Danke für die schnelle Antwort. Dann weis ich schon mal was ich falsch habe.
Es gab aber noch eine Frage mit der ich kämpfen musste. Bei der sollte die Gesetze zugeordnet werden.
a) Ein Mitarbeiterin genießt Kündigungsschutz bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Beendigung des Mutterschaftsurlaubs.
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Medienbranche beträgt 37,5 h
c) Eine Betriebsbedingte Kündigung ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist
d) Wählbar zur Jugendvertretung sind grundsätzlich all Arbeitnehmer die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
e) Ein Auszubildender kann das Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit aus wichigem Grund kündigen
f ) Eine Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrats ist unwirksam.
1 Kündigungsschutzgesetz
2 Tarifvertrag
3 Betriebsverfassungsgesetz
4 Eine andere als die genanten Rechtsgrundlagen
Was ist hier richtig?