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Wilfried Willker

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  1. Schau dich auch mal auf dieser Seite des DIHK um.
  2. Hast du schon in diesen Thread geschaut: http://forum.fachinformatiker.de/it-arbeitswelt/123300-danach-welche-richtung.html ?
  3. Grundsätzlich ist es in der Ausbildung ja so, dass nicht der Betrieb dir etwas beibringen soll, sondern dass du dir etwas aneignest. Dazu muss der Betrieb dir aber gute Gelegenheiten bieten und dich unterstützen. Das scheint in deinem Betrieb nicht der Fall zu sein. Hast du die Möglichkeit, die Ursachen zu ergründen? Leidet der Betrieb unter einer vorübergehenden Rezession oder ist sogar mit Entlassungen von Mitarbeitern zu rechnen? Wenn es dem Betrieb also schlecht geht, spricht das eher für einen frühzeitigen Wechsel. Noch dazu, wenn dir die IHK zum Wechsel rät. Eigentlich ist es ja Aufgabe der IHK, für eine ordentliche Ausbildung zu sorgen.
  4. Hallo JensH, Karl Nickel hat schon deutlich gemacht, dass du zunächst entscheiden musst, ob du über Abitur mit Studium oder über eine Berufsausbildung (Lehrlingsausbildung) in den Beruf einsteigen willst. Für letzteres gibt es, wenn ich deine Wünsche richtig verstehe, 2 Berufsgruppen: Medienberufe Fachangestellter für Medien- u. Informationsdienste Kaufmann für audiovisuelle Medien Mediengestalter Bild und Ton Mediengestalter Digital und Print (- Fachrichtung Mediendesign, - Fachrichtung Medienoperating, - Fachrichtung Medientechnik) IT-Berufe Mathematisch-technischer Softwareentwickler IT-Systemelektroniker Fachinformatiker Systemintegration Fachinformatiker Anwendungsentwicklung IT-Systemkaumann Informatikkaufmann Die Vielzahl der Bezeichnungen reduziert sich also zunächst auf diese. Es gibt aber in den Medienberufen auch weitere Einstiegsmöglichkeiten insbesondere über diverse Assistentenberufe. Eine gute Informationsquelle ist z. B. das kostenlose Handbuch "Medien- und IT-Berufe 2008" von www.it-medien-hamburg.de.
  5. Hallo Damager, das kann schon passieren, dass man keine Lust mehr zu dem einmal eingeschlagenen Weg hat. Du solltest aber bedenken, dass es negative Seiten auch in jedem anderen Beruf gibt. Vielleicht liegt es auch einfach an der schulischen Ausbildung, die dir den Spaß verdorben hat. Wenn du aber gern in eine andere Richtung gehen und zum Beispiel lieber mit Menschen als mit "grauen Kästen" oder virtuellen Welten umgehen möchtest, kannst du das auch innerhalb der IT-Branche. Auch die IT-Produkte müssen von Fachleuten verkauft oder eingekauft werden. Deine bisherige IT-Ausbildung wäre nicht umsonst gewesen, wenn du dich in Richtung kaufmännischer Anwendung weiterbilden würdest. Als Weiterbildungsberuf gibt es z. B. den IT Sales Advisor (IT-Vertriebsbeauftragte/r), er berät Kunden bei der Auswahl von Services, Hard- und Software und entwickelt gemeinsam mit dem Kunden (individuelle) Lösungen. oder IT Service Advisors (IT-Kundenbetreuer/in), sie analysieren komplexe Probleme und Anfragen von Kunden zu IT-Produkten, erarbeiten Problemlösungen und implementieren diese mit dem Ziel einer zuverlässigen Produkt- und Servicequalität im Hardware-, Software- und Netzwerk-Bereich.
  6. Was das Seitenlayout angeht, will ich mir Mühe geben, aber ich will mich nicht mit euren Azubis messen. Für mich ist es nur Hobby.
  7. Das IT-Weiterbildungssystem wurde von der Bundesregierung im Auftrag der IT-Branche (BITKOM) und der IG-Metall unter Mitwirkung zahlreicher großer und mittlerer IT-Firmen entwickelt. Von zahlreichen Teilnehmern ist bekannt, dass sie bereits während der Teilnahme, also noch vor dem Abschluss, in ihrer Karriere weitergekommen sind. Diese IT-Wb ist produktunabhängig. Wer sich also nicht auf produktbezogene Zertifikate beschränken will, hat hier eine neutrale Möglichkeit. Die Abschlüsse der Spezialistenebene werden nach internationaler ISO-Norm zertifiziert.
  8. Ganz allgemein möchte ich hier noch einmal auf das deutsche IT-Weiterbildungssystem hinweisen, das für Absolventen der IT-Ausbildungsberufe geschaffen wurde: www.it-weiterbildung.info
  9. Es wurde 2006 geändert, aber die Kosten können immer noch angesetzt werden. Bis 2006 konnte man die Steuerberatungskosten insgesamt als Sonderausgaben absetzern. Jetzt müssen sie als Werbungskosten auf die einzelnen Einkommensarten verteilt werden. Steuerberatungskosten bis 100 Euro dürfen aber bei einer einzigen Einkunftsart angesetzt werden. Da viele nur eine Einkunftsarthaben (Gehalt) haben, können sie Kosten eines Steuerberatungsprogramms (meist deutlich unter 50 Euro) als Werbungskosten ansetzen, wenn sie den Arbeitnehmerpauschbetrag mit anderen Werbungskosten (z. B. Pendlerpauschale) übersteigen. Noch ein Hinweis: Seit Abschaffung des Abzugs privater Steuerberatungskosten als Sonderausgaben gibt es Streit zwischen Steuerbürgern und Finanzverwaltung, der bereits den Bundesfinanzhof erreicht hat, sodass inzwischen in diesem Punkt alle Einkommensteuerbescheide vorläufig ergehen. Insofern brauchen Sie zwar keinen Einspruch einzulegen, wenn Ihre Steuerberatungskosten sich nicht vollständig auswirken.
