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dopamin85

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Beiträge von dopamin85

  1. Das liest sich aber sehr konstruiert, anscheinend damit sich die IHK da nicht bewegen muss.

    In dem zutreffenden Paragrafen 62 Abs. 4 BBiG steht nichts davon, dass die anderswo abgelegte Prüfung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für IT-Berufe unterliegen muss.

    Hier ist nur die Rede von vergleichbarer Prüfung.

    Wenn man sich die in Wikipedia angegebenen Voraussetzungen ansieht, so findet man hier sicher eine große Übereinstimmung der fachlichen Inhalte. Betrachtet man dann die Inhalte, die zum Abschluß Betriebsinformatiker führen, dann haben diese ausnahmslos höherwertigen Charakter als beim Ausbildungsberuf.

    Bleibt also nur die äußere Form, in der die Prüfung abgelegt wird, um sich zu unterscheiden und das wird sicher nicht ausreichen, hier einen Ablehnungsgrund zu konstruieren.

    Meiner Meinung nach sollte es bei beharrlichem und detailierter Darstellung der vergleichbaren Inhalte schon möglich sein, hier etwas zu erreichen.

    Ich habe die IHK nochmal angeschrieben und deine Punkte erläutert und gesagt dass ich mit einer Absage mich erstmal nicht zufrieden geben kann. Die IHK wollte mir ja noch nicht mal erst einen Antrag zusenden! Ich habe noch mal um einen Antrag gebeten, damit auf diesen hin erstmal eine Prüfung des Sachverhaltes stattfinden kann. Wie du schon geschrieben hast: Die versuchen sicherlich erstmal alles abzuwenden, nur um keine Arbeit zu haben :old

    Bis Mai hab ich noch Zeit um dafür zu kämpfen :D

  2. Also für mich hat es sich erledigt, da es sich bei dem Betriebsinformatiker den ich gemacht habe um eine Fortbildung handelt, und diese eben der Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen und nicht der Ausbildungsordnung- bzw. Prüfungsordnung für IT-Berufe unterliegt. Das habe ich nach Rücksprache mit meiner zuständigen IHK erfahren.

    Naja einen Versuch war es wert :cool:

  3. angenommen, die IHK würde sagen "Befreiung von GA1 -> OK, da Ausbildungsinhalte größtenteils übereinstimmen", naja man könnte eben, sag ich mal mit einem "ruhigeren Gewissen" in die Prüfung gehen, oder meinst du nicht? Wobei sich das ja dann wieder relativiert, da ja wie du sagst, die GA2 auf den GA1 aufbauen... Oder man hat vielleicht Glück und muss nur die WISO-Prüfung ablegen :D Aber das glaub ich fast nicht :D

    Wobei dann natürlich die Frage auftaucht, wie das ganze dann auf dem Zeugnis aussieht???

  4. Hallo,

    gibt / gab es hier schon mal den Fall, dass jemand von bestimmten Teilen der Prüfung befreit wurde? Ich bin auf einen interessanten Abschnitt in der Prüfungsordnung der IHK gestoßen:

    § 17 Umschulungsprüfungen

    (2) Bei der Umschulungsprüfung (§§ 58, 59 BBiG)

    ist der Prüfling auf Antrag von der Ablegung einzelner

    Prüfungsbestandteile durch die zuständige

    Stelle zu befreien, wenn er eine andere vergleichbare

    Prüfung vor einer öffentlichen oder

    staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder

    vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich

    abgelegt hat und die Anmeldung zur Umschulungsprüfung

    innerhalb von fünf Jahren

    nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderen

    Prüfung erfolgt (§ 62 Abs. 4 BBiG).

    Gruß

    dopamin85

    PS: Mache gerade eine Umschulung zum FiSi, habe vorher schon eine Weiterbildung zum Betriebsinformatiker gemacht und da überschneiden sich eben viele Ausbildungsinhalte

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