FranzKraus84
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Also ich denke mal das wird effektiv tatsächlich von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich sein!
Von Berufsschullehrern im Ausschuss, sowie von Dozenten eines Prüfungsvorbereitungskurses,
die auch im Ausschuss sind, habe ich vor der Prüfung ungefähr folgenden Satz gehört:
"Wir sind auch nur Menschen und unsere Absicht ist es ja nicht, so viele Leute wie möglich
durchfallen zu lassen. Im Zweifelsfall sind wir eher auf der Suche nach Argumentationen bei
der Bewertung, um den einen oder anderen Punkt zu geben, weil der Ansatz richtig ist.
Schreibt also IMMER irgendwas hin - denn nur wenn da garnix steht, wird es uns schwer
fallen, irgendwo Teilpunkte raus zu holen! ;-)"
So in etwa war der Wortlaut von den Prüfern mit denen ich zuvor drüber gesprochen hatte.
Aber genauso gut kann ich mir vorstellen dass es Prüfer gibt, die an dem Tag der Korrektur
besonders schlechte Laune haben und genau andersrum denken... Das wird wohl letztlich
ein wenig Glück und Willkür sein - mit Tendenz zu netten Prüfern ;-)
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Ich bin bei 2 auch von 4 und 6 ausgegangen, allerdings mit anderer Überlegung.
Ich habe mir gedacht, eine Fortbildung ist nur tatsächlich eine Fortbildung, wenn
sie sich auf die aktuelle Situation bezieht. Und für mich als Bestätigung genommen,
dass bei jedem Beispiel ein konkreter Beruf dabei steht. Nach Ausschlussverfahren:
1. Neueinsteiger -> keine Fortbildung, da keine Basis -> Ausbildung
2. Wie 1 - noch Azubi, also "noch" ohne Ausbildung -> keine Fortbildung, da keine Basis
3. IT-Systemkaufmann und Sozialpädagogik haben nix miteinander zu tun -> keine Fortbildung
4. IT-System-Elektroniker -> IT-Professional -> Fortbildung, da es sich auf vorhandene Ausbildung bezieht
soweit so gut - dann hab ich noch zwischen 5 und 6 überlegen müssen. Hab dann damit für mich argumentiert,
dass Englisch zwar immer schön und gut ist, aber keine wirkliche Erweiterung des vorhandenen, berufsbezogenen
Wissens ist - das Arbeitsrecht für ein Betriebsratmitglied allerdings schon - nur ist "Betriebsratmitglied" ja eben
auch nicht unbedingt ein "Beruf", weshalb es mehr so eine Bauchentscheidung zwischen 5 und 6 war...
Wiki dazu:
Nach § 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zielt eine Fortbildung auf jene Qualifikationen, die bereits in einem Ausbildungsberuf erworben wurden. Sie sollen erhalten, erweitert, der technischen Entwicklung angepasst oder so ausgebaut werden, dass ein beruflicher Aufstieg möglich wird. Es wird unterschieden zwischenErhaltungsfortbildung,
Erweiterungsfortbildung,
Anpassungsfortbildung und
Aufstiegsfortbildung.
Die durch die Fortbildung erworbenen Qualifikationen werden meist durch Prüfungen nachgewiesen, die die zuständigen Stellen (meist Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern), durchführen. Einige Fortbildungen sind durch bundesweit gültige Rechtsverordnungen, die von den zuständigen Bundesministerien erlassen werden, geregelt.
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So, der Titel sagt ja schon, um was es geht
Mein Problem ist, dass, in meinen Augen, in vielen Fällen je nach Begründung, sowohl
eine Aggregation, als auch eine Komposition richtig ist.
