Nachdem ich hier ein bischen nachgelesen habe, frage ich mich doch, was hier eigentlich noch Thema ist.
1)
Arbeitet man in einem Betrieb, der einen Tarifvertrag unterzeichnet hat, so gilt dieser für das gesamte Unternehmen. Aber dabei handelt es sich um Mindestbedingungen, ein FI-Lehrling kann durchaus mehr verdienen, als beispielsweise ein Schlosserlehrling in einer anderen Abteilung.
2)
Tarifverträge für die IT-Branche werden von der IG Media abgedeckt.
3)
Von den Industrie & Handelskammern gibt es Gehaltsempfehlungen, an die sich jedoch kein Betrieb halten muss. Im BBiG, § 10, Abs. 1 steht etwas von einer angemessenen Vergütung. Wenn jemand der Meinung ist, dies sei bei ihm nicht so, kann er ein Arbeitsgericht anrufen, um dies feststellen zu lassen.