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lets_hack127.0.0.1

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Beiträge von lets_hack127.0.0.1

  1. danke für die Antworten. Ich habe in meinen Recherchen bereits im Vorfeld zu keiner klaren Aussage gefunden. Immer wieder trifft man auf diese Klausel, die auch Servior zitiert hat:

    Die gesamte Zeit in der Berufsschule, von Unterrichtsbeginn bis Unterrichtende (auch Pausen, Freistunden usw.) werden auf die Arbeitszeit angerechnet, allerdings nur dann, wenn der Unterricht sich mit den üblichen Arbeitszeiten im Betrieb überschneidet. Findet der Unterricht ganz oder teilweise zu Zeiten statt, in denen der Volljährige nicht im Betrieb arbeitet, muss keine Anrechnung erfolgen!

    Wie ist das zu verstehen und wieseo gibt es so viele unterschiedliche Interpretationen zu dem Thema? (Beachte: es geht um einen volljährigen Azubi)

  2. Hallo zusammen,

    ich mache eine Ausbildung zum FISI im 1. Lehrjahr, bin 20 Jahre alt. Folgendes Problem:

    • Berufsschulzeiten sind von 7:30 bis 15 Uhr
    • Kernarbeitszeiten sind von 10 bis 19:00 Uhr mit Pause
    • --> Berufsschulzeit wird erst ab 10 Uhr angerechnet, alles davor entfällt.

    Das heißt, dass in Zeiten des Blockunterrichts regulär gearbeitet wird zusätzlich zu der Berufsschule am frühen Vormittag.

    Meine Klassenkollegen müssen nach der Schule nicht mehr in den Betrieb. Selbst an Tagen wo wir nur 6 Stunden Schule haben werden die wenigsten im Betrieb noch erwartet.

    Wie ist das dennbei euch, wie offiziell, wie sind die IHK Normen?

    Gruß

    Jens

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