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Ch.H

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  1. Hi, mag ja sein, aber das war ja eher ein Hinweis auf die Möglichkeit der externen Prüfung! Wenn der TO Interesse daran hat, kann er ja immernoch nach den Voraussetzungen suchen! Schöne Grüße aus dem Sauerland! Chriss
  2. Wenn du auf die Ware angewiesen bist und die Lieferung zwei Tage zu spät erfolgt, kann dir in den zwei Tagen schon ein Schaden entstanden sein und um diesen Schaden nicht zu vergrößern, nimmst du die Ware an, bestätigst das mit deiner Unterschrift (auch als Nachweis, wann die Ware geliefert wurde) und kannst das als Grundlage für Ansprüche verwenden. Oder irre ich mich?
  3. Mhh, so habe ich noch garnicht darüber nachgedacht! ^^ Wobei er ja trotzdem in Verzug ist, denn daraus kann ja erst ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden. Auch wenn die Ware bereits geliefert wurde, muss es ja eine Grundlage für den Anspruch auf Schadensersatz geben, daher bleibt der Verzug ja bestehen. Mhh, mal abwarten...
  4. Hi, es gibt bei der IHK, soweit ich weiß, auch die Möglichkeit, die Prüfungen abzulegen, ohne in einem Ausbildungsverhältnis zu stehen. Welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind, kann ich leider nicht sagen, da müsstest du dich an die zuständige IHK wenden. Wäre ich in deiner Situation, würde ich glaub die externe Prüfung in Erwägung ziehen, bis dahin einige Praktika in IT-Firmen absolvieren und in der Zeit Erfahrungen sammeln. Ist zwar mehr Lernaufwand, da du alles selbst erarbeiten musst, dafür ist die "Ausbildung" kürzer und du musst nicht zur Berufsschule. Schöne Grüße aus dem Sauerland! Chriss
  5. Japp, genau so hab ich das auch hergeleitet! @Jezzzz: Bei der Frage nach Lieferverzug: ja, denn die Lieferung war 3 Tage über dem in der Auftragsbestätigung genannten Liefertermin! Das Warten auf die Ergebnisse ist nur doof... Habt ihr eure Projektdokumentationen schon fertig/abgegeben? Meine liegen grade im Copyshop und werden gebunden! Schöne Grüße aus dem Sauerland! Chriss
  6. Ja, aber die Antwort war doch "Hat die Pflicht, sich zur Prüfung anzumelden" oder so ähnlich... Naja, abwarten und bis zur Bekanntgabe der Ergebnisse warten! Ist das überall einheitlich, dass die vorläufigen Ergebnisse ab dem 16.12. bei der IHK eingesehen werden können? Schöne Grüße aus dem Sauerland Chriss
  7. Hi, bei der Rechnung fehlte noch das Rechnungsdatum, die USt.-ID, die Bankverbindung (wohin sollte man sonst das Geld mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen überweisen? ) Bei GA1 (FIAE) ist mir grad aufgefallen, dass ich bei der Schiff-Belade-Funktion Bay und Tier vertauscht habe^^ Naja, sonst war GA1 zwar unschön, aber machbar. GA2 fand ich auch nicht wirklich schlimm, aber man weiß ja nie, wie die IHK das gerne hätte... Bei der Server-Berechnung war nicht klar, ob die Wartungskosten jährlich oder über die ganze Zeit anfallen, alles in allem muss man mal abwarten! WiSo => naja, wer die letzten Prüfungen gelernt hatte, hat so gut wie bestanden. Aber was sind die Pflichten des Azubi? Zur Prüfung anmelden muss doch normalerweise der Betrieb, hatte das schon mehrfach gehört, aber auch wenn Azubi ODER BEtrieb anmelden KÖNNEN, KANN es keine PFLICHT des Azubi sein!? Liege ich falsch?^^ Bei uns (Siegen; NRW) ist es so, dass unsere Lehrer im Prüfungsausschuss sitzen und unsere Prüfungen korrigieren, daher erfahren wir vorab schon die Tendenzen, jedoch keine konkreten Aussagen. Schöne Grüße aus dem Sauerland Chriss

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