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  1. Ich denke, die Maßnahme das Handbuch von der Prüfung auszuschließen ist grob gesehen eine gute Sache. Schließlich ist man so mehr oder weniger gezwungen, sich von allen Themen Wissen anzueignen und nicht schon vor der Prüfung nachschlagen, welche Themen (z.B. WiSo) im Handbuch relativ ausführlich und verständlich erklärt sind und somit beim Lernen vernachlässigt werden können. Allerdings finde ich die Umsetzung nicht ganz so positiv, wie die Auswirkung. Meines Erachtens hätte man das Handbuch über 2 oder 3 Jahre (wenn nicht sogar mehr) nach und nach abspecken können um die Prüflinge daran zu gewöhnen, in Zukunft weniger nachschlagen zu können. Richtig ist, dass eine Beispielprüfung von großem Vorteil wäre. Dadurch würde man wenigstens einen Überlick davon bekommen, welche Informationen in welchem Maß zur Verfügung stehen und ob sich auch die Art der Fragestellung ändern wird. Aber ich glaube nicht, dass die IHK hier kooperieren wird, ganz egal ob sich nun Berufsschullehrer, Auszubildende oder Vorgesetzte an sie wenden. Wenn man die vorherigen Abschlussprüfungen nun auch ohne IT-Handbuch mit gutem Ergebnis meistern kann, sollte man für die nachfolgenden ebenfalls gut gerüstet sein ;-)
  2. Oh, hab ich übersehen. Vielen Dank für die Info!
  3. Hallo zusammen, ich hab vor kurzem gehört, dass das IT-Handbuch ab 2013 nicht mehr zur Prüfung zugelassen wird. Hab dann mal mit der IHK Kontakt aufgenommen und leider die Bestätigung bekommen: Sehr geehrter Herr Gleixner, wir teilen Ihnen folgende Informationen mit: Im Einvernehmen mit dem Fachausschuss für die Aufgabenerstellung der bundeseinheitlichen schriftlichen Abschlussprüfungen in den IT-Berufen werden ab der Abschlussprüfung Sommer 2013 die Prüfungsaufgabensätze so gestaltet sein, dass den Aufgabenstellungen alle zur Bearbeitung und Lösung erforderlichen Informationen in geeigneter Form beigefügt sind. Das betrifft die Informationen, die üblicherweise auch in der Berufspraxis von Fachkräften in Nachschlagewerken recherchiert werden, z. B. Formeln, technische Werte und Gesetzestexte. Dadurch erübrigt sich die Verwendung der Nachschlagewerke in der Prüfung, so dass diese ab der Abschlussprüfung Sommer 2013 nicht mehr als Hilfsmittel zugelassen sind. Das dürfte den ein oder anderen interessieren ;-)
  4. Kann dir zu deiner Frage leider keine Antwort geben, allerdings hab ich eine Info für alle ITler, die ab 2013 in Kraft tritt. Das IT-Handbuch darf laut Aussage der IHK bundesweit nicht mehr verwendet werden. Hier das offizielle Statement der IHK: Hab jetzt die offizielle Bestätigung der IHK: Sehr geehrter Herr Gleixner, wir teilen Ihnen folgende Informationen mit: Im Einvernehmen mit dem Fachausschuss für die Aufgabenerstellung der bundeseinheitlichen schriftlichen Abschlussprüfungen in den IT-Berufen werden ab der Abschlussprüfung Sommer 2013 die Prüfungsaufgabensätze so gestaltet sein, dass den Aufgabenstellungen alle zur Bearbeitung und Lösung erforderlichen Informationen in geeigneter Form beigefügt sind. Das betrifft die Informationen, die üblicherweise auch in der Berufspraxis von Fachkräften in Nachschlagewerken recherchiert werden, z. B. Formeln, technische Werte und Gesetzestexte. Dadurch erübrigt sich die Verwendung der Nachschlagewerke in der Prüfung, so dass diese ab der Abschlussprüfung Sommer 2013 nicht mehr als Hilfsmittel zugelassen sind.

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