1: Aggregation
2. Vererbung/Generalisierung/Spezialisierung
3. Komposition -
Habe das auch im Großen und Ganzen genau so :-) Habe bei Immobilie noch argumentiert,
dass eine Immobilie ja nicht zwingend "zum Bewohnen" (Wohnung) gedacht sein muss. Was
ist, wenn es sich z.B. um ein Lager handelt? Oder der Media Markt von nebenan ;-)
Der hat ja dann auch kein "Wohnung" und dennoch kann das Gebäude, die Immobilie "da sein"
Aber ich denke auch hier gibt es definitiv für jede Argumentation Punkte, denn aus genau
dem Grund hat man die Möglichkeit gehabt es zu erklären. Und wenn die Erklärung schlüssig
ist, dann passt's ;-) Ich glaub die wollten ganz einfach sehen, dass man überhaupt weiss
was eine Komposition / Aggregation ist - wie mit was ist dabei egal. Für mich war es in der
Mitte übrigens ganz einfach eine normale Assoziaton. Ein Haus kann Mieter oder Eingetümer
haben - es sind Klassen die zusammen in Verbindung stehen. Aber ohne weitere Ableitung
oder so. Aber wie gesagt, denke auch eine von mehreren richtigen Lösungen :-)
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Also was ich noch als Ergänzung zu Ehe gefunden habe, ist, dass es da wohl auch Ausnahmen gibt,
wenn es sich z.B. um einen Betrieb mit streng katholischen Hintergrund handelt und dort die Scheidung
"verboten" ist, darf unter diesem Aspekt wohl der eheliche Hintergrund erfragt werden... Aber das ist
dann ja eigentlich eher ein Sonderfall und (sollte) nicht Basis für die Antwort sein ;-)
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Was gab es nochmal für antworten?
1. Gehalt
2. Vorstrafen
3. Gewerkschaft
4. Ehe
5. Religion
6. Abschluss
7. Schichtarbeit
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Habe jetzt nochmal eine andere offizielle IHK Seite raus gesucht:
Fragerecht des Arbeitgebers bei Vorstellungsgesprächen - IHK Hochrhein-Bodensee
3. Welche Fragen darf ein Arbeitgeber nicht stellen?Grundsätzlich unzulässig sind Fragen, die den absolut geschützten Bereich der Privatsphäre betreffen, wie z.B. Fragen nach dem Bestand einer Ehe oder Partnerschaft, einer Eheschließung in absehbarer Zeit, der Familienplanung, einer Gewerkschaftszugehörigkeit, der religiösen oder politischen Anschauung, nach genetischen Veranlagungen. Die Frage nach den Vermögensverhältnissen ist unzulässig, es sei denn, es handelt sich bei dem künftigen Arbeitsplatz um eine besondere Vertrauensstellung oder um eine Führungsposition. Auch ist die Frage nach einer Schwangerschaft nach neuester Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich unzulässig.
Die Frage nach dem Lebensalter sollte vor dem Hintergrund des AGG sicherheitshalber vermieden werden, zumal sich aus Lebenslauf und Aussehen das ungefähre Alter herleiten lässt. Insofern reicht es aus, erst nach Einstellung nach den genauen Daten zu fragen. Dann ist es in jedem Fall zulässig und auch erforderlich.
Also doch, für mich scheint 4 ziemlich sicher richtig zu sein, also nicht gefragt werden zu dürfen :-)
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Ich glaube ich habe da sogar drin stehen dass ich RK bin,
stört mich ja persönlich nicht, ob sie es wissen oder nicht.
Aber das muss ja nicht zwingend heissen, dass sie es fragen dürfen... ;-)
Allerdings ist das mit den Gehaltsvorstellungen natürlich ein interessanter Einwand,
vielleicht ist das ja auch die dritte Antwort ^^
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WiSo Winter 2008 Frage 11) Welche Fragen dürfen bei einem Bewerbungsgespräch nicht gefragt werden?
Antwort: 2, 3, 5 (vorbestraft, Religion, Gewerkschaft)
Hmm, ja, das ist echt mal wieder typisch ^^
Glaub da war auch mal ne Frage nach der Reihenfolge
(Ausschalten, gegen Wiedereinschalten, etc. )
und Maßnahmen beim Unfallvorgang
(Was ist zuerst zu tun, Anrufen / um Verletzten kümmern)
wo bei unterschiedlichen Prüfungen unterschiedliche Reihenfolgen richtig waren...
Aber hier hab ich noch was von der IHK Koblenz gefunden:
Fragen bei Vorstellungsgesprächen - IHK Koblenz
Fragen, die Sie nicht beantworten müssen sind zum Beispiel:
Heiratsabsichten
Kinderwünsche/Schwangerschaft
Vermögensverhältnisse
Mitgliedschaften in Parteien, Gewerkschaften, Vereinen
Fragen zur Sexualität
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Argh, ok, dann hab ich es wohl komplett falsch gelesen. Bzw. wahrscheinlich wegen
2014 auch Beginn bei 2012 raus gelesen, um auf meine drei Werte zu kommen... -.-
Aber bei uns hat keiner was dazu gesagt, woher also wissen dass nicht ein Jahr vorher, 2012
sondern ein Jahr später, 2015 noch gefordert wird... Naja, solche Fehler in der Aufgabenstellung
sind immer irgendwie mies! :-(
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Die dürfen fragen ob man verheiratet ist, aber nicht, ob man vorbestraft ist. War laut einer alten AP zumindest die Antwort und die hab ich dann auch so dahin geschrieben.
