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larasoft

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Beiträge von larasoft

  1. Hallo liebe (angehenden) Fachinformatiker,

    ich heiße Ronny, habe 2005 meine Ausbildung zum FiSi abgeschlossen und bin bald staatlich geprüfter Informatiker (DAA). Neben meinem Hauptberuf als IT Spezialist bei einem Medizingerätehersteller betreibe ich ein Gewerbe als Gameserveranbieter unter www.nice-servers.com. Ich bin selbst leidenschaftlicher Spieler beim Team Fortress 2 Team von "The Last Ressort". Zur Erweiterung der Produktpalette suche ich:

    - Einen Serveradmin für Counterstrike Source

    Aufgaben:

    - Pflege des Meta-Paketes für die CSS-Gameserver

    - Pflege des Datenbestandes zum installieren von custom maps, sound, plugins (metamod, sourcemod, zBlock etc.)

    - Hilfe bei internationalen Supportanfragen (englisch!)

    Dein Profil:

    - Ausbildung abgeschlossen oder noch in der Ausbildung

    - Leidenschaftlicher Gamer, der sein Hobby zum Beruf machen will

    - Erfahrungen im Bereich Counterstrike Source, ESL, Configs

    - Erfahrungen im Bereich Linux inkl. rudimentären Shellscripting

    - Die Arbeit kann neben Schule/Beruf erfolgen

    Die Vergütung erfolgt mittels Umsatzbeteiligung. Details können wir dann persönlich besprechen.

    Ich bitte euch eure Bewerbung inkl. Lebenslauf per Email an info@nice-servers.com zu schicken.

  2. Also ich habe nun zum 30. November gekündigt.

    Hab mir nebenbei was besseres gesucht und lieg dann knapp bei TV-L 10.

    Das finde ich für den Standort Würzburg und 1 1/2 Jahre berufserfahrung i.O. Vertrag ist unbefristet, 30 Tage Urlaub und durch projektzuschüsse gibts nochmal 1000-2000 Euro extra im jahr.

    Dann noch jährliche gehaltserhöhung und mit Abschluss des Technikers guter Aufstieg möglich ;)

    Hatte nochmal ein Gespräch mit dem Leiter des Rechenzentrums und TV-L 6 als Einstiegsgruppe ist für Fachinformatiker in Universitäten in Bayern vorgeschrieben. Ein Aufstieg ist maximal bis TV-L 8 möglich. Aber das auch erst nach ein paar Jahren. (s. das Schreiben im Anhang paar Posts vorher)

  3. Ich war heute bei der Personalabteilung und hab meine Personalakte begutachtet ;-) Ist schon "lustig" was dabei zu sehen war.

    Meine Aufgaben laut der Akte "Betreuung von PC-Pools - Zeitlicher Aufwand: 100%".

    Die Stellenbeschreibung, worauf ich mich beworben hatte habe ich mal angehängt. Meine Aufgaben sind natürlich die der Stellenbeschreibung und nicht nur die der Personalakte.

    Ist echt schon trauig sowas ...

    @Schwarzer Engel:

    Ich habe auch dieses ominöse Schreiben vom Ministerium erhalten, worauf Fachinformatiker als Techniker eingestuft werden. Das häng ich auch mal für alle Interessierten an.

    Lg,

    LaraSoft

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  4. So neues von mir.

    Der Personalrat ist auch sinnlos. Die Aussage lautet: Warte ca. 6 Monate und bewähr dich und versuch dann mal nach einer Höhergruppierung zu fragen.

    Auf die Anlagen des BAT, welche ich ausgedruckt und sogar markiert hatte, wurde überhaupt nicht eingegangen. Als ich ihn darauf nochmals ansprach kam die Antwort: Das kommt auf Ihren Tätigkeitsbereich an

    Tolle Antwort ;-) Ich hab dann mal bei der Personalabteilung nach meinem Tätigkeitsbereich gefragt und werde seither ignoriert.

    Wenigstens ist seit dieser Woche der Leiter wieder aus dem Urlaub da. Vielleicht geht ja über diesen Weg etwas.

    btw @Schwarzer Engel:

    Ihr sucht nicht zufällig einen jungen und begabten Fisi? :)

  5. Bin ehrlich gesagt ziemlich verwundert, warum die auf den Techniker bestehen.

    Na, ich bin ja mal gespannt was da noch rauskommt.

