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Beiträge von Master-Tom
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warum ein Ausbildungsverhaeltnis am Ende der regulaeren Dauer "auf eigenen Wunsch" (nanu?!) beendet wird.
Weil ich wegen Krankheit nicht an der Mündl. Prüfung teilgenommen habe und das Ausbild. Verh. per Aufhebungsvertrag aufgelöst wurde.
Was sollte denn noch reingeschrieben werden ? Dann setze ich mich mit denen mal in Verbindung das die das Abändern sollen.
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Deswegen hatte ich es ja oben als Thumbnails eingebunden. Und nur dann direkt verlinkt weil es scheinbar nicht ging.
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Da ist bei mir nichts erkennbar. Anscheinend kommen nur die Thumbnails.
komisch, bei mir klappts. Dann mal so:
http://img484.imageshack.us/img484/4108/z1zy2.jpg
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Bitte mal Bewerten. Danke.
Das Zeugnis weicht etwas vom Zwischenzeugnis ab:
http://img217.imageshack.us/my.php?image=zz11024black3vy.jpg
http://img217.imageshack.us/my.php?image=zz21024black0gd.jpg
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Ok, das ist natürlich einzusehen. Natürlich macht ein stures Weiterarbeiten keinen / kaum Sinn, wenn man nur als "Luft" behandelt wird. Einfach nur hingehen und 8 Stunden vor sich Löcher in die Luft starren will man ja auch nicht.
Ich habe nach einem Gespräch auch erfahren, dass die Agentur für Arbeit auch nicht ganz so rigiede mit den Sperrfristen ist. Aufhebungsverträge ziehen vielfach nur eine "Ruhendzeit" nach sich, d.h. dass eine Abfindung angerechnet wird und für diese Zeit kein Arbietslosengeld oder nur vermindert gezahlt wird.
Bei meinen Aufh. Vertrag bin ich halt bis Ende 31.8. unter Lohnfortzahlung beurlaubt. Und dann eben ab 1.9. Arbeitssuchend.
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Mein Ausbildungsberater bei der IHK hatte mir zu diesem Aufhebungsvertrag geraten. Denn unter solchen vorraussetzungen dort noch zu arbeiten...z.B. habe ich erfahren, dass mein Ausbilder den Mitarbeitern der EDV "verboten" hatte mit mir Kontakt aufzunehmen. Wieso auch immer. Oder ein anderer Azubi wurde gefragt, ob ich einen "Hackerangriff planen würde". Und solche dinge.
Ich habe den Vertrag erst nach dem Besuch beim A-Amt unterzeichnet, nachdem die mir gesagt hatten dass wenn der Mitarbeiter der IHK ihnen das schriftlich gibt, dass er mir dazu geraten hatt, würde es zu keiner Sperrfrist kommen.
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Hallo,
wenn ich mit meinem Arbeitgeber einen Vergleich geschlossen habe das ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe. Muss ich dann auf irgend etwas aufpassen, auch in Bezug auf das A-Amt, wegen Sperrfristen etc. ?
Ich war in der mündlichen Prüfung krank, und mein Arbeitgeber hat dann rabatz deswegen gemacht und wollte mich nicht weitere 6 Monate einstellen. Und bevor ich dann vor Gericht etc. gegangen wär habe ich Ihm das vorgeschlagen.
Muss ich jetzt auf irgend etwas achten ?
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Jupp, schon traurig, dass so Leute anderen die Stelle blockieren, die wirklich Interesse daran gehabt hätten.
Es sollte dieses Jahr aber überhaupt kein neuer Azubi eingestellt werden.
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Ich möchte Dich doch bitten, umgehend meine persönlichen Daten hier zu entfernen.
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@ Master Tom,
Du solltest Dich auf jeden Fall sofort mit der zuständigen IHK in Verbindung setzten (persönlich vorsprechen!)
Ich habe meiner IHK bereits eine Email geschickt und alles so wie hier geschildert und erwarte nun einen Rückruf.
und im Zweifelsfalle, Dich nach einem guten Anwalt umschauen, der Dich ggf. aus diese misslichen Situation (in der DU Dich hineinmanövriert hast!) wieder herausboxt.
