Geht. Der Nachname ist ein kleineres Problem. Eine solche Änderung erfordert ja keine Abänderung der Dokumente über die Abschlusszeugnisse bis hin zur Geburtsurkunde. Am Ende sind's die Unternehmen mit denen man geschäftlich zu tun hat wie Banken, Stromanbieter, Internetprovider, etc. pp., der Arbeitgeber, das Finanzamt (auch wg. Steuerklasse) und das Einwohnermeldeamt, zwecks Ausstellen eines neuen Ausweises und Reisepasses.
Die meisten Unternehmen haben da auch vorgefertigte Formulare wenn es um die Änderung des Nachnamens geht. Das ist ja nichts ungewöhnliches.