Danke für deine Antwort,
mein Lehrer sagt, dass Installationen nichts verloren haben, die Beispielprojektanträge und du sagen, dass schon mal was installiert werden darf... Klar steht das Kaufmännische im Vordergrund, aber gibt das Abzug?
Es ist bei mir halt so, dass die in meiner Firma sich mit den Prüfungsbestimmungen nicht auskennen: Mein Projekt ist "Virtualisierung" und die Abteilung will mein Projekt dann auch einsetzen, also es soll eine Arbeitsplatzumgebung virtualisiert werden und die stellen sich das so vor, dass ich dann alles mach, das heißt, dass das Ding am Ende auch läuft und da gehört für mich eben der Installationsteil u. die einarbeitung der Mitarbeiter auch dazu.
Ich möchte ne gute Note in der Prüfung und hab jetzt Bedenken, dass das so bei der IHK nicht durchgeht. Kennt sich da von Euch jemand aus? :confused:
Gruß tomcat