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fos8b

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Beiträge von fos8b

  1. Es wird dann so argumentiert, dass du bestimmte Fähigkeiten ja in der Firma gelernt hast und du erst dadurch in der Lage warst, das entsprechende Programm zu schreiben.

    Inwiefern das auf deine Projekte zutrifft, kann ich natürlich nicht beurteilen.

    ...

    Inwiefern sie auch ohne zusätzlichen Passus Erfolg haben könnten, hängt halt viel davon ab, was du programmierst und was davon du halt in der Firma gelernt haben könntest (explizit könntest - nicht hast!).

    Die Frage ist wie dort dann abgegrenzt wird, bei der eingesetzten Technik oder eher Fachinhalten oder beidem. Wenn ich z.B. beruflich an einer Software für Broker in Java arbeite, darf ich dann meinetwegen eine Chat Software in C# schreiben und vermarkten (ist jetzt beides frei erfunden)?. Ich finde die Regelung eben so bedenklich, weil man ja theoretisch immer argumentieren könnte, wenn ein junger Absolvent 3 Jahre in einem Unternehmen gearbeitet hat und die so erlernte Berufserfahrung ja dann das ganze Leben genutzt wird, dass die Ergebnisse dann dem Unternehmen gehören. Anders herum hatte ich vor meinem Eintritt in das aktuelle Unternehmen schon jeweils 3 Jahre Erfahrung in der Entwicklung von IT-Systemen aus 2 anderen Firmen, somit könnte ich ja auch immer sagen: "das habe ich aber in Firma XY im Jahre x gelernt".

    Warum lässt Du nicht einfach das, was Du machen willst, in die im Arbeitsvertrag erwähnten Anlage aufnehmen?

    Weil es nicht unbedingt intelligent wäre Leuten, die selbst mit Software Geld verdienen und bereits am Markt aktiv und erfolgreich sind von einer Idee zu erzählen, die man in naher Zukunft in die Tat umsetzen möchte. Hinzu kommt, dass ja auch "Konzepte, Anforderungsbeschreibungen etc." von der Klausel eingeschlossen sind, das heisst, wenn ich etwas aufnehmen lasse bin ich schon im Besitz von etwas, nämlich mindestens einem Konzept an dem das Unternehmen Anspruchsrechte erheben könnte. Außerdem weil Software meiner Erfahrung nach extrem vielseitig sein kann, ich kann nicht bei jedem Modul, was ich in welcher Sprache auch immer schreibe diese Anlage aufbohren lassen, das würde einfach den Rahmen sprengen, denn ich programmiere praktisch täglich in der Freizeit.

    Allerdings muss man sich fragen, ob der Arbeitgeber, diese Leistung Außerhalb der originären Arbeitsplatzbeschreibung auch extra entlohnt. Wenn nicht, besteht bei reger Tätigkeit des TEs en Missverhältnis zwischen Bezahlung und Leistung.

    Das ist eine interessante Bemerkung, über die ich mir bisher noch keine Gedanken gemacht habe, danke! Ich schätze unseren Vorstand, mit dem ich das letztendlich ausdiskutieren muss so ein, dass ich mit guten Argumenten Chancen habe, kenne die Leute halbwegs und bisher hatten wir ein gutes Verhältnis und ich konnte mich auch schon bei anderen Verhandlungen durchsetzen.

    Es besteht schließlich Vertragsfreiheit.(Er war nicht gezwungen, den Vertrag zu unterschreiben).

    Da hast du natürlich Recht, es war sehr dämlich das so zu unterschreiben. Sollte sich herausstellen, dass die Klausel nicht gestrichen oder klar auf im Unternehmen erstellte Software beschränkt wird, werde ich mich um einen neuen Job kümmern. Hier in der Region findet man zum Glück in Tagen etwas Neues als Entwickler und dann achte ich beim nächsten Mal genau auf ALLE Vertragsbestandteile.

  2. @Systemlord: Danke, genau das mit dem Fragen und dann ggf. schriftlichen Festhalten kam mir auch in den Sinn. Auch deine Bemerkung, ob die Formulierung vor einem Arbeitsgericht Bestand hätte kam mir schon in den Kopf, daher überlege ich eben genau zwischen einfach fragen oder zunächst einen Rechtsbeistand um Rat bitten, um ggf. mit noch mehr Sicherheit in das Gespräch gehen zu können.

  3. Hallo zusammen,

    ich arbeite als Anwendungsentwickler in einem Unternehmen und aus unterschiedlichen Gründen gefällt mir folgende Formulierung aus meinem Arbeitsvertrag ganz und gar nicht .

    ... Beide Parteien sind sich darüber einig, dass von allen ab heute durch den Mitarbeiter entwickelten Produkten vermutet wird, dass diese für die Gesellschaft entwickelt wurden, und dass sie - soweit nicht in der Anlage aufgeführt - nicht vorher bzw. im Rahmen des Arbeitsverhältnisses für die Gesellschaft entwickelt worden sind. ...

    Nun steht bald ein regelmäßiges Personalgespräch an und ich würde gerne mit meinen Vorgesetzten darüber diskutieren, ob die Formulierung aus meinem Vertrag entfernt werden kann, da ich großes Interesse habe in meiner Freizeit u.a. an einigen open source Projekten mitzuwirken und auch mit dem Gedanken spiele ein Paar andere Programme zu entwickeln, allein schon, weil ich noch weitere Sprachen etc. einsetzen möchte als bei der Arbeit. Die so entstehende Software steht aber definitiv nicht in Konkurrenz zur Tätigkeit meines aktuellen Arbeitgebers, aber ich möchte nicht ausschließen, dass so jemals ein "Produkt" entsteht und ich habe keine Lust, dass dieses dann automatisch meinem Ex-/Arbeitgeber gehört.

    Offenbar möchte das Unternehmen aber die Rechte an allem, was ich jemals entwickelt habe, entwickle und entwickeln werde - mit Ausnahme von dem, was ich vor Vertragsabschluss ausdrücklich genannt habe. Ist das nicht evtl. ein wenig zu viel des Guten? Oder ist das üblich? Mich interessiert, ob sowas marktüblich ist - wie sind da eure Erfahrungen?

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