    Immerhin unterstützt dich dein Vorgesetzter, es kann also keine direkten "Konsequenzen" (welcher Art auch immer) nach sich ziehen.

    Halte uns bitte auf dem Laufenden! :)

    Viel Glück!

    Das gute ist, dass ich mich nicht nur bei der Uni beworben hatte. Ich hatte einige Zusagen wo das Gehalt so 1900-2200€ war. Bin dann zur Uni weil gesagt wurde Gehalt gut 2000€. Falls sie wirklich auf E6 bestehen und es nichts zu ändern gibt muss ich mich eben wieder woanders bewerben.

    Problem im öffentlichen ist halt einfach das ein Aufstieg schwer möglich ist.

  6. Ich konnte es mir nicht nehmen lassen und musste der Personalabteilung nochmal schreiben.

    Sehr geehrte Frau,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Könnten Sie mir bitte meine Tätigkeitsbeschreibung zukommen lassen? Mich interessiert sehr, worin diese besteht, wenn ich nicht nach BAT, Anlage 1a, Teil II Abschnitt B Unterabschnitt IV , eingestellt bin.

    Dort heißt es - Zitat:

    Die DV-Systemtechnik umfaßt unterschiedliche, abgrenzbare Teilgebiete, wie z. B. Betriebssysteme, Datenbanksoftware, Datenfernverarbeitungssoftware, Programmiersprachen, Hardware-Konfigurationen, Datenübertragungsnetze. Dem Angestellten in der DV-Systemtechnik obliegt auf mindestens einem Teilgebiet der Entwurf, die Auswahl, Bereitstellung, Implementierung, Überwachung (Fehleranalyse und -beseitigung), Optimierung oder Fortentwicklung der einzusetzenden bzw. eingesetzten Hardware- oder Softwarekomponenten sowie die Beratung und Unterstützung.

    Ihrer Argumentation nach dürfte obiges Zitat nicht für mich gelten. Aber genau dies sind meine Tätigkeiten. Genau für diese Tätigenkeiten war die Stelle ausgeschrieben.

    Weiterhin frage ich mich warum Anlage 1a, Teil II Abschnitt L Unterabschnitt I für mich gelten soll, wenn ich doch keinen Abschluss als staatlich geprüfter Techniker besitze. Ich müsste schlussfolgern dass ich unter den Wortlaut "Staatlich geprüfte Techniker bzw. Techniker mit staatlicher Abschlußprüfung ... sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben" falle.

    Wenn dies so sein sollte, argumentiere ich aber das für die ausgeschriebene Stelle eine Hochschulausbildung erforderlich war. Trotzdem wurde ich ohne Hochschulausbildung genommen und übe die gleichen Tätigkeiten aus.

    Es müsste für mich also BAT, Anlage 1a, Teil II Abschnitt B Unterabschnitt IV gelten. Zitat: "Angestellte mit abgeschlossener einschlägiger Fachhochschulausbildung (z. B. Informatiker) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben".

    Bitte nehmen Sie mir meine Hartnäckigkeit nicht übel. Nur bisher sehe ich noch kein Argument was eine Eingruppierung nach Anlage 1a, Teil II Abschnitt L Unterabschnitt I rechtfertigt.

    Ich bin eben Informatiker in der Datenverarbeitung und kein Techniker. Und das meine Tätigkeiten den eines Hochschulabsolventen entsprechen, müsste schon allein aus der Stellenausschreibung hervorgehen.

    Mein Abteilungsleiter ist über die Sache bereits informiert und wir werden uns mit Hr. zusammen setzen. Nur finde ich es persönlich sehr schade, das es nicht über den - meist besten - direkten Weg funktioniert.

    Über eine Stellungnahme würde ich mich freuen.

    Vielen Dank vorab!

  7. Habe heute eine erneute Antwort von der Personalabteilung erhalten:

    Sehr geehrter Herr XXX,

    für Fachinformatiker gilt die Anlage 1a, Teil II Abschnitt L

    Unterabschnitt I entsprechend.

    Der Teil II Abschnitt B gilt für Beschäftigte mit

    Fachhochschulabschluss und entsprechender Tätigkeit. Da Sie nun keinen

    Fachhochschulabschluss haben und laut Tätigkeitsbeschreibung auch nicht

    entsprechende Tätigkeiten haben können Sie nicht in Abschnitt B

    eingruppiert werden.

