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Klarheit

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Beiträge von Klarheit

  1. Die gesetzliche Grundlage ist im § 28 BBiG zu finden.

    Ausbilder = Person die für die gesamte Ausbildung zuständig und verantwortlich ist und zB bei der IHK eingetragen wird für einen Azubi

    Korrekt, aber er ist nicht für die Durchführung zuständig! Er organisiert diese im Mindestfall nur!

    Ausbildungsbeauftragter = Person die Fachwissen in speziellen Bereichen vermittelt

    Korrekt, er ist jedoch nur für die spezielle Vermittlung zuständig. Er ist nicht zuständig für die Koordinierung! Dies ist die Aufgabe des Ausbilders! Der Ausbilder benötigt im Gegensatz zum Ausbildungsbeauftragten auch eine gesetzlichen Nachweis, dem Ausbildungseignungsschein (AdA).

    Ausbildender = weiß ned genau, würde aber damit die Firma bezeichnen der einen Azubi eingestellt hat

    Meist die Firma bzw. der "Chef".

    Alles, wie gesagt im § 28 BBiG nachzulesen. Internetquelle: www.gesetze-im-internet.de zum nachlesen.

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