Bin ich gerade schon auf der Suche.
welche Einstellung Du mitbringst und ich denke in dem Zusammenhang sollte Du auch mal in Dich gehen und Dich fragen…was Du überhaupt erreichen willst und was Du bereit bist dafür zu tun.
Was heisst welche Einstellung ich mitbringe. Ich will erreichen, dass ich jetzt noch ein 1/2 Jahr meine Ausbildung weiter machen kann um im Februar dann meine Wiederholungsprüfung zu machen.
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Den Betrieb hat es nicht gestört, dass du deren Daten bei Ebay angeboten hast ? Willst du mich auf den Arm nehmen ?
Geldstrafen, da bin ich mir sicher, werden nicht für Kleinigkeiten ausgesprochen und auch noch mit Polizeieinsatz ... man man
*LOL* ich habe keine Geschäftlichen Daten bei Ebay angeboten. Ich hatte mal bei Ebay etwas verkauft und habe daraufhin Probleme bekommen. Das ist also rein Privat und hat überhaupt nichts mit der Firma zu tun.
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Wie du schon sagtest: bis heute. Ich denke mal, dass deine Planungen, gezielt durch die Prüfung zu rasseln, dem Betrieb nicht unbekannt geblieben sind und jetzt halt gezielt nach Gründen für eine Beendigung des Ausbildungsverhältnisses gesucht wird.
Klar.....nur um das geht es ja.
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lol, das ist nicht dein Ernst oder ? Du konntest dich glücklich schätzen, dass du nach der Geldstrafe noch bleiben konntest. Bei uns wär das fristlose Kündigung ...
Das hat doch überhaupt nichts mit dem Betrieb zu tun. Bis heute hatte das auch keinen Interessiert.
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Hallo,
am 20. hätte ich meine mündliche Prüfung gehabt. Zu diesem
Zeitpunkt war ich leider erkrankt und konnte somit nicht an der
Prüfung teilnehmen. Der Arzt hatte mich dann bis einschließlich
dem 28.07. krank geschrieben. D.h. heute wäre eigentlich wieder
mein "erster" Arbeitstag gewesen. Und heute wollte ich eigentlich
eine Ausbildungsverlängerung beantragen. Doch soweit kam es nicht.
Ich hatte soeben ein Personalgespräch mit meinem Ausbilder, dem
Personalchef und einem Mitarbeiter des Betriebsrats, indem mir
folgende Punkt dargelegt wurden:
(Meine Begründung in Klammern)
1. Der Verdacht absichtlich an der mündliche Prüfung durch Krankheit
nicht teilgenommen zu haben.
(Ich hatte eine Magen-Darm-Infektion, worauf mich der Arzt vom
20.-28.07. krank geschrieben hatte. Beim ersten Besuch vom 20. bis
21.07. und nachdem es übers Wochenende nicht besser ging wurde
ich nochmal am 25. vom 24.-28.07 krank geschrieben. Ich bekam erst
am 25. wieder einen Arzttermin, als ich am 24. beim Arzt anrief)
2. Eine noch fehlende Krankmeldung die ich bissher versäumt habe
abzugeben.
(Das stimmt. Leider finde ich diese auch nichtmehr)
3. Die aktuelle Krankmeldung verspätet abgegeben zu haben.
(Die erste Krankmeldung schickte ich in Form einer PDF am
Donnerstag Abend gegen 0.00 Uhr vorab an meinen Ausbilder. Nachdem
ich dann am 25. die zweite Krankmeldung vom Arzt bekam, schickte
ich beide zusammen per Post ab. Die dann wohl am Donnerstag
angekommen waren)