    Falls Sie der Meinung sind die Tätigkeiten entsprechen nicht denen

    eines Fachinformatikers, sonder eher eines Beschäftigten mit

    Fachhochschulabschluss, wenden Sie sich bitte an Herrn XXX (Rechenzentrum Leiter).

    Mit freundlichen Grüßen

    XXX

    Ich habe jetzt eine Email an den Personalrat geschrieben, dass ich der Meinung bin, dass für mich anstatt Anlage 1a, Teil II Abschnitt L

    Unterabschnitt I eher Abschnitt B, Unterabschnitt IV. gelten sollte. Mein direkter Vorgesetzer unterstützt mich dabei und morgen gehts dann zum Rechenzentrum Leiter.

  8. Hallo Schwarzer Engel. Ich bin in der Uni Würzburg tätig und betreue u.a. PC-Pools und betreibe z.Z. Vista Deployment. Meine Ausbildung habe ich als Fachinformatiker - Systemintegration abgeschlossen.

    Also mein erstes Schreiben nach der Einstufung in E6 lautete:

    Weiterhin habe ich noch eine Frage bzgl. meiner Eingruppierung E6 (TVL).

    Laut § 22 BAT, welcher – soweit ich weiß – noch nicht im TVL geregelt ist, im Zusammenhang mit Anlage 1A, Teil 2B müsste ich E9 eingruppiert werden. Mein Tätigkeitsbereich sollte unter Vergütungsgruppe IV b (BAT) fallen. In der Überführungstabelle wird IV b (BAT) nach E9 (TVL) überführt. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir mitteilen könnten, was die Grundlage für meine E6-Einstufung ist und ob dies – bei Richtigkeit meiner Darstellung - korrigiert werden kann. Sofern die E6 Einstuffung korrekt ist freue ich mich natürlich trotzdem meine Arbeitsleistung der Universität XXX zur Verfügung zu stellen.

    Daraufhin erhielt ich die u.g. Anwort.

    Ich habe jetzt folgendes zurückgeschrieben.

    Sehr geehrte xxx,

    ich habe dazu noch eine Frage. BAT

    Anlage 1a, Teil II Abschnitt L gilt für staatlich geprüfte

    Techniker bzw. Angestellte, die entsprechende Aufgaben ausüben. In

    meinem Fall als Fachinformatiker müsste aber Anlage 1 a Teil 2

    B -Angestellte in der Datenverarbeitung (DV) - IV. Angestellte in der

    DV-Systemtechnik gelten. Dort heißt es unter Vergütungsgruppe

    IVb :

    1. Angestellte mit abgeschlossener einschlägiger

    Fachhochschulausbildung (z. B. Informatiker) und entsprechender

    Tätigkeit sowie sonstige Angestellte, die

    aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen

    entsprechende Tätigkeiten ausüben,

    die in der

    DV-Systemtechnik Aufgaben mit einer hohen Funktionsvielfalt

    selbständig bearbeiten.

    Aufgrund der Tatsache, dass

    für die ausgeschriebene Stelle eine Hochschulausbildung

    Mindestanforderung war und ich trotz Mangels dieser genommen wurde, sollte

    o.g. gelten. Das Aufgabengebiet entspricht weiterhin der ausgeschriebenen

    Stelle.

    Liege ich mit dieser Annahme richtig?

    Vielleicht falle ich ja unter den Techniker weil ich derzeit eine nebenberufliche Weiterbildung zum staatlich geprüften Informatiker (Träger: DAA Technikum) absolviere.

    Aber das wäre auch Quatsch, weil es ja ein Informatiker und kein Techniker ist, auch wenn es vom gleichen Träger kommt.

  9. So ich habe mich nach diesem Thread mal mit der Personalverwaltung bei uns in Verbindung gesetzt. Derzeit bin ich E6 eingestuft.

    Als Antwort habe ich folgendes erhalten:

    Sehr geehrter Herr xxx,

    bei der Eingruppierung nach IVb ist eine Fachhochschulausbildung, also

    ein abgeschlossenes Studium an der FH, notwendig. Mit der Ausbildung als

    Fachinformatiker mit entsprechender Tätigkeit richtet sich die

    Eingruppierung nach dem BAT Anlage 1a, Teil II Abschnitt L

    Unterabschnitt I (Techniker und Fachinformatiker). Somit ist Ihre

    Eingruppierung nach E 6 richtig.

    Hat die Personalverwaltung damit recht?

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