Hallo Klaus, also ich würde Dir die Lösung so erklären:
Erstmal gebe ich Dir recht mit deiner Aussage, dass das sehr schwammig ausgedrückt ist, das sehe ich genau so.
So, nun zur Erklärung:
Gemeinkosten sind jene, die einer Kostenstelle/dem Kostenträger nicht direkt zurechenbar sind.
Somit kannst Du nach dem Ausschlussverfahren vorgehen!
1.Lohn sind Fertigungseinzelkosten, also direkt einer Fertigungsstelle zurechenbar.
2. Einkauf von Holzbrettern sind Materialeinzelkosten (bei dieser Firma waren es Rohstoffe). Du hast Einstandspreise, die du also demnach direkt einem Kostenträger zuordnen kannst.
3. Schmierstoffe (Öle, Fette für Maschinen) kannst du nicht direkt zuordnen, weil du nicht genau sagen kannst, wieviel Schmierstoffe in das Endprodukt eingehen.
4. Vierkantstahl gehört in diesem Fall auch zu den Rohstoffen, also gehört das auch zu den Materialeinzelkosten.
5. Wenn du für einen einzigen Auftrag Zollgebühren zahlst, kannst du die dabei entstandenen Kosten direkt dem Auftrag zurechnen, also sind das auch Einzelkosten.
Demnach ist Lösung 3 die richtige Antwort!
Konnte ich Dir mit Meiner Erklärung weiterhelfen?
gruß, der fehlersuchende