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ChristianFischer

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Beiträge von ChristianFischer

  1. Also bei mir stehen die Klasse bis E drin. Ich hab die aktuelle Version des IT handbuchs. Und D E waren multicasting adresse und aus welchem Grund man die nicht verwenden soll weis ich auch nich mehr. Aber ich bezweifle sehr stark das wenn überhaupt Adressklassen abgefragt werden Klasse D und E mit einbezogen werden.

  2. Eine komplette Platte wird zur Speicherung von Paritätsinformationen verwendet.

    Naja nicht ganz.

    Die nutzbare Gesamtkapazität errechnet sich aus der Formel Kapazität der kleinsten Platte im Array * (Anzahl der Platten – 1). Rechenbeispiel: 4 Festplatten à 500 GB ergeben 1500 GB Nutzdaten und 500 GB Redundanz (bei RAID 10: nur 1000 GB Nutzdaten und 1000 GB Redundanz).

    Die Nutzdaten werden wie bei RAID 0 auf alle Festplatten verteilt. Die Paritätsinformationen werden jedoch nicht wie bei RAID 4 auf einer Platte konzentriert, sondern ebenfalls verteilt. Die Berechnung der Parität erfolgt durch die XOR-Verknüpfung, die wiederum zu einer leichten bis erheblichen Verminderung der Datentransferrate im Vergleich zu RAID 0 führt. Da die Paritätsinformationen beim Lesen nicht benötigt werden, stehen alle Platten zum parallelen Zugriff zur Verfügung. Dieser (theoretische) Vorteil greift allerdings nicht bei kleinen Dateien ohne nebenläufigen Zugriff, erst bei größeren Dateien oder geeigneter Nebenläufigkeit tritt eine nennenswerte Beschleunigung ein. Der Schreibzugriff erfordert entweder ein Volumen, das genau (n-1) korrespondierende Datenblöcke ausfüllt, oder ein zwei-phasiges Verfahren (alte Daten lesen; neue Daten schreiben).

    Das heißt quasi das deine Rechnung richtig ist, allerdings die Paritätsinfos auf alle Platten gleich verteilt werden. Wie willste sonst deine Platten wiederherstellen wenn die "Paritätsplatte" mal flöten geht und danach ne andere ?

  3. In der Einladung aus München steht folgendes:

    "Fachlich notwendige Ergänzungen: Es ist zulässig, zum schnelleren Auffinden der einzelnen Kapitel "Fähnchen" an einzelnen Buchseiten zu befestigen. Damit man zur Prüfung kein neues Buch kaufen muss, sind handschriftliche, fachlich notwendige Ergänzungen erlaubt.

    Ausdrücklich verboten sind: einzelne Teile oder komplette Seiten aus einem anderen Tabellenbuch oder einem Kompedium o.a., Lösunghinweise aus vergangen Prüfungen oder gar komplette Lösungswege."

    Edit:

    Die neue Auflage des IT handbuchs hat ja wie ich gesehen habe nur ein Stichwortverzeichniss. Das heißt es ist geordnet nach Deutschen Begriffen und die englischen stehen in Rot dahinter. Wenn man jetzt nen englischen Begriff sucht sit man verloren wenn man den deutschen nicht kennt. Son Rotz !

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