll wie das Kupieren von Schwänzen oder Ohren. Aber das sind halt Leute die denken, dass Haustiere Objekte sind und überhaupt müssen die Tiere sich ja anpassen und für Erziehung oder überhaupt um mich um die Viecher zu kümmern fehlt denen halt die Zeit. Das muss man doch verstehen!
  19. Kann einer meinen Augenlidern bitte mal sagen dass sie aufhören sollen, so schwer zu sein?!
  20. Morgen! Gestern die kleine auf der weiterführenden eingeschult. Mensch, wirkte sie auf einmal groß! Ich bin mal gespannt, wie das nach den Ferien wird. Ich glaube der Wechsel kommt genau zur richtigen Zeit.
  21. @Darkeldar Ah, Du erlebst gerade meinen gestrigen Tag. Ja, ich kann Dir das nachfühlen.
  22. Die Zahlung für meine Autoversicherung überweise ich immer selbst - was ich irgendwann mal abstellen sollte, weil ich das gerne vergesse im Brassel und dadurch dann irgendwann eine Mahnung ins Haus trampelt - und Mahnungen sind doof und stinken!
  23. Miete ist nicht verkehrt zu überweisen. Ich hab gehört, dass hilft für eine entspanntere Wohnsituation. *g* Naja, was den Dauerauftrag angeht bin ich inzwischen selten so knapp, als dass es durch zu späte Zahlung des AG nicht passen würde und die Zinsen sind nicht so dramatisch, soweit der Dispo nur 1-3 Tage angekratzt werden würde. Aber wie gesagt, es passiert so in der Form eigentlich kaum. Allerdings zahlt mein AG auch in der Regel pünktlich und einen guten Moment vor dem Monatsanfang. Die Überweisung meinerseits geht auch nur auf unser gemeinsames Hauskonto. Von da werden dann schlussendlich erst die Hausraten abgehoben.
  24. Morgen. Merke, wenn Du "ersten des Monats" beim Dauerauftrag angibst, kann das Geld schon vor halb sieben überwiesen worden sein. Ich dachte zuerst "Hm, mit Abzug dessen was für's Haus weg gehst hast Du dann noch x...das ist aber irgendwie recht wenig." Als der Kontoauszug mir dann mitteilte, dass da nix mehr für's Haus weg geht, weil das schon weg ist, war ich irgendwie beruhigter. P.S.: Hier scheint die Sonne - und nein, nicht nur mir aus dem *****, sondern auch vom Himmel.

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