rollerueckwaerts
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Beiträge von rollerueckwaerts
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so ist ausschließlich der Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt
Vermögensrechtlich heißt für mich der Verkauf der Software.
Doch das will ich doch garnicht.
Ich will die Arbeiten nur als Referenzen auf meinem zukünftigen Blog vorstellen.
Und das darf ich nicht ?
Wozu mach ich dann überhaupt die Praktika wenn ich mich nicht mal was von meinen Arbeitergebnissen hab?
Also das ganze Ausbildungsgedöns doch nur damit Cheffe nen Dummen hat der lange und viel, für richtig billig arbeitet.... und man selbst darf nichtmal sagen das man es geschrieben hat .... doll doll :uli
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Hallo Fachinformatikerfreunde
Ich befinde mich momentan im dritten Lehrjahr zum FIAN.
Nun hab ich während den Praktika (sowie vor der Ausbildung) mehrere sehr nützliche Tools programmiert.
Meine Frage:
Ich möchte eine kleine Website on stellen in der ich mich und meine Arbeiten vorstelle, Tutorials anbiete u.s.w. ... Typischer ProggerBlog sozusagen.
Darf ich die von mir, für eine Firma geschriebene Software, hier vorstellen ?
Ich stehe mit Name als einziger Entwickler im Impressum der Software (vorrausgesetzt mein ehemaliger Praktikumsbetrieb pfuscht daran nicht rum)
Ich möchte die Software natürlich nicht in meinem Namen verkaufen, sondern lediglich vorstellen, kleinen Text dazu, und ScreenShots die eh über die Software sowieso bereits veröffentlicht sind.
Darf ich das ?
Rechte an selbst geschriebener Software
in IT-Arbeitswelt
Geschrieben
Nö, kenne ich nicht
Aber wenn der Ingenieur neue Kunden sucht, wird er vielleicht doch darüber schreiben, was er gemacht hat und wo er gearbeitet hat.....
Klar, bräuchte ich das nicht wenn ich für den Rest meines Lebens bei dem namhaften Hersteller bleibe.... aber darauf hab ich keine Lust.