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_Draven_

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Beiträge von _Draven_

  1. Ich zitiere aus dem Schreiben der IHK München und Oberbayern:

    Zu allen Prüfungen sind ein Ausweis mit Lichtbild, diese Einladung, Schreibzeug (zur Bearbeitung einen Kugelschreiber benutzen) und zur/zum "Mündlichen Prüfung/Praktischen Übung/Fallbezogenen Fachgespräch oder Präsentation und Fachgespräch" zusätzlich die Ausbildungsnachweise (entfällt bei Prüflingen ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis und Umschülern) mitzubringen.

    Wer sich solche Sätze einfallen lässt :uli

    Bzw. heißt für die Münchner, Ausbildungsnachweise erst bei mündl. mitnehmen, oder seh ich das falsch?^^

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