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Greek

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Beiträge von Greek

  1. Hallo Leute,

    habe eine kurze Frage bezüglich des Berichtsheftes...

    Bei unserer IHK Lippe sollten die Berichtshefte bis Ende März abgegeben werden...

    Nun habe ich am Montag meine Präsi + FG und frage mich, soll ich nun jetzt noch Berichte abgeben die zwischen März und mündl. Prüfung angefallen sind?

    Habe extra noch in die Einladung geschaut, und habe auch keinen Hinweis darauf gefunden diese noch mitzubringen....

    Danke :)

  2. § 22 Kündigung

    (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

    (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

    1.aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

    2.von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

    (3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

    (4) 1Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. 2Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.

    hier der gesetzestext

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