Heutiger Auszug:
die Schülerinnen und Schüler erhalten nach dem ersten Jahr der höheren Berufsfachschule die Möglichkeit des Seitenausstiegs, der zur Anrechnung auf die duale Berufsausbildung als IT-Systemelektroniker, Elektroniker für Geräte und Systeme sowie Elektroniker für Informations- und Telekommunikationstechnik führen kann.
Damals hies es wenn man den Quersaustieg macht und eine ausbildung beginnt diese besteht wird man zur Fachabi prüfung zugelassen... Das steht da seit neustem nich mehr...
ändert sich alles von Tag zu Tag..