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Nevyl

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Beiträge von Nevyl

  1. Hallo, ich bin 31J. und darf aus gesundheitlichen Gründen eine Umschulung machen!

    Bei der Umschulung handelt es sich um eine auf 2 Jahre verkürzte betriebliche Ausbildung!

    Zurzeit suche ich noch einen Umschulungsplatz als Fisi oder FiAe!

    Nach zahlreichen Telefonaten (ca.50Stk) kommt es mir so vor als ob an Umschülern keine Interresse besteht!

    Sobald eine Firma das Wort Umschüler hört ist das Telefonat beendet, obwohl bei der Anfrage nach einem normalen Ausbildungsplatz zuerst Interresse Bestand!

    Ich wäre froh ich könnte eine normale Ausbildung machen!

    Gruss Ufo01!

    @ Ufo01 das tut mir leid, dass es noch nicht geklappt hat bei dir mit einer Umschulung. Wobei ich es von meiner vorherigen Firma so kenne, dass diese liebend gerne Umschüler genommen hat wenn der Träger halt jemand anderes als man selbst war. Die Dauer ist, wie du bereits gesagt hast, ja i.d.R kürzer als bei einer "normalen" Ausbildung. Ich wünsche dir viel Glück und hoffe dass du zeitnah eine Firma findest die dir die Umschulung ermöglicht. Es gibt aber auch schulische Umschulungen, evtl. solltest du deswegen nochmal mit dem für dich zuständigen Träger sprechen, dort wird man in einer "Klasse" ausgebildet, was nicht unbedingt schlechter sein muss! Ich weiß auch, dass ich hier auf ziemlich hohem Niveau "mecker", aber es hat schon seine Gründe, warum ich wenn möglich die Berufsschule nicht mehr besuchen möchte.;)

    Ich bin mir aber sehr sicher, dass Du den Vertrag nicht einfach "umwandeln" kannst. Schließlich wären das ja zwei verschiedene Verträge. Du müsstest den Ausbildungsvertrag kündigen und den Umschulungsvertrag neu abschließen. Die Zeiten der Ausbildung würden dir in der Umschulung sicher angerechnet. (Obwohl ich mir jetzt nicht ganz sicher bin, ob man in einem Umschulungsvertrag überhaupt Zeiten anrechnen kann.)

    Dazu weiß ich nicht genau welche Rechte und Sicherheiten Du als Umschüler in so einem Fall hast. Einen Auszubildenden kann man als Firma nicht so einfach kündigen. Wie das im Rahmen einer Einzelumschulung ist, weiß nicht genau.

    Das stimmt, ich muss den Ausbildungsvertrag im Einvernehmen mit meiner Firma auflösen und dann einen Umschulungsvertrag wieder abschließen. Das Kündigen wird nicht das Problem sein, da es sozusagen in Stein gemeißelt ist, dass ich auch weiterhin in der Firma beschäftigt sein werde.

    Dazu kommt, dass man bei einer Umschulung immer einen Träger für die Umschulung hat. Ob dieser Träger auch ein normaler Ausbildungsbetrieb sein kann, weiß ich auch nicht. Ich kann es mich aber nicht vorstellen.

    Ich habe im Rahmen meiner IT-Ausbildung in den letzten 13 Jahren auch schon einiges negatives mitgemacht und ich kann dir von diesem Schritt nur abraten!!!

    Solltest Du ihn aber durchziehen, würde ich mich freuen wenn Du uns hier mal eine Rückmeldung deiner IHK gibst, wie das ganze rechtlich aussieht. Das würde mich schon interessieren.

    Ja soweit ich das jetzt aus diversen Texten/Gesetzes Grundlagen herauslesen konnte kann auch eine Firma der Träger sein. Es wird dann auch eine "Ausbildungsvergütung" vereinbart.

