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waynekayne

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  1. Ich hatte auch direkt nach der Ausbildung und Übernahme beim Ausbildungsbetrieb ein Gesamtbrutto von 26k in Frankfurt (2007). Da das Gehalt damals nicht verhandelbar war, habe ich es zunächst angenommen und mich später bei anderen Firmen beworben. Mit dem Geld kommt man sicherlich nicht sehr weit in Frankfurt wenn man die Mietpreise und das allgemeine Preisniveau dort berücksichtigt. Also ich finde deine Gehaltsvorstellung auch zu gering. Aber dafür ist es jetzt wohl zu spät da du dem AG deine Gehaltsvorstellung bereits genannt hast. Bedenke, das du bereits für eine kleine Wohnung in FFM locker 600 EUR los bist und ob du mit dem Differenzbetrag zum Netto leben kannst.
  2. Es ist egal wie oder ob du es verteilst. Die Steuerlast wird über ein gesamtes Jahr ermittelt. Zuviel gezahlte Steuern werden mit der Lohnsteuerjahreserklärung erstattet. Beispiel: 1. Monatsbrutto beträgt 3.000 EUR x 12 Monate = 36.000 EUR/ Jahr, Steuerlast pro Monat 494,08 EUR Als Steuerlast bei 36.000 EUR brutto ergibt sich gemäß Lohnsteuertabelle 5928,96 EUR pro Jahr 2. Monatsbrutto beträgt 2.500 EUR x 12 Monate = 30.000 EUR/ Jahr, Steuerlast pro Monat 356,23 EUR Zusätzlich erhält er eine Einmalzahlung von 6.000 EUR (Gesamtjahresbrutto = 36.000 EUR). In diesem monat beträgt die Steuerlast dann 2738,15 EUR. 356,23 EUR x 11 Monate + 1 x 2738,15 EUR = 6656,68 EUR Als Steuerlast bei 36.000 EUR brutto ergibt sich gemäß Lohnsteuertabelle 5928,96 EUR pro Jahr Steuerrückerstattung = 6656,68 EUR - 5928,96 EUR = 727,72 EUR Somit macht es keinen Unterschied ob Einmalauszahlung oder verteilt.
  3. Stimmt nicht! Wenn ich im Januar 5% Erhöhung bekomme habe ich dann 31500 EUR Jahresbrutto. Wenn ich im März nochmal 3% Inflationsausgleich zusätzlich bekomme habe ich gesamt 32445 EUR Jahresbrutto. Wenn ich im Januar einmalig 8% bekommen würde wären das 32400 EUR Jahresbrutto. Also fahre ich in der ersten Rechnung besser denn dann habe ich effektiv 8,15% Gehaltserhöhung bekommen. Und 45 EUR Pro Jahr sind im Monat immerhin 1,48 EUR Netto. Recht schonmal fast für nen McDouble.
  4. Danke für die Infos... ich glaube ich werde es einfach einmal probieren. Die Kosten, selbst wenn es nicht klappt, halten sich ja in Grenzen.
  5. Wie würdet ihr denn den Schwierigkeitsgrad an der Fernuni Hagen sehen? Ich habe mir einmal Klausurstatistiken angesehen. Gerade in den ersten Semestern ist die Durchfallrate bei 40 - 50%. Wie hoch ist denn ungefähr der reale Zeitaufwand pro Modul. Auf der HP steht zwar etwas von so und soviel Semesterwochenstunden. Aber passt das in etwa? Ich habe vor neben meinem Beruf zu studieren. Oder würdet ihr Euch eher geziehlt in einem Bereich weiterentwickeln. Mein Arbeitgeber ist recht großzügig mit Schulungen/ Seminaren und Zertifizierungen...
  6. Hallo zusammen, ich überlege ob ich mich an der Fernuni Hagen für Wirtschaftsinformatik B.Sc. einschreibe. Ich habe mich auch auf der Uni-Website eingelesen aber nichts über Präsenzveranstaltungen gefunden. Gibt es für Wirtschaftsinformatik Präsenzveranstaltungen? Wenn ja wie viele und wo finden diese statt? Viele Grüße wayne
  7. Nunja ich finde es durchaus sinnvoll das Arbeitszeugnis von einem Unternehmen ausgestellt zu bekommen bei dem ich angestellt war. Zumal in dem Arbeitszeugnis nicht der Name des Unternehmens enthalten ist an das ich entliehen war. Okay mal schauen wie es weiter geht. Ich halte euch auf dem laufenden
  8. Danke für Eure Einschätzungen. Ich werde auf jeden Fall ersteinmal versuchen mit meinem Ex-Vorgesetzten zu sprechen obwohl er mir erst klipp und klar gesagt hat: ich habe meinen Standpunkt ausführlich dargelegt, eine Korrektur ihres Arbeitszeugnisses wird es nicht geben. Ich habe keine Rechtsschutz-Versicherung und die Anwaltskosten würden wohl auch nicht gerade wenig sein. Wobei ich mir ziemlich sicher bin, dass dieses vorgehen nicht rechtens ist und ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis von einer Person habe, die mich nicht nur aus Telefonaten kennt wenn es um Abrechnungen, Schulungen usw kennt.
