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pfinE

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Beiträge von pfinE

  1. Hallo zusammen,

    ich werde im Februar den einwöchigen Kurs besuchen und dann im April die Prüfungen haben. Ich wollte eigentlich auch lieber den zweiwöchigen Kurs besuchen, jedoch wollte meine Chefin das nicht. Ich habe mir dann mal die Inhalte durchgelesen und habe festgestellt, dass ich einen Teil der Inhalte schon während meiner Ausbildung hatte (insbesondere Gesetze & Co.). Und ich denke mir mal, dass sie den einwöchigen Kurs nicht anbieten würden, wenn man anschließend nicht die Prüfungen schaffen kann. ;)

    Viel Glück dir!

    Grüße,

    pfinE

  2. Hallo zusammen,

    ich habe im vergangenen Jahr meine Ausbildung als Informatikkauffrau abgeschlossen und arbeite seitdem im IT-1st Level-Support. Nun möchte ich jedoch eine andere Richtung einschlagen: Programmierung.

    Ich möchte jedoch ungern noch einmal 3 Jahre eine Ausbildung machen. Kennt ihr Möglichkeiten einer Umschulung, die ich idealerweise auch noch Berufsbegleitend wahrnehmen könnte?

    Danke und Grüße,

    pfinE

  3. Ich hatte auch einen Ausbildungsplatz als Systeminformatikerin bei der BVG sicher (Jahr 2008), habe den Platz dann allerdings abgelehnt. Warum? Wir hatten einen Besichtigungstag bei der BVG. Komischerweise bekamen wir allerdings nur lernende Azubis (Unterricht) zu sehen und keine "richtigen" arbeitenden Azubis. Das hat mich verunsichert, weil zumindest mir das so vermittelt wurde, dass man dort "nur" Unterricht hat. Fand ich etwas merkwürdig und hatte ich auch einfach keine Lust drauf. Die Ansprechpersonen, die uns an diesem Tag begleitet haben, haben bei meiner Nachfrage auch etwas rumgestockt.

    Es kann sein, dass ich damit jetzt total daneben liege, aber mir kam's total komisch vor.

    Letzten Endes wäre vielleicht auch noch ein Kriterium, zu welcher Firma du schneller hinkommst. Bedenke bei der BVG: Du wechselst die Einsatzorte (innerhalb von Berlin). Ich für meinen Teil hätte zu einem Ort mal locker 1,5h fahren dürfen, zum anderen um die 2h. Ist also auch nicht so unwichtig wie du siehst. ;)

  4. Kannst Du uns die Urteile bitte zeigen.

    Wenn der Azubi nämlich dann die Prüfung nicht besteht, dann gilt §21 Abs. 3 BBiG und schwups muss der Betrieb weiter zahlen.

    Frank

    Ich hab ein Urteil in meinem Beitrag oben schon verlinkt.

    Schön, dass das Gesetz greift, wenn ein Azubi nicht besteht. Momentan weiß aber noch niemand ob ich bestehe oder nicht bestehe. Warum sollte ein Betrieb also, bevor er nichts sicher weiß, einen Azubi länger beschäftigen als er sollte?

  5. Nur blöd, dass es Urteile gibt die das Gegenteil beweisen. ;) Da haben schon einige Azubis dumm aus der Wäsche geguckt, weil die Firmen nicht einsahen, warum sie den Azubi länger als mit ihm vereinbart bezahlen und behalten sollen.

    Urteil vom Bundesarbeitsgericht

    Es gibt zu diesem Thema keine eindeutige Aussage und die Gesetzeslage ist auch hier wirklich sehr unklar. Deswegen kann man in diesem Fall einfach nur auf gut Glück hoffen und versuchen, nicht soweit zu kommen, wie es der Azubi/ die Azubine bei diesem Urteil machen musste.

  6. Seid lieber froh, dass ihr nicht so viel verdient. Ich habe gerade aufgrund meines hohen Gehalts und einer Sonderzahlung im Juli Kindergeldprobleme gekriegt und darf, wenn ich jetzt nicht noch irgendwie um die 250€ Werbekosten zusammenkriege, mein ganzes Kindergeld von diesem Jahr zurückzahlen. Außerdem darf meine Mum die Differenz der Steuerklasse "Alleinerziehende" und "Single" noch begleichen, da diese Steuerklasse auf dem Kindergeld basiert.

  7. Viel Glück am Freitag dondanone.

    Ich habe jetzt den "Kampf" mit der IHK nach 9 Tagen aufgegeben, weil seitens meiner Ansprechpartnerin der IHK Berlin nur noch (sorry) Müll produziert wurde. Anscheinend konnte sie sich garnichts merken von dem, was ihr erzählt wurde und hat erst einmal alles umgedreht, was dann natürlich wieder zu Verärgerungen seitens meines Betriebes führten. Mir ist zwar nach wie vor schleierhaft, warum ich plötzlich einem vollständig anderen Prüfungsausschuss zugeordnet bin, aber nun gut. Dann ist das eben so, dass die da drin alle so faul sind und jetzt erstmal 2 Monate (!!!!!!!) Urlaub haben. Hab ich meinen Termin eben erst am 29.8. Ist ja nicht so, dass mein Ausbildungsvertrag da schon längst ausgelaufen ist ...

