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kfgeet

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    kfgeet reagierte auf tTt in Fachkräftemangel - Gründe und Auswege   
    Das Problem im öD ist nicht der Tarifvertrag! Die Verträge sind sogar ziemlich durchlässig, mittlerweile sind in Kommunen und beim TV-L (weil seit 2021 der TV-L die Entgeltordnung der Kommunen übernommen hat) ja auch Fallgruppen dabei, die EG10+ ohne Studium abbilden, während es beim Bund dann immer über die Schiene sonstiger mit gleichwertigen Fähigkeiten laufen muss (eigentlich der strengere Maßstab, da juristisch bereits definiert). Der Bund nutzt den Sonstigen allerdings häufiger als die Länder und Kommunen.

    Problem sind eher interne Verwaltungsvorschriften, Dienstvereinbarungen, Personalräte  usw., die die tarifliche Durchlässigkeit leider direkt unterwandern oder einkassieren und somit direkt verhindern. 

    Entgegen den Empfehlungen des Bundesrechnungshofes setzt sich beim Bund eine fixe Frist für die Anerkennung des Sonstigen zusehends in den Behörden durch. Einerseits blöd, andererseits profitieren viele neu eingestellte eher davon, weil es nun klarer geregelt ist. Vorher war es absolut willkürlich, weil sich nur wenige Behörden an diese Sonderregelungen trauten. An sich muss für jede/n Mitarbeiter/in die Prüfung individuell gemäß der spezifischen Erwerbshistorie erfolgen - aber das Risiko scheuen viele im öffentlichen Dienst.
    Waren es früher 6 Jahre (doppelte der Ausbildungszeit des Studiums [= 3 Jahre Regelstudienzeit], setzt sich heute im Bund immer stärker 3 Jahre durch (weil man ja 3 Jahre der IHK-Ausbildung als Ausbildungszeit schon anrechnen kann).
    Für eine EG12 ist zudem eine dreijährige Berufserfahrung (vglb. zur EG10-12) zwingend Pflicht, wenn man mal in die Entgeltordnungen schaut. Die Berufserfahrungen müssen Tätigkeiten sein, die vergleichbare Verantwortungen hatten und/oder zumindest geldlich in diese Range passen.
    Die Personalabteilung muss das tatsächlich ganzheitlich betrachten.

    So kommen wir halt mit alter rechenweise auf 6 Jahre (für Kompensation des fehlenden Studiums) bei EG10/11 und 9 Jahre bei EG12/13. Die neue Rechnung ist 3 Jahre (für Kompensation des fehlenden Studiums) und 6 Jahre bei EG12/13. Wobei, wenn es ideal läuft (so ist es bei mir selbst passiert) kann man nach 3 Jahren auf eine EG12 kommen. Wer nämlich direkt auf einer EG10/11 bewerteten Stelle anfängt, kann diese Zeit zur Kompensation des Studiums und als Berufserfahrung im Sinne der Entgeltordnung dienen. Ich war drei Jahre auf einer EG11 - die Stelle wurde bezahlt nach EG10 und hab mich nach den drei Jahren auf eine EG12-Stelle umbeworben und hatte somit beim Timing ziemlich Glück (und eine wohlwollende Personalabteilung) und kam dann direkt auf die EG12.
    Zusätzlich kann, wenn es der Arbeitgeber denn möchte, auch Bewerber ohne diesen Voraussetzungen einstellen. Die Möglichkeit ist allerdings fast nie in der Ausschreibung drin, mir ist das bisher nur einmal über den Weg gelaufen. „Sie können sich auch bewerben, wenn Sie eine Berufsausbildung im MINT-Bereich verfügen“. Das war die absolut abgeschwächteste Form.
     
    Bei diesen Bewerbern ist der Sonstige zu verneinen und es wird effektiv eine Entgeltgruppe abgezogen (z.B. gemäß §12 Entgeltordnung beim TVöD Bund/Kommunen).

    Den meisten Arbeitgebern ist es aber zu mühsam, von jede/n Bewerber/in den Lebenslauf  individuell dahingehend zu überprüfen und schließt diesen Bewerberkreis von vornherein aus.

    Zudem lässt die Qualität in der Personalabteilung oftmals auch zu wünschen übrig: Viele Personalabteilungen im öD kriegen nicht mal eine vernünftige Tätigkeitsdarstellung hin, da werden dann auch die Tarifvorschriften der Entgeltordnungen teils aus Unwissenheit, teils aus Ignoranz falsch umgesetzt und die Stellenbewertung haut dann schon nicht hin (EG9c gibt es beim Bund z.B. nicht, kenne aber schon ein paar Fälle). Die Anforderungen passen dann auch zur Ausschreibung dann schon nicht mehr und wir schleifen den Folgefehler mit.

    Zudem sind Personalsachbearbeiter teils mit Studium nur auf 9b/9c-Stellen eingesetzt. Die sind natürlich wenig motiviert jemanden ohne Studium dann auf EG10-12 zu setzen und einzustellen.
    Oftmals handelt es sich sogar um Beamte, die sich noch weniger mit dem Tarifrecht auskennen, weil Tarifrecht für Beamte schlichtweg irrelevant sind.
    Die Regelungen sind für Beamte nur dann relevant, wenn sich für Beamte eine Klagemöglichkeit im Rahmen von AGG (allgemeine Gleichstellung) ergibt und es kein bestehendes Beamtengesetz dazu gibt. In dem Falle schlägt die Gleichstellung nämlich die Verwaltungsvorschrift und muss entsprechend umgesetzt werden.
    In diesem Sinne: Die Welt des öffentlichen Dienstes ist schon sehr speziell.

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