  9. Hallo zusammen, ich war bis vor kurzem über einen Dienstleister an eine Firma verliehen. Dort habe ich etwa 1 Jahr gearbeitet. Die Firma an die ich verliehen war, bot mir einen Arbeitsvertrag an welchen ich auch angenommen habe. Jetzt habe ich von meiner alten Firma mein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten, was unterdurchschnittlich ausgefallen ist. Das haben mir auch befreundete Personaler bestätigt. Da meine ehemalige Firma mich eigentlich gar nicht kennt, ich nie in den Räumlichkeiten der Firma war und ich auch keinen Kontakt mit Angestellten hatte (bis auf Vertragsunterzeichnung), habe ich bei meiner jetzigen Firma nachgefragt, ob sie nach meinen Leistungen befragt worden. Dies ist war nicht der Fall. Jetzt die Frage: Wie kann jemand ein Arbeitszeugnis ausstellen der mich bis auf 2-3 Telefonate gar nicht kennt. Dieser Mann kann nie und nimmer meine Arbeitsqualität und Leistungen objektiv einschätzen. Würdet Ihr hier rechtlich gegen das Arbeitszeugnis vorgehen? Mein ehemaliger Vorgesetzter weigert sich das Arbeitszeugnis zu korrigieren. Er meint dieses Arbeitszeugnis spiegelt seinen Eindruck von mir wieder. Wie? Nach 3 Telefonaten kann man ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen? Ich glaube es ist eher eine Racheaktion da ich die Firma verlassen habe und gewechselt bin. Was würdet ihr tun? Ich danke euch schon einmal Gruss
  10. Naja die Mischung machts.. Ich finds gut wenn einmal etwas weniger zu tun ist. Aber nach ein paar Tagen ist das auch langweilig. Dann finde ich es gut wenn man sich wieder voll auspowern kann und gar nicht weiss wo man zuerst anfangen soll. Aber dauerhaft Stress bei 35k? Nee dann doch lieber Job 1 Nichtstun macht nur dann Spaß, wenn man eigentlich viel zu tun hätte. ~ Noël Coward
  11. Ich habe mit 2.000 EUR Brutto angefangen. Bei jährlichen Gehaltsrunden wurde denen die wenig verdient haben teilweise 8-10% mehr Gehalt gezahlt. Diejenigen die schon marktgerecht bezahlt wurden hatten entsprechend eine geringere Steigerung von 3-4%. Absolut gesehen war die Steigerung also immer noch höher als meine. Jegliche Bemühungen an mehr Gehalt zu kommen wurden abgeschmettert. Ich hätte noch 10 Jahre gebraucht um das zu verdienen was ich jetzt nach meinem Firmenwechsel bekomme. Also: Ja, große Gehaltssprünge gehen nur durch einen Firmenwechsel. Zumindest ist das in großen Unternehmen mit starren Strukturen so.
  12. Laut Bundesurlaubsgesetz § 5 Absatz 1 besteht Anspruch nur bei vollen Kalendermonaten. Wenn Tarif- oder Einzelvertraglich etwas anderes vereinbart wurde kann es natürlich vom BUrlG abweichen.
  13. Falsch. Urlaubsanspruch erwirbt man nur für volle Monate. Wenn du am 2.1. in einem Unternehmen anfängst, hast du bis 31.12. 11/12 Urlaubsanspruch. Du bist am 17. in ein Unternehmen eingetreten, hast bisher 2 volle Monate dort gearbeitet. Dann hast du 2/12 * 24 Tage Urlaubsanspruch.
  14. Hallo zusammen, ich habe ein kleines VBScript erstellt welches WMI abfragt und die Daten anschliessend in eine CSV schreibt. Die CSV (usage.csv) hat 2 Spalten, in der ersten die Uhrzeit und in der zweiten ein Wert. Jetzt möchte ich, dass das VBS die zweite Spalte mit den Werten durchgeht und daraus den höchsten Wert ermittelt und diesen inkl der Uhrzeit aus Spalte 1 in zB einer MsgBox ausgibt. Ich habe keine Ahnung wie ich so richtig anfangen soll. Irgendwelche Ideen? Vielen Dank waynekayne
  15. Jepp du hast recht ich meine ITIL Foundation. Ja klar ich werde kurzfristig nicht mehr verlangen. Nicht das es falsch rüberkommt ich bin mit dem Gehalt ersteinmal sehr zufrieden. Ich hatte vorher etwa 15k weniger von daher ist es schon eine Steigerung mit der ich gut lebenkann. Dazu fallen Schichten und Wochenendarbeit weg. Ich habe 2 Jahre Berufserfahrung im Citrix Umfeld und war zuletzt 1 Jahr im Ausland. Dort hatte ich jedoch keinerlei Berührung zur IT oder gar Citrix Produkten. Es war just for fun.. was ich jedoch dafür jetzt gut kann ist Englisch - dummerweise wird es in dem Unternehmen wo ich jetzt bin NULL benötigt. Also werden diese Kenntnisse auch wieder einschlafen :-)

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