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Benjie

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Beiträge von Benjie

  1. 3

    Allerdings meiner Kenntnis nach nur mit Attest eines Amtsartzes.

    Im Falle eines normalen Arztes -> 2.

    Bei Krankheit/Verhinderung muss der

    IHK für München und Oberbayern

    Referat VI/3 (techn./graph. Ausbildungsberuf)

    oder

    Referat VI/5 (kfm./kfm.-verwandter Ausbildungsberuf)

    80323 München

    unter Angabe

    des Prüfungstermins und des Ausbildungsberufes

    - bei Krankheit: mit ärztlichem Attest oder

    - bei Verhinderung: Angabe der detaillierten Gründe (z. B. bei Unfall Kopie Polizeiprotokoll)

    umgehend die Nichtteilnahme mitgeteilt werden.

    Eine schriftliche Information über das weitere Verfahren erfolgt durch die IHK. Zur Wiederholungsprüfung (1/2 Jahr später) muss sich der Prüfling mittels IHK-Anmeldeformular erneut anmelden. Die Unterlagen gehen grundsätzlich an die Privatadresse des Prüfungsteilnehmers oder bei Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses an die jeweilige Ausbildungsfirma.

    Quelle IHK München und Oberbayern. Also ist 3 richtig.

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