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xbenderx

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  1. Hallo liebes forum, nun ist es auch für mich soweit, bald stehen die prüfungen an. ich habe eine frage bzgl. des bearbeitungszeitraumes. ist es möglich ein projekt ende bzw anfang nächsten monats anzufertigen, obwohl die projektanträge bis zum 1 februar eingereicht werden müssen und diese erst ende februar genehmigt bzw. abgelehnt werden? denn mein problem besteht darin. ich arbeite in einer kleinen firma und wir haben selten projekte mit einer vorlaufzeit von ca. 2 monaten!!! ist es sehr nachlässig diesen bearbeitungszeitraum vorzutäuschen oder geht es einfach um die realisierung und die dokumentation? denn ich finde dieses verfahren der ihk nicht praxisbezogen, welche firma vergibt aufträge fast 2-3 monate im vorraus? danke für eure hilfe! xbenderx

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