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Master-Tom

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Beiträge von Master-Tom

  1. warum ein Ausbildungsverhaeltnis am Ende der regulaeren Dauer "auf eigenen Wunsch" (nanu?!) beendet wird.

    Weil ich wegen Krankheit nicht an der Mündl. Prüfung teilgenommen habe und das Ausbild. Verh. per Aufhebungsvertrag aufgelöst wurde.

    Was sollte denn noch reingeschrieben werden ? Dann setze ich mich mit denen mal in Verbindung das die das Abändern sollen.

  2. Ok, das ist natürlich einzusehen. Natürlich macht ein stures Weiterarbeiten keinen / kaum Sinn, wenn man nur als "Luft" behandelt wird. Einfach nur hingehen und 8 Stunden vor sich Löcher in die Luft starren will man ja auch nicht.

    Ich habe nach einem Gespräch auch erfahren, dass die Agentur für Arbeit auch nicht ganz so rigiede mit den Sperrfristen ist. Aufhebungsverträge ziehen vielfach nur eine "Ruhendzeit" nach sich, d.h. dass eine Abfindung angerechnet wird und für diese Zeit kein Arbietslosengeld oder nur vermindert gezahlt wird.

    Bei meinen Aufh. Vertrag bin ich halt bis Ende 31.8. unter Lohnfortzahlung beurlaubt. Und dann eben ab 1.9. Arbeitssuchend.

  3. Mein Ausbildungsberater bei der IHK hatte mir zu diesem Aufhebungsvertrag geraten. Denn unter solchen vorraussetzungen dort noch zu arbeiten...z.B. habe ich erfahren, dass mein Ausbilder den Mitarbeitern der EDV "verboten" hatte mit mir Kontakt aufzunehmen. Wieso auch immer. Oder ein anderer Azubi wurde gefragt, ob ich einen "Hackerangriff planen würde". Und solche dinge.

    Ich habe den Vertrag erst nach dem Besuch beim A-Amt unterzeichnet, nachdem die mir gesagt hatten dass wenn der Mitarbeiter der IHK ihnen das schriftlich gibt, dass er mir dazu geraten hatt, würde es zu keiner Sperrfrist kommen.

  4. Hallo,

    wenn ich mit meinem Arbeitgeber einen Vergleich geschlossen habe das ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe. Muss ich dann auf irgend etwas aufpassen, auch in Bezug auf das A-Amt, wegen Sperrfristen etc. ?

    Ich war in der mündlichen Prüfung krank, und mein Arbeitgeber hat dann rabatz deswegen gemacht und wollte mich nicht weitere 6 Monate einstellen. Und bevor ich dann vor Gericht etc. gegangen wär habe ich Ihm das vorgeschlagen.

    Muss ich jetzt auf irgend etwas achten ?

  5. @ Master Tom,

    Du solltest Dich auf jeden Fall sofort mit der zuständigen IHK in Verbindung setzten (persönlich vorsprechen!)

    Ich habe meiner IHK bereits eine Email geschickt und alles so wie hier geschildert und erwarte nun einen Rückruf.

    und im Zweifelsfalle, Dich nach einem guten Anwalt umschauen, der Dich ggf. aus diese misslichen Situation (in der DU Dich hineinmanövriert hast!) wieder herausboxt.

    Bin ich gerade schon auf der Suche.

    welche Einstellung Du mitbringst und ich denke in dem Zusammenhang sollte Du auch mal in Dich gehen und Dich fragen…was Du überhaupt erreichen willst und was Du bereit bist dafür zu tun.

    Was heisst welche Einstellung ich mitbringe. Ich will erreichen, dass ich jetzt noch ein 1/2 Jahr meine Ausbildung weiter machen kann um im Februar dann meine Wiederholungsprüfung zu machen.

  6. Den Betrieb hat es nicht gestört, dass du deren Daten bei Ebay angeboten hast ? Willst du mich auf den Arm nehmen ?

    Geldstrafen, da bin ich mir sicher, werden nicht für Kleinigkeiten ausgesprochen und auch noch mit Polizeieinsatz ... man man

    *LOL* ich habe keine Geschäftlichen Daten bei Ebay angeboten. Ich hatte mal bei Ebay etwas verkauft und habe daraufhin Probleme bekommen. Das ist also rein Privat und hat überhaupt nichts mit der Firma zu tun.