Also 2, 3, 5
Hmm, also laut der Angaben steht da ja:
Personenstand: Ob jemand heiraten will, schon verheiratet ist oder in nichtehelicher Gemeinschaft mit seinem Goldfisch lebt, ist seine Privatsache. Danach darf der Chef nicht fragen. Meist wird der Arbeitnehmer allerdings keine Schwierigkeiten haben, unbefangen darüber Auskunft zu geben. Obwohl: Eine jungverheiratete Frau tut sich härter, einen Job zu bekommen als eine ledige. Nach Ansicht des Chefs könnte eine baldige Schwangerschaft mit den entsprechenden negativen Folgen für ihn drohen...und:
Vorstrafen: Nach Vorstrafen darf der Chef fragen - aber nur nach einschlägigen, also solchen, aus denen sich ein Verhalten ergibt, das für den Job schädlich sein könnte. Der Kraftfahrer muss auf die Frage nach Vorstrafen also Auskunft über Verkehrsdelikte, nicht aber über seinen letzten Bankraub geben, der Kassierer muss die Wahrheit über seine Vermögensdelikte sagen (Diebstahl, Betrug etc.), darf aber seine Trunkenheitsfahrten und Wirtshausschlägereien verschweigen.Gerichtsurteil:
Straftaten: Über Vorstrafen muss der Arbeitnehmer Auskunft geben, wenn Sie einschlägig sind. Über laufende Ermittlungen darf er jedoch schweigen, auch wenn sie einschlägig sind (ArbG Münster, 3 Ca 1459/92).Aber gut, wäre ja nicht das erste Mal, dass es vielleicht eine kleine Abweichung von der Praxis gibt
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Waren nicht insgesamt 3 Zahlen einzutragen?
800.000
1.200.000
1.800.000
wobei ich bei letzteren noch in Klammern 1.600.000 drunter geschrieben habe,
weil ich nicht fand dass es "100%" ersichtlich war, von wo aus eine weitere
Steigerung ausgerechnet werden soll - die Jahreszahl ist mir nicht aufgefallen.
Letztlich denk ich mir sitzt ja ein Mensch davor, ein Vorteil zum WiSo Bogen mit
Maschine. Es geht ja darum dass die Aufgabe erfasst wurde und man weiss was
zu tun ist - und nicht um einen "Druckfehler" - denke das vermutlich von dem
davor sitzenden Korrekteur beides als richtig gewertet wird
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Yo, hab auch noch folgenden Link gefunden:
Rechtsfragen zum Bewerbungsgesprch
Scheinen also ziemlich sicher 3 4 und 5 bei 11 zu sein :-)
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Zu 11: Habe auch überlegt, dass ein Führungszeugnis gefordert werden kann und daher nicht 2 genommen. Andererseits wird das auch erst bei einer Einstellung gefordert und nicht bereits vor dem Gespräch. Da muss man mal abwarten.
Das mit dem verheiratet sein, kommt auch raus, wenn die Steuerklasse eingetragen wird.
