Eine Kündigung hat Bestand, sobald sie dem Arbeitnehmer oder Arbeitgeber zugestellt wurde, und kann nur dann zurückgenommen werden, wenn beide Seiten damit einverstanden sind. Du hast die Kündigung ja angenommen. Umgekehrt könntest du eine Kündigung ja auch nicht einfach zurückziehen, wenn der Arbeitgeber sie angenommen hat. Dann muss er dem zustimmen.
Nachteile könnten dir entstehen, wenn du keine neue Arbeitsstelle bekommst und weiterhin arbeitslos gemeldet bist und Leistungen vom Arbeitsamt beziehst. Wenn dir deine Chefin dann eine Wiedereinstellung anbietet (Also die Kündigung zurücknimmt) und du ablehnst, kann es passieren, dass das Arbeitsamt eine Sperrzeit verhängt, da du dann in diesem Fall möglicherweise nach Auffassung des Arbeitsamtes die Verantwortung dafür trägst, dass du arbeitslos bist.