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ykcuhc

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Beiträge von ykcuhc

  1. Die vorläufige Lösung ist natürlich nicht korrekt.

    Beispiel:

    Man kann nach der Probezeit jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen kündigen, und zwar nicht nur, wenn man eine neue Ausbildungsstelle oder ein Studium anfangen möchte. Man braucht keinen Grund als Arbeitnehmer.

    Wenn der Arbeitgeber dich (!) kündigen will, braucht er einen Grund. Andersrum natürlich (!) nicht.

    LG

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