  7. Hallo,

    am 20. hätte ich meine mündliche Prüfung gehabt. Zu diesem

    Zeitpunkt war ich leider erkrankt und konnte somit nicht an der

    Prüfung teilnehmen. Der Arzt hatte mich dann bis einschließlich

    dem 28.07. krank geschrieben. D.h. heute wäre eigentlich wieder

    mein "erster" Arbeitstag gewesen. Und heute wollte ich eigentlich

    eine Ausbildungsverlängerung beantragen. Doch soweit kam es nicht.

    Ich hatte soeben ein Personalgespräch mit meinem Ausbilder, dem

    Personalchef und einem Mitarbeiter des Betriebsrats, indem mir

    folgende Punkt dargelegt wurden:

    (Meine Begründung in Klammern)

    1. Der Verdacht absichtlich an der mündliche Prüfung durch Krankheit

    nicht teilgenommen zu haben.

    (Ich hatte eine Magen-Darm-Infektion, worauf mich der Arzt vom

    20.-28.07. krank geschrieben hatte. Beim ersten Besuch vom 20. bis

    21.07. und nachdem es übers Wochenende nicht besser ging wurde

    ich nochmal am 25. vom 24.-28.07 krank geschrieben. Ich bekam erst

    am 25. wieder einen Arzttermin, als ich am 24. beim Arzt anrief)

    2. Eine noch fehlende Krankmeldung die ich bissher versäumt habe

    abzugeben.

    (Das stimmt. Leider finde ich diese auch nichtmehr)

    3. Die aktuelle Krankmeldung verspätet abgegeben zu haben.

    (Die erste Krankmeldung schickte ich in Form einer PDF am

    Donnerstag Abend gegen 0.00 Uhr vorab an meinen Ausbilder. Nachdem

    ich dann am 25. die zweite Krankmeldung vom Arzt bekam, schickte

    ich beide zusammen per Post ab. Die dann wohl am Donnerstag

    angekommen waren)

    4. War vor ca. 2 Jahren mal die Polizei im Haus und wollte mich befragen.

    (Dabei ging es um eine Private Sache bzgl. Ebay. Worauf ich dann zu

    einer Geldstrafe verurteilt wurde. Das ist aber schon längst

    abgeschlossen)

    Wegen dieser genannten Punkte, und wohl besonders wegen Punkt 4

    (Weil sowas mit Ebay etc. auch was mit Daten zu tun hätte und ich in der

    EDV mit sensiblen Daten zu tun habe. So die Begründung des

    Personalchefs, hätte ich sowas dem Betrieb melden müssen) + 1

    soll mir jetzt nicht die Möglichkeit gegeben werden meine Ausbildung

    weiter in meiner Firma vorzusetzen. Das wurde mir direkt

    so gesagt. Ich solle nun bis Donnerstag zu den o.g. Punkten

    schriftlich Stellung nehmen und dann soll Abschließend ein Urteil

    gefällt werden ob ich weiterhin in der EDV meine Ausbildung vortsetzen kann. Obwohl meiner Meinung nach diese Entscheidung schon gefallen ist, und man mich nicht weiter meine Ausbildung vortführen lassen will.

    Es hat nun also den Anschein, dass jetzt mit allen Mitteln versucht

    wird mich "los zu werden".

    Kennt sich hier jemand damit aus ?

  8. Hallo,

    ich nochmal. Habe gerade zum BBig §21 noch was gelesen:

    Darüber hinaus ist bei nochmaligem Nichtbestehen der Prüfung eine weitere Verlängerung nur mit Einverständnis des Ausbildungsbetriebes möglich.

    Stimmt das ? Oder giltet das dann z.B. fürs 3. mal ? Und die ersten 2x MUSS das Geschäft einen weiter beschäftigen ?

  9. Ich will jetzt nochmal mit dem Personalchef reden, ob ich nicht wenigstens noch für 1 Jahr übernommen werde, wenn es sein muss von mir aus auch zum gleichen Lohn wie jetzt.

    Ich frag mich nur, ob ich dort dann ganz klar sagen soll, dass ich quasi sowieso bis zu einem Jahr noch dort wäre, wenn ich die mündliche absichtlich verhauen werde ?! Oder klingt das eher nach Erpressung ? Denn eine übernahme für ein Jahr klingt für zukünftige Arbeitgeber besser als 4 Jahre Ausbildung.

    Sonst hätten die das erst am Tag nach der Prüfung erfahren wenn ich meinen Antrag auf Ausbildungsverlängerung vorlege.

    Nicht das die da irgendwas machen können, wenn die mir Vorsatz oder absicht unterstellen. Was ja auch stimmt :)

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