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Christian.Fischer

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Beiträge von Christian.Fischer

  1. Hallo zusammen

    Ich stehe vor der Entscheidung wie es weiter gehen soll.

    Zu mir:

    Ich bin 27 Jahre alt zu zeit Soldt (noch bis nächstes Jahr)

    habe vor dem Bund Tischler gelernt und beim Bund ne Lehre als KFZ Mechatroniker

    Desweriteren habe ich noch eine Ausbildung zu Technischen Fachwirt bei der HWK und die Ausbilder Eignungs Prüfung also Meister Teil 3 und 4 gemacht.

    Jetzt hatte ich einen Unfall und kann deswegen nicht mehr als KFZ Arbeiten.

    Da ich ja nächstes Jahr aus der Bunderswehr ausscheide wollte ich gezwungerner Maßen den Beruf wechseln und eine Ausbildung als Fachinformatiker oder Informatikkaufmann machen.

    Jetzt stellt sich mir die Fragen ob dass der richtige Weg ist.

    Erfahrungen mit Pc habe ich seit meinem 11ten Lebensjahr ich Programmiere Microcontroller in Basic und ASM und habe jetzt mit C angefangen.

    Auch selbst beigebrachte Sachen wie Server mit Linux aufsetzen verwalten und so weiter sind da.

    Ich intressiere mich sehr stark für IT und allem was damit zusammenhängt.

    Es ist halt so ich wäre schon 28 und wüsste nicht ob es zu spät für mich ist nochmals eine Ausbildung zu machen.

    Desweiteren denke ich dass der Informatikkaufmann im Bereich des Kauffmanns nichts neues für mich ist, bin ja bereits Fachwirt.

    Gibt es andere Möglichkeiten in dem Bereich IT Informatik fuß zu fassen als die Ausbildungen.

    Als Abschluss habe ich Mittlere Reife.

    MFG

    Sven

    Mach dir keine Kopf. Wenn ein Unternehme dich für geeignet hält, bekommst du auch mit 27 noch eine Anstellung zum Azubi

    gruß

    Christian

  2. Mögliche Frage zu CMS

    - Welche unterschied ebestehen zwischen Open Source Produkten wie Joomla und nicht kostenfreien angeboten

    - Worin unterscheidet sich ein CMS in der Realsierung einer Webseite zu üblichem Html/php?

    - Welche Vorteile bieten CMS Systeme für unerfahrende User

    - Sind HTML/ PHP usw. kenntnisse erforderlich um eine Webseite zu betreiben bzw. ein CMS aufzusetzen und zu managen.

    Du hast da ein schönes Thema, und ich hoffe du bist "fest" was CMS angeht. Das Pensum an möglichen Fragen ist sehr groß

    Ich hab bei mir etwas über Leasing mit drin und gezilet reizwörter wie "Bilanzneuträlität" mit eingebaut. Vielleicht ist das für dich auch eine Überlegung wert.

    gruß

    Christian

  3. Also zeitform bezogen würde ich bei der verteidigung in der Vergangenheit ansetzen. Das Projekt wurde ja durchgeführt und sollte beendet sein. Wenn es Themen / Punkte gibt die noch realisiert werden, beispiel ein Rollout dann kann man das so verpacken, und sagen das dies noch in der Realsierung enthalten ist.

    Grundsätzlich berichtest du in der Präsi über dein Projekt, den Inhalt, wie es abgelaufen ist, welch ein ergebnis du erreicht hast und was für ein fazit du darauf ziehst.

    Oder sehen die anderen das anders?

    gruß

    Christian

  4. habe eine Agenda auf Flipchart die ich zu Beginn meiner Präsentation vorstelle (jeden Agendapunkt erkläre) und immer am ander der einzelnen Agendapunkte hake ich diesen ab.

    Somit weis der PA zum einen immer den aktuellen Stand meiner Präsentation zum Anderen habe ich schon mal ein zweites Medium "effektiv eibezogen"

    Paß aber auf das du damit nicht dein Zeitpensum sprengst.

    Ich wollte das auch so machen und hab schnell mitbekommen, dass ich dadurch bis zu 2,5 Minuten verschenke

    Gruß

    Christian

  5. EDIT

    Arbeitslosengeld nach einer Berufsausbildung

    Eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes ist ein versicherungspflichtiges Verhältnis. Grundsätzlich muss man für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld innerhalb der letzten drei Jahre vor der Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr in einem versicherungspflichtigen Verhältnis gestanden haben.

    Als Folge liegt zum Beispiel nach einer zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung ein Anspruch auf Arbeitslosengeld vor. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht auch dann, wenn die Berufsausbildung abgebrochen wurde, aber mindestens für ein Jahr bestanden hatte.

    Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nach einer Berufsausbildung, wird zunächst das Ausbildungsentgelt der letzten 52 Wochen, also des letzten Jahres berücksichtigt. Hiervon wird das durchschnittliche wöchentliche Bruttoentgelt von der Ausbildungsvergütung ermittelt. Da in den überwiegenden Fällen der Arbeitslosengeldsatz nicht besonders hoch wäre, weil das Brutto letztendlich sehr niedrig bei einer Berufsaubildung ist, erfolgt hier eine Sonderbemessung bei Arbeitslosengeld.

    Neben der Berechnung des Bruttoentgeltes der letzten 52 Wochen, wird für den arbeitslosen Jugendlichen ein tarifliches Arbeitsentgelt festgelegt. Vorausgesetzt, der Auszubildende hat seine Berufsausbildung bestanden. Entweder der Ausbildungsbetrieb bescheinigt die Arbeitsagentur das Arbeitsentgelt welches der Auszubildende nach abgeschlossener Berufsausbildung bei Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis erhalten würde oder die Arbeitsagentur ermittelt dem Berufsabschluss entsprechend das tarifliche Arbeitsentgelt für den Arbeitslosen.

    Dieses Arbeitsentgelt bei Übernahme wird danach halbiert. Das halbierte Bruttoentgelt wird auf ein wöchentliches Bruttoentgelt umgerechnet und mit dem durchschnittlichen wöchentlichen Bruttoentgelt aus den letzten 52 Wochen verglichen. Das höhere Bruttoentgelt wird für die Ermittlung des Arbeitslosengeldsatzes herangezogen. Diese Sonderbemessung erfolgt aber nur dann, wenn die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde.

    Eine rein schulische Ausbildung ist keine versicherungspflichtige Ausbildungen nach dem Berufsausbildungsgesetz. Daher erwächst aus einer rein schulischen Ausbildung auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

  6. Gibt es irgendwo ne Übersicht welche IHK welche Nummer hat? Ich kann auf meiner EInladung nichts erkennen mit Identnummer.

    Nur meine Prüfungsnummer : 157 12xxx

    Dann hab ich noch bei meinem Namen eine stehen

    581336

    und bei meinem Betrieb

    515872

    Einer ne Ahnung?

    Gruß

    Christian

  7. Jetzt mal Butter bei die Fische.

    Ehrlich, wir sind uns doch ALLE einig, dass GA1 und GA2 in Vergleich zu den Jahren zuvor sehr Herausfordernd und Schwierig war. Dennoch denke ich das wir Trotzdem alle bestanden haben. Klar denke ich mir auch das ich einige Aufgaben nicht konnt, klar macht mich das fertig, das wir erst in 4-6 Wochen ein Ergbnis haben, aber denoch überlegt doch mal.

    Ihr brauch in jedem Teil nur 30 Punkte um wenigstens in eine Ergänzungsprüfung zu kommen. Wollt ihr mir Ehrlich sagen das ihr das nicht geschafft habt? Ich mein es waren Fragen dabei, die konnte man gut beantworten. Worauf es schon manchmal 4 Punkte gabe. Beispiel das Nennen von Vorteilen eines VLan gegenüber mehrerer phyiskalischer Lans. Wenn ihr sagen wir mal in jedem Handlungsschritt nur pro Schritt 6 Punkte habt, und das war schaffbar, dann seit ihr doch wenigstens schon bei 30 % (Punkten).

    Irgendwo geben die Prüfer auch die Punkte. Ich hab zum Beispiel meine Rechnung bei den Stromkosten ver****t, weil ich 24x7x365 gerechnet habe. Der Rechenweg war anzugeben. Also nehm ich mal mal an das es die Punkte (ich glaub auch 4 waren es) nicht nur auf das Ergebnis, sondern auch auf den Weg geben wird.

    Klar war Wiso anders als vorher, aber machbar.

    Ich denke WIR (ich auf jeden Fall) machen uns hier ewig und drei Tage nur verrückt. Fakt ist aber nunmal das ihr JETZT nichts mehr ändern könnt und wenn er durchgefallen seit?! - Na und wenn schon! Dann geht ihr Winter nochmal und macht den Teil bei dem ihr *******e wart. Kopf hoch an alle. Ich mach mir mit dem Beitrag auch selber Mut - Harkt den Tag einfach ab und macht euch nicht fertig.

    Gruß

    Christian

  8. Ka ob das GH1 oder GH2 war, aber was habt ihr bei der Stromberechnung raus

    Aufgabe: NAS 180 Watt / Fileserver 500Watt

    Läufzeit (24/7) Ganzjährlich. 1 KwH = 0,20€

    Rechnung wäre ja die Rechnung

    Nas

    180 x 24 x 7 x 365 = 11037600 = 11037,6 Kw x 0,20 € = 2207,52 €

    Fileserver

    500 x 24 x 7 x 365 = 30660000 Watt = 30660 Kw x 0,20 € = 6132 €

    Ersparnis ist also 6132€ - 2207,50€ = 3924,48

    Wie seht ihr das?