Zu 23: Du solltest dir die Sektoren nochmal durchlesen
Primär = Urerzeugung
Sekundär = Weiterverarbeitung oder so
Tertiär = Dienstleistung
Ja, das mit den Sektoren sollte ich mir wirklich nochmal angucken,
wie gesagt, mehr geraten als alles andere - aber klingt logisch was
du da sagst! :-D
Und bei 11 hab ich noch so mit überlegt, was die Firma denn von
den jeweiligen Antwortsmöglichkeiten hat, nach Ausschlussverfahren:
1. Gehaltsvorstellung? Klar, wollen ja wissen was die dir bezahlen müssen
6. Ausbildungsabschlüsse? Klar, wollen ja wissen was man kann
7. Schichtarbeit? Klar, wollen ja wissen ob ich bereit bin flexibel zu sein
5. Religion? Arbeite ich schlechter wenn ich Evangelisch / Katholisch bin? Geht die nix an
3. Gewerkschaft? Kam schon häufiger dran, dürfen die nicht fragen ;-)
4. Verheiratet: Hab dann halt auch überlegt, wieso sollte es meine Arbeit beeinflussen, ob ich ne Frau hab? Also nö
2. Vorbestraft: Gegebenenfalls wegen Diebstahl? Wettbewerbsverstoß? Urkundenfälschung? Sowas sollten die wissen (dürfen)
Aber das waren nur meine Überlegungen, hab da kein Wissen mit Quellenangaben oder so ;-)
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Soo, hier auch mal meine Ergebnisse - zum. glaub ich dass ich die 95% so
angegeben habe - konnte sie aber nicht abschreiben und habe den Fehler
gemacht dass ich erst den Thread gelesen habe und dann jetzt nochmal
die Ergebnisse "rekonstruiert" habe, könnte mich vielleicht bei ner Antwort
verleiten lassen haben, was anderes zu nehmen als tatsächlich in der Prüfung
1 2 6
2 4 6
3 2
4 a 1 - b 4 - c 2 - d 6 - e 3 - f 7 - g 5
5 1 3 6
6 2
7 3
8 3 4
9 2 3 5
10 5
11 3 4 5
(zwischen 2 und 4 gependelt, aber dachte die dürfen
sich doch ein Führungszeugnis bersorgen, dann dürfen
die bestimmt auch danach fragen...)
12 2 4
13 5
14 5 25
(Hab da an "bis 25 -> JAV gedacht - aber die sind dann
ja auch im Betriebsrat...)
15 2 4
(>dürfen teilnehmen< - Finde es irgendwie krass, wenn
die Geschäftsführung nicht teilnehmen darf, wenn sich
zwei Unternehmen zusammen schließen... "Ne, macht mal,
schauen wir mal ob sich das wirtschaftlich lohnt" war
da so mein ironischer Gedanke, wenn sie nicht dabei
sein sollten... Aber muss ja nix heissen ^^)
16 665,25
17 4
(5 klang für mich irgendwie ziemlich ähnlich)
18 02 06 07 08
19 4
20 4
21 a 06 - b 04 - c 08 - d 09
22 1 3
23 a 2 3 5 - b 4 6 7 - c 1 8 9
(na da war ich mir ja so garnicht sicher, mehr geraten
als alles andere - hab mir dann irgendwie versucht eine
"Priorität" rein zu bringen - Staat am "wichtigsten"-> primär
"eigenständige Anbieter" sekundär und der Rest tertiär ->
"was wäre ein Viehbesamungsbetrieb ohne Vieh?")
24 1
25 4
-
Bitte editiert eure Beiträge, wenn ihr die Prüfungen bekommen habt. Das erspart arbeit Danke!
Würde ich gerne machen, aber ich habe keinen Button zum Editieren!? oO
Trotzdem nochmal Danke! :-D
Edit: Hier gibt es den Button, oben nicht... ^^
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Huhu :-) Ich würde auch gerne nochmal drüber gucken,
könnte noch jemand so nett sein und mir eine PM schicken?
IT Prüfung 09.05.12 | WiSO Lösungen!
in Prüfungsaufgaben und -lösungen
Geschrieben
Also aus der Praxis, z.B. bei Telekom war es bei mir so, dass erst zu einem Leistungstest eingeladen wurde.
Die Leute die dort nicht aussortiert wurden, wurden nochmal zu einem "Gruppengespräch" zwecks Teamfähigkeit,
etc. eingeladen. Und wer dann noch übrig blieb wurde zum richtigen Vorstellungsgespräch eingeladen.
Die hatten dafür sogar ein extra Gelände, da kamen bestimmt Leute aus 100km Umkreis und weiter her.
Und wenn das z.B. 500 Leute sind, kann man mit dem ersten Test z.B. schon 400 Leute raus filtern,
nach dem zweiten Test sind es dann z.B. nur noch 20 und davon werden dann eben ein paar Leute
persönlich ausgewählt - wäre doch viel zu krass direkt mit 500 Leuten Vorstellungsgespräche zu führen! ;-)
Aber das ist nur eine Praxiserfahrung - die ich selbst auch gut nachvollziehbar finde! - aber kann natürlich
trotzdem sein dass das Assessment-Center beim WiSo Bogen weiter hinten stehen sollte... ^^