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dopamin85

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Alle Inhalte von dopamin85

  1. Hallo, suche die Abschlussprüfungen FISI (GA1, GA2 + WiSo) Sommer / Winter 2012 sowie Winter 2013 ! Hoffe jemand hat diese und kann sie mir senden. Bitte an friess-sebastian@t-online.de Danke schonmal im Voraus!
  2. Hallo, suche die Abschlussprüfungen FISI (GA1, GA2 + WiSo) Sommer / Winter 2012 sowie Winter 2013 ! Hoffe jemand hat diese und kann sie mir senden. Bitte an friess-sebastian@t-online.de Danke schonmal im Voraus!
  3. Ich habe die IHK nochmal angeschrieben und deine Punkte erläutert und gesagt dass ich mit einer Absage mich erstmal nicht zufrieden geben kann. Die IHK wollte mir ja noch nicht mal erst einen Antrag zusenden! Ich habe noch mal um einen Antrag gebeten, damit auf diesen hin erstmal eine Prüfung des Sachverhaltes stattfinden kann. Wie du schon geschrieben hast: Die versuchen sicherlich erstmal alles abzuwenden, nur um keine Arbeit zu haben :old Bis Mai hab ich noch Zeit um dafür zu kämpfen
  4. Also für mich hat es sich erledigt, da es sich bei dem Betriebsinformatiker den ich gemacht habe um eine Fortbildung handelt, und diese eben der Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen und nicht der Ausbildungsordnung- bzw. Prüfungsordnung für IT-Berufe unterliegt. Das habe ich nach Rücksprache mit meiner zuständigen IHK erfahren. Naja einen Versuch war es wert :cool:
  5. angenommen, die IHK würde sagen "Befreiung von GA1 -> OK, da Ausbildungsinhalte größtenteils übereinstimmen", naja man könnte eben, sag ich mal mit einem "ruhigeren Gewissen" in die Prüfung gehen, oder meinst du nicht? Wobei sich das ja dann wieder relativiert, da ja wie du sagst, die GA2 auf den GA1 aufbauen... Oder man hat vielleicht Glück und muss nur die WISO-Prüfung ablegen Aber das glaub ich fast nicht Wobei dann natürlich die Frage auftaucht, wie das ganze dann auf dem Zeugnis aussieht???
  6. Hallo, gibt / gab es hier schon mal den Fall, dass jemand von bestimmten Teilen der Prüfung befreit wurde? Ich bin auf einen interessanten Abschnitt in der Prüfungsordnung der IHK gestoßen: § 17 Umschulungsprüfungen (2) Bei der Umschulungsprüfung (§§ 58, 59 BBiG) ist der Prüfling auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn er eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt hat und die Anmeldung zur Umschulungsprüfung innerhalb von fünf Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt (§ 62 Abs. 4 BBiG). Gruß dopamin85 PS: Mache gerade eine Umschulung zum FiSi, habe vorher schon eine Weiterbildung zum Betriebsinformatiker gemacht und da überschneiden sich eben viele Ausbildungsinhalte

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