Frage 4.5 is ja mal voll fürn *****
"Im einfachen Zeugnis sind nur Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung enthalten. Dabei ist die Art der Beschäftigung so genau anzugeben, dass sich ein Dritter ein zutreffendes Bild machen kann. Im einfachen Arbeitszeugnis ist der Arbeitsplatz zu beschreiben sowie besondere Leitungsbefugnisse und Fortbildungsmaßnahmen zu erwähnen."
"Das qualifizierte Zeugnis erstreckt sich darüber hinaus auch auf Führung und Leistung des Arbeitnehmers. Nach dem Gesetz ist das qualifizierte Arbeitszeugnis aber erst “auf Verlangen†des Arbeitnehmers auszustellen. Es besteht grob untergliedert aus folgenden Teilen:"
Arbeitsrecht von Arbeitszeugnis bis Zwischenzeugnis - Rechtsanwälte Felser
Also wären anzukreuzen:
3,4 und 6 ?!? Man darf aber nur 2 ankreuzen schei* IHK