Hallo,
ich befinde mich derzeit in einer Ausbildung zum Fachinformatiker - Systemintegration, drittes Lehrjahr. Meine Ausbildung mache ich in einem kleinem Betrieb, das Problem ist nur, das ich dort in meinen vollen zwei Jahren so gut wie nichts gelernt habe. Habe weder einen Server eingerichtet, noch ein Netzwerk mit mehr 2 Benutzern gesehen/verwaltet. Habe mir das nun zwei Jahre angetan und nun soll gut sein. In der Berufsschule läufts ganz gut, habe auch nochmal einen Kurs belegt der einen auf meine Prüfung im Mai vorbereitet. Mit meinem Ausbildungsberater habe ich schon mehrfach gesprochen, habe dort nächsten Montag noch einen Termin.
Meine Frage ist nun folgende: Ich soll jetzt auf Abruf Samstags arbeiten, weil bestimmte Dinge, die nichts mit meiner Ausbildung zu tun haben, fertig sein müssen. Da nicht gut geplant wurde, seitens meines Chefs und ich nun zwei Wochen Berufsschule habe. Mir wurde gesagt, die Arbeiten am Samstag zählen nicht zu meiner normalen Arbeitszeit, sondern werden einfach nur ausbezahlt.
In meinem Ausbildungsvertrag steht eine 40 Stunden drin, ohne weitere Bemerkungen. Diese 40 Stunden habe ich Freitags schon überschritten(41-42 Stunden). Ich bin über 18 Jahre.
Wie sieht das also aus? Gilt hier das Arbeitszeitgesetz, was hieße, ich muss Samstag arbeiten, aber nur maximal bis ich 48 Stunden habe? Oder kann ich gar das arbeiten ablehnen, da es nichts mit meiner Ausbildung zu tun hat?
Es geht um die Wartung von Navigationsgeräten..
Bitte um Hilfe,
MfG SoTD