yao
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Im Regelfall muss es aus dem Vertrag hervorgehen, wie viele Überstunden der Arbeitnehmer zu erwarten hat, bzw. im schlimmsten Fall leisten muss. Transparenzgrundsatz.
Von 2010 gab es wohl auch ein Urteil.
Anders sieht es bei leitenden Angestellten aus. Jedes Gericht wird bei einem Gehalt von 30k p.a. jedoch nicht davon ausgehen, dass damit eine Leitungsposition vergütet werden sollte.
Ah danke, das habe ich nicht gefunden. Gibt außerdem auch noch ein ganz aktuelles Urteil von letztem Monat.
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Naja andererseits hat er im neuen Unternehmen möglicherweise während der Probezeit eine Urlaubssperre. Von daher wäre es eventuell doch ratsam den kompletten Urlaub noch beim alten Arbeitgeber zu nehmen.
Das ist richtig, genau dafür wurde das Gesetz entworfen. Am besten mit dem neuen AG abstimmen, ob Urlaub während der Probezeit genommen werden darf.
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Eine objektive Vergütungserwartung für geleistete Überstunden bestehe regelmäßig dann, "wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt bezieht" (5 AZR 765/10)
Inwiefern das hier zutreffen könnte weiß ich natürlich auch nicht. Mich persönlich würde diese Angabe im Vertrag jedenfalls stören - aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.
EDIT: Wenn es vertraglich festgesetzt ist, könnte es gut sein, dass es rechtlich i.O. ist
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Habt ihr den Gesetzestext dazu? Mir würde reichen wenn ich von den Tagen, die ich noch habe, 4 bekommen würde...
Siehe hier (BUrlG, §5):
Die anderen erwähnten Sachen stehen in den Paragraphen 4 & 6.
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Um sich generell ein paar IT-Sachen anzueigenen lohnt sich das durchschmökern des Buches "IT-Handbuch für Systemelektroniker/-in, Fachinformatiker/-in". Bringt dir auf jeden Fall was in der Berufsschule - arbeitsmäßig ist es schwer zu sagen, wie man sich vorbereiten soll.
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Arbeitsstunden pro Woche: 40 Stunden, Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten.
Das würde mich ein wenig stutzig machen. Bin mir auch gar nicht sicher ob dieser Satz ohne Angabe von Stunden und bei dem Gehalt rechtens sind.
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Alle Jobs sind eine Inhouse Position
Job 1
Arbeitsort: Provinz
Größe des Unternehmens: ca. 200
Tarif: nein
Arbeitsstunden pro Woche laut Vertrag: 40
Arbeitsstunden pro Woche real: 41
Berufserfahrung: 0 Jahre
Gesamtjahresbrutto: Anfang 25000 EUR, Ende 32000 EUR
Anzahl der Monatsgehälter: 13,5
Anzahl der Urlaubstage: 30
Sonder- / Sozialleistungen:
• Bonuszahlung (Urlaubs- und Weihnachtsgeld (im Brutto eingerechnet))
• VWL
Verantwortung: keine Personal- und Projektverantwortung
Tätigkeiten (Aufgaben/Aufgabenbereich): SAP Beratung & Entwicklung
Job 2
Arbeitsort: Großstadt
Größe des Unternehmens: ca. 100
Tarif: nein
Arbeitsstunden pro Woche laut Vertrag: 40
Arbeitsstunden pro Woche real: 40
Berufserfahrung: 1,5 Jahre
Gesamtjahresbrutto: ca. 40000 EUR
Anzahl der Monatsgehälter: 13
Anzahl der Urlaubstage: 30
Sonder- / Sozialleistungen:
• Bonuszahlung (Zielerreichungsprämie)
Verantwortung: keine Personalverantwortung, Teilprojektverantwortung
Tätigkeiten (Aufgaben/Aufgabenbereich): SAP Beratung & Entwicklung
Job 3
Arbeitsort: Großstadt
Größe des Unternehmens: ca. 60
Tarif: nein
Arbeitsstunden pro Woche laut Vertrag: 40
Arbeitsstunden pro Woche real: 42
Berufserfahrung: 2 Jahre
Gesamtjahresbrutto: ca. 70000 EUR
Anzahl der Monatsgehälter: 12
Anzahl der Urlaubstage: 30
Sonder- / Sozialleistungen:
• VWL
Verantwortung: keine Personalverantwortung, Projektverantwortung
Tätigkeiten (Aufgaben/Aufgabenbereich): SAP Beratung & Entwicklung
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Du hast in diesem Fall Urlaubsanspruch auf den gesamten Jahresurlaub, falls du diesen nehmen willst. Beachte aber, dass dein neuer Arbeitgeber eine Bestätigung deines alten AGs über deinen genommenen Urlaub fordern kann. D.h. doppelter Urlaub ist normalerweise nicht möglich (außer der neue AG ist sehr großzügig).
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Headhunter sind Fluch und Segen zugleich. Auf der einen Seite gibt es welche, die wirklich nur irgendwie einen Bewerber an der Angel haben wollen - auf der anderen Seite gibt es jedoch auch Headhunter, welche sich gut um einen Bewerber kümmern und auf seine Bedürfnisse eingehen.
Beachten sollte man allerdings immer, dass man nichts aufgezwängt bekommt. Sei es das "ach so tolle" Unternehmen, bei dem man sich unbedingt vorstellen muss, oder aber auch die Gehaltsfrage. Hier werden die Preise ganz schön gedrückt.
Auf irgendwelche Nachrichten bei XING o.ä. habe ich noch nie reagiert. Manchmal kommen da auch sehr seltsame Jobbeschreibungen raus, die absolut nicht auf einen zutreffen..
6 Monate Kündigungsfrist
in IT-Arbeitswelt
Geschrieben
Ist diese Frist für AN/AG gleich, so kann die Frist beliebig hoch gesetzt werden, allerdings darf die gesetzliche Kündigungsfrist nicht reduziert werden.