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magasta

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Beiträge von magasta

  1. @h3553:

    Das mag ja stimmen, aber in dem Auszug, den du gepostet hat, steht keine zeitliche Festlegung drin.

    D.h. wenn die bei der mündlichen Prüfung die Ergebnisse deiner schriftlichen Leistungen als Brief in

    die Hand gedrückt werden, wurde kein Gesetz verletzt.

    Allerdings hat mir meine IHK heute mitgeteilt, dass die Ergebnisse wohl morgen vorliegen sollen.

    Ich bin mal gespannt.

  2. @h3553

    Ja, da hast du recht.

    Ich finde das selbst ziemlich unmöglich.

    Die Dame von der IHK, mit der ich telefoniert hatte, war auch schon ziemlich genervt, weil die so lange brauchen, meinte aber, dass diese Ausschüsse letztendlich unabhängig von der IHK agieren und man denen nicht wirklich auf die Füße treten kann.

    Laut Gesetz müssen einem die schriftlichen Ergebnisse erst zusammen mit der Entnote nach der mündlichen Prüfung mitgeteilt werden, alles vorher ist im Prinzip freiwillig.

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