  10. Einen Test der verschiedenen Lohnsteuerprogramme gibt es hier bei Stiftung Warentest. Dort heißt es Und eine Vergleichstabelle über Steuerprogramme hat das CHIP-Heft 02/2009 ab Seite 152. Chip schreibt: Ein Steuerprogramm muss jedes Jahr neu gekauft werden. Dafür können aber die Angaben des Vorjahres bequem übernommen werden und müssen nicht alle neu eingegeben werden. Gruß Wilfried
  11. Immer wenn man in den 12 Monaten des Kalenderjahres unterschiedliches Einkommen hatte (vielleicht auch zeitweise gar keins) ist ein Jahresausgleich fällig. Der Arbeitgeber kann ihn nur machen, wenn man das ganze Jahr bei ihm beschäftigt war. Ansonsten muss man einen Antrag beim Finanzamt stellen, die Lohnsteuerbescheinigung und Einkommensbescheinigungen beifügen. Zeiten ohne Beschäftigung möglichst auch irgendwie nachweisen. Wem das Ausfüllen der Formulare zu kompoliziert ist, sollte ein Steuerprogramm für den PC verwenden. Diese Programme geben meist auch noch wertvolle Spartipps. Die Regel ist: Das Finanzamt zählt alle Einkünfte des Jahres zusammen und geht damit (per Rechner) in die Jahres-Steuertabelle und ermittelt so die Jahressteuer. Wilfried
  12. :mod: Ich habe meine Website über das Steuernsparen durch Weiterbildung aktualisiert. Alle übrigen Förderungen sind aktuell auf dieser Webseite nachzulesen. Ob sich noch weitere Förderungen durch das Konjunkturprogramm der Bundesregierung ergeben bleibt abztuwarten. Wilfried
  13. Das kann durchaus stimmen. @ Mini1987: Wenn du also keine Nr. hast, musst du das Feld in deiner Steuersoftware offen lassen. Und wenn dein Programm ohne diese Nr. nicht weiterarbeiten will, kannst du eine fiktive Nr. eingeben und sie später bei den Ausdrucken wieder durchstreichen. Denk dran, dass du alles durch Belege nachweisen oder mindestens durch gute Erläuterungen glaubhaft machen musst. Wilfried
  14. Ja, das ist richtig. Du musst eine Steuer-Nr. und evtl. eine Steuer-ID eintragen. Die Steuer-Nr. müsstest du eigentlich schon haben, da du als Vollzeitarbeitender ja Steuern bezahlst. Steht sie nicht auf deiner Lohnsteuerkarte? Die LStK gibt dir dein Arbeitgeber nach Ablauf des Jahres zurück - oder du musst sie von ihm zurückfordern. Sie muss dann mit der Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden. Neuerdings werden die Angaben auf der LStK meist vom Arbeitgeber elektronisch ans Finanzamt übermittelt und du erhältst darüber dann einen Ausdruck. In diesem Jahr neu eingeführt wurde die Steuer-ID. Sie wird jedem beim Einwohnermeldeamt registrierten Bürger übersandt und soll künftig die alte Steuernummer ersetzen. Die müsstest du wahrscheinlich in den letzten Monaten schon bekommen haben. Ansonsten solltest du das Jahresende noch abwarten und dann ggf. zum Einwohnermeldeamt gehen. Für eine Steuererklärung über zurückliegende Jahre benötigst du die Steuer-ID nicht, sondern nur die herkömmliche Steuernummer. Ein paar Infos zu diesen beiden Nummern findest du auch bei Wikipedia. Wilfried
  15. Hallo Mini1987, das Abitur ist eine gymnasiale Bildung und zählt zur Allgemeinbildung. Die Kosten sind als Sonderausgaben absetzbar. Zu den Kosten zählen nicht nur die Teilnahmegebühren, sondern auch evtl. entstehende Fahrtkosten, Kosten für Arbeitsmittel und Bücher. Evtl. kannst du auch einen angemessenen Anteil deiner Comuter- und Internetkosten als Sonderausgaben absetzen. Wieviel du tatsächlich vom Finanzamt erstattet bekommst, hängt von deinem Steuerfall ab (siehe oben), also u. a. von den sonstigen Sonderausgaben, deren Höchstbeträge, deinem Familienstand usw. Ich empfehle immer die Verwendung einer Steuersoftware, die dir hilft, alles richtig einzutragen und sie rechnet dir aus, wie viel du erstattet bekommen kannst. Die Kosten der Software kannst du ebenfalls von der Steuer absetzen. Du bekommst aber niemals alles vom Finanzamt zurück, sondern immer nur soviel, wie dein persönlicher Steuersatz ist (also vielleicht 25 - 30 %). Wilfried

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