Guten Abend allerseits,
ich wollte mich mal erkundigen, ob Prüflinge die Möglichkeit haben, vorzeitig von einer Abschlussprüfung zurückzutreten und diese um ein weiteres halbes Jahr zu verschieben. Sollte es diese Möglichkeit geben, unter welchen Voraussetzungen ist dies bei der zuständigen IHK durchzusetzen? Würde dies dann als durchgefallen gewertet werden, oder läge hier ein wichtiger Grund vor, wie im Krankheitsfall?
Über rechtliche Hinweise, gerne auch mit einem Link, wäre ich Euch sehr dankbar.
Vielen Dank und noch einen schönen Abend.
Gruß,
rl