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LorDAriocH

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  1. Danke für die angebotene Hilfe. Das Problem wurde gelöst. Ich nutze jetzt copSSH, und damit hat der Austausch der Zertifikate geklappt. Der Austausch von Win98 gegen 2000/XP steht auf meinem Wunschzettel für's Christkind ganz oben. Wenn ich dir sage, das wir noch Novell 3.12 (bzw. 3.2) einsetzen, musst du dich bestimmt setzen. Tja.... Nochmals Danke! cu
  2. Ich habe meinem Elementarmagier die Sekundärklasse Krieger gegeben, damit er im Nahkampf mehr wegstecken kann. Aber auch Mönch macht Sinn, das gibt sehr gute Heilfähigkeiten, für dich und andere.
  3. Ja, ein Cache muss vorhanden sein. Irgendwo müssen die MAC-Adressen gespeichert werden. Je größer der Cache, desto mehr Adressen können gespeichert werden. Für die Switch-Funktion ist das schon wichtig. Denn im ARP (Adress Resolution Protocol), werden MAC- und IP-Adressen aufgelöst. Durch eine ARP-Poison-Attacke kann man dem Switch eine falsche ARP-Tabelle unterjubeln, sodass er einen falschen Host ansteuert (Man-in-the-Middle-Attack). Auch kann man den Cache mit falschen und unnützen Adressen vollpumpen, wenn der Cache dann voll ist, schalten viele Switche in einen Hub-Modus, damit sie weiterhin funktionieren können. Damit sind die sicherheitsrelevanten Aspekte eines Switches ausgehebelt.
  4. Hallo, ich versuche einen ssh Server und Windows XP Professional SP2 zu konfigurieren (cygwin und ssh/ssl-Paket), auf den dann Windows 98 SE Clients per ssh-Tunnel zugreifen können (OpenSSH for Workstations). Eine Verbindung per Passwortauthentifizierung ist kein Problem, aber sobald ich Zertifikate einsetze, habe ich eine Rechteproblem auf dem "Server". Der Tunnel kann aufgebaut werden, aber ich kann über die Konsole auf alle Verzeichnisse springen, sowohl oberhalb und unterhalb des Home-Verzeichnisses. Hat jemand eine Idee oder ein gutes Tutorial? Danke im voraus. P.S. Vielleicht ist es noch wichtig zu wissen, das ich von Linux/Unix soviel Ahnung habe wie eine Kuh vom Eier legen.
  5. Ja, das ist schon ziemlich offensichtlich..:eek
  6. Erlaubt? Keine Ahnung. Ich habe meinen Key direkt bei plaync online gekauft. Auf jeden Fall hat er es gemacht und ich meine es wäre nach deutschem Recht erlaubt.
  7. Wie es bei Star Wars aussieht weiß ich nicht. Aber viele Spieleproduzenten sind dazu übergegangen sogenannte Fansite-Kits anzubieten. Wenn man solch ein Material nutzt, sollte man auf der sicheren Seite sein. mfg
  8. Ein Freund hat sich Guild Wars bei Ebay gekauft. Er hat die Login-Daten bekommen und direkt das Kennwort geändert und alle Avatare gelöscht. Nun kann er einwandfrei spielen. cu
  9. @ kinfofbrain Du hast Recht!! Ich habe da mal genauer recherchiert und bin nun ganz deiner Meinung. cu
  10. Nein, eine Installation über eine bestehende Installation überschreibt die Reg-Datenbank. Dann sind alle Installationsinformationen der vorher genutzten Programme futsch. Die Reparaturinstallation ist das geeignete Mittel. Wobei die XP-Installation zweimal die Möglichkeit zur Reparatur anbietet, so weit ich mich erinnere sollte man die zweite Möglichkeit nutzen. Anschließend müssen alle Patches neuinstalliert werden. mfg
  11. Hallo, ich wollte was zum Urlaubsanspruch sagen. Es sind 24 Tage, niemals 20! Im Gesetzestext wird von 24 Tage Urlaub gesprochen, wobei auch Samstage zu den Werktagen gezählt werden können. Falls das Unternehmen Samstags nicht arbeiten lässt, ändert das nichts am Urlaubsanspruch von 24 Tagen. Denn eine 6 Tage Woche bedeudet nicht 6x8 Stunden sondern in der Regel ebenfalls nur eine 40 Stunden Woche. Bei einer Vollzeitbeschäftigung sind 24 Tage Pflicht.
  12. Also ehrlich gesagt, nur ein Tabellenbuch kaufen und mal reinschauen wird nicht reichen. Ich habe die Prüfung 2002 gemacht und habe den Kontakt zur IT nie verloren und würde die heute ohne Vorbereitung nicht bestehen (vermute ich mal). Bist du sicher das du die Prüfung überhaupt wiederholen darfst? Ich war immer der Meinung, das ein erneuter Versuch nach spätestens 2 Jahren unternommen werden muss, da man sich sonst nicht mehr anmelden kann. Aber ich lass mich gerne eines besseren belehren. Na ich wünsche dir jedenfalls viel Glück.
  13. Jetzt mal eine einfache Frage? Wieso lässt du die Möglichkeit eine Umschulung zu machen wegen einem nutzlosen Praktikum sausen? Du hast keinen Hochschulabschluss, da hätte dir ein Praktikum wohl genutzt, auch hast du keine abgeschlossene Berufsausbildung, auch hier macht ein Praktikum mehr Sinn als Arbeitslosigkeit. Aber nach der Umschulung hättest du einen staatliche anerkannten Berufsabschluss gehabt. Nach einem Praktikum hat man ...Nichts.
  14. BGB §227 Notwehr (1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich. (2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. StGB §32 (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
  15. Wenn du in den letzten 18 Monaten gesetzliche Krankenversichert warst, musst du auch bei dieser Kasse bleiben. Du kannst dann dort kündigen und anschließend wechseln.

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