    Ich danke dir für deine ehrliche Meinung und werde natürlich eine Rückmeldung geben :D Ich melde mich morgen ersteinmal bei der für mich zuständigen IHK. Alles weitere dann morgen (oder auch heute, ist ja schon nach 00:00 Uhr :schlaf:)

  2. Du möchtest nicht mehr zur Berufsschule? Bei einer Umschulung mußt du doch auch in die Berufsschule, oder wie sich in dem Fall auch immer die Schulart dann nennen mag, aber der Stoff bleibt ja der gleiche, da sich am Ausbildungsziel ja nichts ändert. Und eine Umschulung dürfte eine vollzeitschulische Angelegenheit sein (soweit ich das jetzt weiß. Man korrigiere mich wenn das falsch ist). Also das müsstest du schon näher erläutern, wie du eine "Umschulung" ohne Schule machen willst? Normalerweise gibt es doch in der Schule auch Noten und ein Schulzeugnis.

    Es sei denn, die schulischen Noten bei einer Umschulung spielen keine Rolle, es gibt dort auch kein Schulzeugnis zum Abschluss und niemand legt Wert auf Anwesenheit, dann vergiss bitte, was ich eben geschrieben habe.

    Aber mal unabhängig davon, wie sieht es denn eventuell mit Verkürzen aus? Unter Umständen könntest du auf 2,5 oder sogar auf 2 Jahre verkürzen, dann hättest du bei es bald hinter dir, wenn du jetzt schon im 2. LJ bist. Ob und wie du verkürzen kannst, darüber kann dir deine IHK Auskunft geben.

    Nein, in einer Umschulung besteht lediglich Schulrecht aber keine Schulpflicht.

    Eine Umschlung ist nicht nur schulisch es gibt mehrere Arten. Die Umschulung die ich dann machen würde wäre in meinem jetzigen Betrieb und ob das so einfach möglich ist - darauf zielt ja auch meine Frage ab.

  3. Hallo,

    kurz zu den Gegebenheiten:

    Ich bin 25 und habe bereits eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter. Meine gesamte Schulzeit (inkl. Berufsschule) beträgt 18 Jahre, falls dies relevant sein sollte.

    Wohnort: Niedersachsen

    Zur Zeit mache ich eine 2te Ausbildung (keine Umschulung) zum Fachinformatiker Anwendungsentwicklung und befinde mich im 2. Lehrjahr.

    --------------------

    Nun zu meinem Problem:

    Ich besuche, wie in einer dualen Ausbildung üblich, auch noch die Berufsschule. Die Sachen die ich dort lerne habe ich bereits in meiner ersten Ausbildung gelernt (abgesehen von der Softwareentwicklung) und würde gerne nicht mehr zur Berufsschule gehen. Mein Chef sieht es genauso, würde mir dies auch bestätigen (falls notwendig).

    Schulgesetze sind Ländersache und da ich in Niedersachsen wohne (mein Betrieb befindet sich auch dort) zählt für mich leider das NSchG in dem es heißt:

    § 65
    
    Dauer der Schulpflicht
    
    (2) Auszubildende sind für die Dauer ihres Berufsausbildungsverhältnisses
    
    berufsschulpflichtig. Wer an Maßnahmen der beruflichen Umschulung in
    
    anerkannten Ausbildungsberufen teilnimmt, kann die Berufsschule für die Dauer der
    
    beruflichen Umschulung besuchen.
    
    

    Heißt im Endeffekt, dass ich wieder berufsschulpflichtig bin (in anderen Bundesländern sieht dies anders aus!). Ich mache ja leider keine Umschulung.

    Nun meine Frage:

    - Ist es möglich eine Ausbildung in eine Umschulung umzuwandeln?

    - Oder muss ich meine Ausbildung im beidseitigem Einverständniss beenden und dann eine Umschulung beginnen? Würde dann meine bereits abgeleistete Ausbildungszeit auf die Umschulung angerechnet werden?

    Die Umschulung würde mein Chef zahlen, alles wäre wie jetzt, nur für mich würde keine Berufsschulpflicht mehr gelten (sondern nur ein Berufsschulrecht).

    Bitte keine Diskussionen und Fragen warum ich denn nicht zur Berufsschule mehr möchte, das habe ich mir gut überlegt - Kenntnisse sind vorhanden und 18 Jahre Schule reichen :rolleyes:

    Danke

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