Zum Inhalt springen

Sherminator

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    4
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von Sherminator

  1. Vielen Dank für Eure zahlreichen Wortmeldungen! :) Da bin ich ja schonmal in soweit beruhigt, als dass der Sachverhalt wirklich nicht so ganz leicht zu verstehen ist! ;)

    Für mich hört sich das fast so an, als ob sich da Bundesgesetz und IHK-Regelungen wiedersprechen

    Was genau meinst Du damit und über welche IHK-Regelungen sprichst Du? Und falls das so sein sollte, nehme ich an, dass sich die IHK dem Bundesgesetz anzupassen hat, oder?

    Die IHK muss den Ausbildungsvertrag jedoch eintragen und vorher prüfen, ob der Urlaubsanspruch laut Vertrag gewährt wird. Also kannst du davon ausgehen, dass die Urlaubstage stimmen.

    Das ist sehr optimistisch! ;) Aber nachdem mir mein verantwortlicher Ausbildungsberater in dieser Sache keine Antwort geben konnte, gehe ich nicht unbedingt davon aus, dass etwas rechtlich korrekt ist, weil es von der IHK kommt.

    Was hast du eigentlich vor der Ausbildung gemacht?

    Keinen Urlaub genommen. ;)

    Der volle Urlaub bezieht sich aber auf den Urlaub der für das ganze Jahr noch gewährt wird!

    Vielleicht kommen wir jetzt der Sache näher: Was versteht der Gesetzestext unter dem Begriff "voller Urlaubsanspruch"? Für mich klingt das wie der Anspruch auf Urlaub für ein ganzes Jahr.

    Also §4 (Wartezeit) lässt sich wohl leicht in meine Situation übersetzen:

    Am 01.11.2008 erwerbe ich erstmalig den vollen Urlaubsanspruch.

    ...und was bedeutet das? :confused:

    Und jetzt kommt §5 (1) a)...aber den muss ich mir noch ein paar Mal durchlesen, bis ich ihn verstanden habe... ;)

    Viele Gruesse

    Stephan

  2. vielen Dank für Eure Antworten! :)

    Hast du denn einen Link zu einem Gesetzestext gefunden? Sonst poste doch mal das gefundene, dann kann man mal sehen ob das vielleicht nur Interpretationssache ist.

    [iHK-Hanau] Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern

    "Der Urlaubsanspruch entsteht in jedem Kalenderjahr. Den vollen Urlaubsanspruch erwerben Jugendliche und Erwachsene erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Ausbildungsverhältnisses. Für Berufsausbildungsverhältnissen (sic!), die vor dem oder spätestens am 1. Juli beginnen, haben die Auszubildenden Anspruch auf den vollen Jahresurlaub."

    Tipps und Tricks für Azubis (GRÜNE JUGEND)

    Wenn Du vor dem Juli mit der Ausbildung beginnst, also mehr als ein halbes Jahr im Betrieb arbeitest, dann steht Dir schon im ersten Jahr der komplette Jahresurlaub zu.

    Grundlage dieser Zitate ist wohl das Bundesurlaubsgesetz

    und dort vor allem §4 (Wartezeit) und §5 (Teilurlaub).

    Den Gesetzestext selbst verstehe ich zugegebenermaßen nicht ganz, aber die beiden o. g. Zitate klingen für mich eindeutig. Ich würde mich freuen, wenn ihr mich darüber aufklärt, wo mein Mißverständnis liegt.

    Vielen Dank und Grüße

    Stephan

  3. Hallo ihr alle,

    die Fakten des Falles sind folgende ;):

    - Meine Ausbildung zum FiSi hat am 01.05.2008 begonnen und endet voraussichtlich (und laut Vertrag) am 31.08.2010.

    - Ich bin 29 Jahre alt

    - verantwortliche IHK ist die "südliche Oberrhein"

    - in meinem Vertrag stehen folgende Anzahlen von Urlaubstagen (Arbeitstage):

    2008: 16,00

    2009: 24,00

    2010: 16,00

    Nun habe ich auf verschiedenen Webseiten (auch anderer IHKn) die Info gelesen, dass ich bei einem Ausbildungsbeginn vor dem 01. Juli eines Jahres Anspruch auf den vollen Jahresurlaub habe.

    Ebenso im letzten Lehrjahr, falls dieses nach dem 30. Juni endet (wobei ich mir im Klaren darüber bin, dass ich - sollte ich dann den ganzen Urlaubsanspruch nutzen - in diesem Jahr anschließend keinen Urlaubsanspruch mehr hätte - weder beim gleichen Arbeitgeber noch woanders).

    Meine Schlussfolgerung: Sowohl für 2008, als auch für 2010 habe ich Anspruch auf 24 Arbeitstage Urlaub, die Zahlen im Vertrag sind falsch.

    Was ist Eure Meinung dazu?

    Vielen Dank für Eure Hilfe und viele Grüße

    Stephan

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...