  8. War so ca. 14-21 Tage vorher. Bei uns ist aber der Prüfungszeitraum vom 14. bis 29.06 angsetzt. War also direkt am ersten Tag dran. Das geile in Berlin ist wieder mal, man bekommt nur einen Zettel in die Hand gedrückt mit "bestanden" oder "nicht bestanden". Die Ergebnisse kommen zwei Wochen später per Post. Einfach göttlich die IHK-Berlin.

    btw: bestanden :D:bimei

    Glückwunsch. :)

    Ich (ebenfalls Berlin) habe gestern erfahren: Mündliche Prüfung Ende August. Ist echt lustig, vor allem weil mein Ausbildungsvertrag Mitte August endet. ;) Streite mich jetzt gerade mit der IHK rum, weil mein Azubi-Kollege (ebenfalls in meinem Betrieb) schon Ende Juni dran ist. Irgendwie leicht ungerecht ...

  9. Ich muss sagen (ich mache ebenfalls eine Ausbildung als ITK) so schlecht finde ich den Beruf garnicht. Mein Traumberuf ist er jetzt nicht, aber das ist eine andere Sache.

    Ich wurde in meinem Ausbildungsbetrieb im Einkauf und im Helpdesk eingesetzt und werde jetzt aber am Ende wohl im Helpdesk landen, wo ich eigentlich garnichts mehr mit kaufmännischen Angelegenheiten zu tun habe, was mir sehr entgegen kommt.

    Aber wie hier viele schon schrieben, der perfekte Arbeitsort eines ITK ist auf jeden Fall der Vertrieb in Kombination mit Soft- und /oder Hardware. Ich denke da haben auch viele ihren Gefallen dran.

  10. Sehe ich genau so. Ich hatte vor meiner Ausbildung (ebenfalls Informatikkauffrau) auch kaum Vorkenntnisse, eigentlich nur im Programmier-Bereich, was ja nun kaum Bestandteil meiner Ausbildung war. Und ich kam trotzdem sehr gut klar damit! Ich hab mich zwar am Anfang schlecht gefühlt, weil sogar mein Mit-Azubi schon mehr Kenntnisse hatte, aber hey, was solls, die Ausbildung ist dazu da, dass du was lernst. ;)

    Bei mir kam vielleicht noch dazu, dass ich mit gerade mal 15 Jahren meine Ausbildung angefangen habe, da ist das sowieso logisch, dass andere ein bisschen mehr Erfahrung haben.

    Also, mach dir keinen Stress und genieße wirklich noch die freie Zeit davor. ;)

  11. Die IHK Berlin hatte als einzige Vorgabe:

    - Schriftgröße 11pt

    - max. 10 Seiten

    Ich hab's dann auch einfach so gemacht dass es ansprechend aussieht, hab normale Zahlen, sowohl im Inhaltsverzeichnis, als auch in der Fußzeile verwendet und das ganze noch ein bisschen nett aufgeppept. ;)

  12. Hi,

    habe gestern nochmal mit meinem BWP Lehrer gesprochen. Sie haben die Prüfungen noch nicht gesehen und er ist im Informatikkaufmann-Ausschuss aber:

    Er sagt diesen Fussball gibt es so gar nicht. Unser EVA Lehrer sagte wir sollten ruhig bleiben und abwarten denn Sie machen das schon Jahre und wissen dass die Fragen meisst nicht wirklich gut gewählt sind bzw. Fragestellungen unklar etc. , ich hatte auch Angst nicht +30 bei GA2 zu haben aber ich vertraue jetzt mal in meine bzw. unser aller Lehrer ;-)

    So wie ich die kennen gelernt habe wollen die uns nicht wirklich Steine in unseren Einstieg ins Berufsleben werfen.

    MfG

    Er weiss nicht was das sollte... naja IHK FTW.

    Na hoffentlich!

  13. Das Notebook wird sicher schon abgeschrieben sein, allerdings kann es sein, dass deine Firma das Notebook noch weiter unter Geschäftsausstattung (BGA) mit 1€ weiterführt.

    Diese Fragen sollte dir eigentlich die Finanzabteilung in deinem Unternehmen, wenn nicht sogar dein Chef beantworten können.

    Was die Lizenz angeht kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

    Ansonsten mach es auf jeden Fall so wie Carnie schon meinte: Erwähne dieses Thema in einem Satz, damit die Prüfer sehen, dass du auch daran gedacht hast.

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