4. War vor ca. 2 Jahren mal die Polizei im Haus und wollte mich befragen.
(Dabei ging es um eine Private Sache bzgl. Ebay. Worauf ich dann zu
einer Geldstrafe verurteilt wurde. Das ist aber schon längst
abgeschlossen)
Wegen dieser genannten Punkte, und wohl besonders wegen Punkt 4
(Weil sowas mit Ebay etc. auch was mit Daten zu tun hätte und ich in der
EDV mit sensiblen Daten zu tun habe. So die Begründung des
Personalchefs, hätte ich sowas dem Betrieb melden müssen) + 1
soll mir jetzt nicht die Möglichkeit gegeben werden meine Ausbildung
weiter in meiner Firma vorzusetzen. Das wurde mir direkt
so gesagt. Ich solle nun bis Donnerstag zu den o.g. Punkten
schriftlich Stellung nehmen und dann soll Abschließend ein Urteil
gefällt werden ob ich weiterhin in der EDV meine Ausbildung vortsetzen kann. Obwohl meiner Meinung nach diese Entscheidung schon gefallen ist, und man mich nicht weiter meine Ausbildung vortführen lassen will.
Es hat nun also den Anschein, dass jetzt mit allen Mitteln versucht
wird mich "los zu werden".
Kennt sich hier jemand damit aus ?
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Hab ich hier gelesen:
http://www.fi-ausbilden.de/Rechtliche-Grundlagen.90.0.html unter "Dauer der Ausbildung und Ausbildungsende"
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Hallo,
ich nochmal. Habe gerade zum BBig §21 noch was gelesen:
Darüber hinaus ist bei nochmaligem Nichtbestehen der Prüfung eine weitere Verlängerung nur mit Einverständnis des Ausbildungsbetriebes möglich.Stimmt das ? Oder giltet das dann z.B. fürs 3. mal ? Und die ersten 2x MUSS das Geschäft einen weiter beschäftigen ?
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Eine Frage hätte ich noch. Der Arbeitgeber bekommt wohl auch einen Bescheid über das "nicht bestehen". Stehen dort die Gründe für das nicht bestehen drin ? Also z.B. nicht erscheinen, Berweigerung , etc...
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sicherheitshalber auch schriftlich äussern. Wenn du ganz sicher gehen willst, lässt du dir den Eingang des Schreibens auch noch bestätigen.
Die leg ich dem Chef einen Tag später direkt vor die Nase
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Dein Arbeitsvertrag ändert sich aber nicht.
?? Wieso sollte der sich auch ändern.
Muss ich das dann mündlich oder schriftlich machen ?
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Aber das steht
kann auf Verlangen des AuszubildendenAlso muss es von mir kommen.
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Hallo,
hat jemand eine Vorlage für eine schriftliche Ausbildungsverlängerung, was das alles drin stehen sollte ?
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Ne, IHK Heilbronn-Franken
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Muss ich dann eigentlich nochmal ein neues Projekt machen, oder kann ich 1/2 oder 1 Jahr später nochmal das selbe einreichen ?
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Ich will jetzt nochmal mit dem Personalchef reden, ob ich nicht wenigstens noch für 1 Jahr übernommen werde, wenn es sein muss von mir aus auch zum gleichen Lohn wie jetzt.
Ich frag mich nur, ob ich dort dann ganz klar sagen soll, dass ich quasi sowieso bis zu einem Jahr noch dort wäre, wenn ich die mündliche absichtlich verhauen werde ?! Oder klingt das eher nach Erpressung ? Denn eine übernahme für ein Jahr klingt für zukünftige Arbeitgeber besser als 4 Jahre Ausbildung.
Sonst hätten die das erst am Tag nach der Prüfung erfahren wenn ich meinen Antrag auf Ausbildungsverlängerung vorlege.
Nicht das die da irgendwas machen können, wenn die mir Vorsatz oder absicht unterstellen. Was ja auch stimmt
Notenschlüssel für Prüfungszeugnis
in IHK-Prüfung allgemein
Geschrieben
Hallo,
hat jemand den Notenschlüssel für das Prüfungszeugnis der IHK für BW ?
Also wo z.B. steht bis wieviel Punkte es noch ein gut/befriedigend etc. gibt?