Hallo liebe Community
Zur Frage:
Mein Bruder ist seid letzten Monat bei der Bundeswehr, vorher haben wir die Miete immer von der ARGE bezahlt bekommen.
Aber jetzt regelt das halt die "Unterhaltsicherungsbehörde", von der wir noch keine Antwort bekommen haben, auf unser Mündliches vorsprechen.
Jetzt kamen wir durch das hin und her, einmal in Mietrückstand. Die Miete sollte bis zum 01.02.2009 Überwießen sein, aber da dass mit der Unterhaltsicherunhsbehörde noch nicht geklärt ist ging das schlecht.
Jetzt gerade vor 15 Minuten steht das Vermieter-Pärschen vor meiner Tür und drückt mir ein Schreiben in die Hand mit folgenden Sätzen
Ich zitiere:
Sehr geeherter Herr. ********
Fristlose Kündigung des Mietvertrages *****strasse 3
Begründung : 1.) Mietrückstand
2.) Nicht einhalten der Hausordnung (Es ist eine Putzfrau da)
3.) Missachten des Mietvertrages
Ich bitte sie bis zum 28.02.2009 die Wohnung zu Räumen, Tapeten zu entfernen und die Schlüssel zu Übergeben.
ZITAT ENDE!
So jetzt meine Frage:
1.) Muss die Vermierterin keine Kündigungsfrist einhalten?
2.) Soll ich dieses schreiben, mit meiner Unterschrift "Beglaubigen"?
Ich denke nein, weil ich sonst diese Fristlose Kündigung unterschreibe.
3.) Was soll ich jetzt machen, bin ich bisschen hilflos.
LG Kevin.