    Gruß

    christian

    P.S.

    Wie war das mit der Formel und der NEtto Speicherplatzrate? Was habt ihr da?

    Ich hab das 8 TB!

  9. Ka ob das GH1 oder GH2 war, aber was habt ihr bei der Stromberechnung raus

    Aufgabe: NAS 180 Watt / Fileserver 500Watt

    Läufzeit (24/7) Ganzjährlich. 1 KwH = 0,20€

    Rechnung wäre ja die Rechnung

    Nas

    180 x 24 x 7 x 365 = 11037600 = 11037,6 Kw x 0,20 € = 2207,52 €

    Fileserver

    500 x 24 x 7 x 365 = 30660000 Watt = 30660 Kw x 0,20 € = 6132 €

    Ersparnis ist also 6132€ - 2207,50€ = 3924,48

    Wie seht ihr das?

    Gruß

    christian

    P.S.

    Wie war das mit der Formel und der NEtto Speicherplatzrate? Was habt ihr da?

    Ich hab das 8 TB!

  10. Der 5 Hadnlungschritt war doch glaube ich was wo es am Anfang um das Produkt in der Wachstumsphase ging. Dann glaube noch was mit Lieferzeitpunkt usw. Fernabsatz. Oder war das GA2?

    Achso. Ich habe auch den 28 Tag. Das Projekt beginnt ja am Tag 0? Also musst du den Tag auch mitrechnen.

    gruß

    christian

  11. Bezüglich der Hex Sache. Ist es nicht eigentlich so, dass wenn die IHK in die Aufgaben Fehler einbaut bzw. ein Formfehler vorliegt diese immer als richtig gewertet werden muss. In alten Prüfungen war es so.

    Und kann mir nunmal einer 100% erklären, wie und unter welchen Voraussetzung man Bestanden hat?

    Gruß

    Christian

  12. 60 Seiten in der Analge? Ist schon eine Menge Holz. Bist du sicher, das es nicht mehr gekürzt werden kann? Evtl. noch jemand aderes vom Fach drüber schauen lassen.

    Und ja, ich würde auch eine Seitenzahl einarbeiten.

    Ich habs schon so weit ich kann gekürzt. Ist halt so. Ich verschönere damit nichts, es ist zum nachvollziehen meiner Rechnungen, Angebote und Leasing/Mietkaufsachen

    Wenn ich das Raus nehme, dann ist die Arbeit nicht zu 100% Nachvollziehbar.Habt ihr bei den Anlagen auch immer nur 1 Seite bedruckt? Oder kan ich da Vor und Rückseite eines Blattes bedrucken?

    mfg

  13. Ich hab sehr viele Anlagen und mein Verzeichnis führt Anlage 1 Soll Analsyse usw.

    Nun meinte meine Freundin bei der Menge an Anlagen, immerhin 60Seiten (weniger werden es nicht mehr) sollte ich lieber eine Seitenangabe machen?

    Was meint ihr?

    Gruß

  14. Hallo an alle.

    Wie viele andere Schreibe ich gerade an meiner Doku und hab ein Frage bzgl der Hauptpunkte und Unterpunkte.

    In meiner Doku habe ich im Inhaltsverzeichnis dies hier gemacht

    1 Einleitung

    --> Weitere Unterpunkte

    2 Die Ausschreibung

    2.1 Gegenstand der Ausschreibung.

    Nun meine Frage

    Im Verlauf der Doku habe ich dann so geschrieben

    2 Die Ausschreibung

    2.1 Gegenstand der Ausschreibung

    Mein Text.....

    Ist das so in ordnung oder MUSS?! nach "2 Die Ausschreibung" auch ein Text stehen? In anderen Arbeiten war dies nicht der Fall, aber mein Ausbilder meinte es müßte wo so gemacht werden das kein Punkt alleine steht.

    Gruß

    Christian

  15. Um dieses Thema zu Abschluss zu bringen möchte ich euch noch sagen wie alles ausgegangen ist. Als erstes sei gesagt das Leute die zwar häufig gefehlt haben aus Krankheit (betonung aus Krankheit) keine Bedenken haben müßen solang die Leistungen im betrieb und vor allem in der Bschule positiv sind. Dabei rede ich nicht von 1-2, auch 3 und sogar 4 ist noch aktzeptabel.

    Ich hab von meinem Klassenleiter und von meinem Betrieb eine Extra Stellungnahme erhalten und auch von selbst ein verfasst. Ein paar Post vorher lesbar.

    Nach ca 2 Wochen habe ich dann die Bestätigung erhalten das ich zur schriftlichen Prüfung zugelassen werde und es keine weiteren beanstandungen gäbe, da festgestellt wurde das ICH nicht zu den Auszubildenden gehöre bei den das Fehlen zu Bildungslücken geführt hat.

    Gruß und danke für eure Kommentare.

    Mfg

    christian

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