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androidfan.2011

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  1. Wieso? Da steht doch "auf Veranlassung der Arbeitgeberin aus betriebsbedingten Gründen"? Naja, immerhin gibts ne Abfindung und zwei Monate Freistellung. Und der "Inhaber" ist ein cholerischer Mitt-50er, da würde dann evtl. "nach Gründen" gesucht, die eine personenbedingte bzw. verhaltensbedingte Kündigung "rechtfertigen" - dann: keine Abfindung, keine Freistellung, und sicher Ärger mit dem Arbeitsamt.
  2. Hallo Mein Arbeitsverhältnis endet vsl. betriebsbedingt zum 31.12., ich darf aber bezahlt daheim bleiben (Freistellung) und vsl. fällt mein bisheriges Nebenverdienstverbot in den Aufhebungsvertrag dann flach (bekomme ich schriftlich). d.h. ich könnte zwei Monate woanders arbeiten. Anschlussjob habe ich keinen. Hat das schon mal jemand gemacht? Ciao
  3. Hallo Kann bitte jemand über diese Aufhebungsvereinbarung drübergucken und evtl. Erfahrungen berichten? Kündigung ist fristgemäss und es mussten auch andere gehen, 1x nicht verlängerter Zeitvertrag und der Abteilungsleiter. Die anderen Mitarbeiter sind teilweise 20 Jahre länger dabei als ich. Der einzige, der kürzer dabei ist (wenige Wochen) ist verheiratet und hat zwei Kinder, ich hab weder Frau noch Kind. Klausel vier spricht von einen halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Mir gehts vor allem um Arbeitsamt-Erfahrungen. *malliebzubimeiguck* Tschüß A U F H E B U N G S V E R E I N B A R U N G Zwischen der Firma xxx AG,, vertr. d. xxx, ebenda, - nachfolgend Arbeitgeberin genannt - und Herrn xxx, - nachfolgend Herr xxx genannt - Nach ausführlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage treffen die Parteien die nachfolgenden Regelungen zur Aufhebung des Anstellungsverhältnisses vom xxxx.200x: 1. Die Parteien sind sich dahingehend einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis auf Veranlassung der Arbeitgeberin aus betriebsbedingten Gründen mit Ablauf des 31.12.2010 sein Ende finden wird. 2. Bis zum Beendigungstag wird Herr xxxx unter Anrechnung bestehender und noch entstehender Urlaubsansprüche und bzw. oder Ansprüchen resultierend aus Überstunden und bzw. oder Mehrarbeit und bzw. oder Zeitguthaben und unter Fortbezahlung der monatlichen Brutto-Grundvergütung ab dem xx.1x.2010 von der Arbeitsleistung freigestellt. 3. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Herr xxxx den ihm zustehenden Urlaub und bzw. oder Überstunden und bzw. oder Mehrarbeit und bzw. oder Zeitguthaben vollständig in natura eingebracht hat. Entsprechendes gilt für ggf. bis zum Beendigungstag noch entstehende Urlaubsansprüche. 4. Herr xxx erhält für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen Verlusts des sozialen Besitzstandes eine einmalige Abfindung in Höhe von EUR xxx (brutto). Etwaige hieran anfallende Lohnsteuer trägt Herr xxx. 5. Der Abfindungsanspruch, der vererblich ist, wird mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Zahlung fällig. 6. Herr xxx hat das Recht, durch schriftliche Erklärung mit einer Ankündigungsfrist von 3 Kalendertagen vor dem 31.12.2010 aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden. Dieses vorzeitige Ausscheiden ist im Interesse der Arbeitgeberin und entspricht deren Wunsch. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens wird die für jeden vollen Monat an sich noch bis zum 31.12.2010 fällig werdende hälftige monatliche Brutto-Vergütung von EUR xxx abfindungserhöhend zum Ausscheidungszeitpunkt gezahlt. 7. Herr xxx erhält nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein wohlwollendes, qualifiziertes Endzeugnis mit der Note mindestens „gut“; auf Wunsch erhält er ein ent*sprechendes Zwischenzeugnis innerhalb einer Woche seit der schriftlichen Anforderung. 8. Herr xxx verpflichtet sich, über den Inhalt dieser Vereinbarung Stillschweigen gegenüber jedermann zu wahren; dies gilt nicht, wenn er gesetzlich zur Auskunft über den Inhalt verpflichtet ist. 9. Herr xxx verpflichtet sich, alle ihm während seiner Tätigkeit bei der Arbeitgeberin bekanntgewordenen Betriebsinterna geheim zu halten; dies gilt insbesondere für Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse der Arbeitgeberin. 10. Die Parteien sind sich darüber einig, dass mit dieser Vereinbarung sämtliche gegenseitigen finanziellen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und aus Anlass seiner Beendigung – bekannt oder unbekannt – fällig oder noch nicht fällig – erfüllt und/oder erledigt sind. Weitergehende finanzielle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen nicht. Die Parteien sind sich darüber einig, dass keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich im Hinblick auf ihr Vertrags*verhältnis und seine Beendigung weitergehende Ansprüche irgendwelcher Art herleiten lassen. Dies gilt auch für evtl. Ansprüche gegen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Arbeitgeberin. Auch erfüllt bzw. erledigt sind sämtliche finanzielle Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen. xxx, den ………………………… xxx, den ………………………… ............................................ …………………………………… (Herr xxx (Herr xxx) xxx)

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