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mbab72

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Alle Inhalte von mbab72

  1. mbab72

    Job-Titel

    Executive Architect of Facility Detonation
  2. Samsung würde ich eher als Office-Laptop einordnen, da ist mir Sonntags mal in Köln mein sündteueres X20 kaputtgegangen. "Spannender Montag". Zu wenig robust für Unterwegsbetrieb.
  3. Die HP ProBook sind okay, v.a. wird man nicht arm beim Kauf, v.a. geeignet als "Unterwegs dabei hab" Laptop (Metalloberseite, aber Plastikunterseite). Akkulaufzeit über 4 Stunden mit Standardakku (eher sogar 5 Stunden), da onboard-Intel-Grafikkarte. Mit SSD (selbst verbaut) ist halt supergeil, da will man keine mechanischen Platten mehr.
  4. Hallo Ist das Display des Toshiba Satellite Pro C870 matt oder glänzend? Bei Toshiba Satellite Pro C870-19N i3-3110M 750GB matt HD4000 USB3.0 Win8 steht "matt" dabei, andererseits sieht das Video unter eher glänzend/spiegelnd aus (bei 4:42 oder 6:28) Ciao
  5. Bist Du denn "auf der Suche nach einem neuen Projekten oder einer neuen beruflichen Herausforderunge"?
  6. Bin bei level 7 steckengeblieben, mit den bridges, da bleibt mir eine übrig / hat keinen Partner. Gibts eine Möglichkeit, direkt in einen Level zu springen? (******* auf Highscore-Liste)?
  7. Hallo Man kann das WLAN-Netzwerken "spielend" erlernen mit dem CISCO Wireless Explorer http://www.cisco.com/E-Learning/prod/curriculum/cco_tdo_ldd/demos/DandEguideSPN/SpaceGame/remote.html Level 5 schaffe ich nicht, da bleiben mir Leute übrig - Wie löst ihr den? Ciao
  8. vielleicht gibts ja Geräte, die nur 1 HDMI-Anschluss haben oder bei denen die anderen deaktivierbar sind (PIN-geschützt)
  9. Es geht also weniger um "geplante Obsolenz", sondern um eher ums Thema "Kindersicherung"
  10. Warum keine normale Ausbildung? 6 Monate Praxis ist viel zu wenig, um einen Beruf zu erlernen.
  11. Genau. Vor allem, wenn die "Referenz" (oder mehrere davon) im voraus fällig werden (welchen Immobilienmakler bezahle ich denn im voraus?) und trotz dutzender (aus meiner Sicht) zumindest ungefähr "passender" Stellen auf deren Website (wohne in Landeshauptstadt) monatelang sonst kein Kontakt zustandekommt. Mein Fazit: reines Kontakteabgreifen, sonst nix, der Umgangston war auch ne Katastrophe,
  12. Hallo Wie ist denn der aktuelle Stand bei einer _technischen_ Nutzungsbegrenzung bei (neu zu beschaffenden) playstation-fähigen Fernseher, z.B. - Begrenzung auf bestimmte Sender (z.B. nur ARD, andere Sender nur mit Geheimzahl), - Begrenzung auf bestimmte Nutzungsdauer (z.B. nur eine Stunde Playstation pro Tag, Fernsehnutzung ist aber mehr erlaubt). Nach _sozialer_ Nutzungsbegrenzung ist hier ausdrücklich nicht gefragt, das passt nicht zu meiner (eher speziellen) Ausgangssituation. Gibt es da grosse Unterschiede bei den Herstellern? Ciao
  13. Speziell RxxxHxxx kann ich nicht empfehlen, da haben in meiner Stadt (Landeshauptstadt) 6 Stellen auf die ich meine zu passen. Was bieten die mir an: 1 Stelle innerhalb von drei Monaten, und die 80 Kilometer entfernt. Das sind _Datensammler_, mehr nicht, insbes. Arbeitgeberkontakte. Bewerber werden wie Müllratten oder so behandelt. Unglaublich.
  14. Mein Punkt ist: (speziell) der C64 / C128 ist kein geschlossenes System, weder hardware- noch software-technisch *flöt* zumindest was den Einsatz im privaten Umfeld angeht. Man kann das Gerät mit 3 Diskettenlaufwerken oder 1 Datasette betreiben, etc. pp. Gerade die Flexibilität hat das Gerät so erfolgreich gemacht. Bei CBM80xx mag das anders ausgesehen haben.
  15. Nö, es gab z.B. Parallel-Anschlüsse für das Diskettenlaufwerk mit und ohne ROM-Bausteine für den C64, sogar Festplatten und und und und sogar Extrem-Hochkapazitätsfloppys mit 3,2 _MB_ Creative Micro Designs - Wikipedia, the free encyclopedia Dolphin DOS
  16. Hallo Bitte mal folgenden Vertragsentwurf gegenlesen. Zwei Fragen habe ich schon jetzt: - Wie versteht ihr denn Begriff "nach Abstimmung" in §2 Abs. 5? Ausgeschrieben war die Stelle ausdrücklich aus "lokales Arbeiten in der Firma". - Wie würdet ihr Bereitschaft i.S.v. "telefonische Erreichbarkeit (z.B. daheim) um dann bei Bedarf inne Firma zu fahren, weil Fernzugriff sicherheitstechnisch nicht möglich/erwünscht" formuliert sehen, im Gespräch war da (rolierende) _möglicherweise_ kommende Bereitschaft 7x16 (also 7 Tage jeweils 16 Stunden). Anstellungsvertrag zwischen Fa. XYZ ...str. 17 D-... Stadt - im folgenden XXXX genannt - und MBAB72 - im folgenden Arbeitnehmer genannt - Anstellungsvertrag MBAB Seite 2 von 8 Inhaltsverzeichnis § 1 Beginn ........................................................................................... 3 § 2 Aufgabengebiet ............................................................................. 3 § 3 Vergütung ..................................................................................... 4 § 4 Arbeitskraft, Nebentätigkeit ........................................................... 4 § 5 Verschwiegenheitsverpflichtung ................................................... 4 § 6 Fahrtkosten, Spesen ..................................................................... 5 § 7 Arbeitsverhinderung ...................................................................... 5 § 8 Urlaub ........................................................................................... 5 § 9 Nutzungsrechte ............................................................................. 6 § 10 Kündigung, Vertragsende ........................................................... 6 § 11 Abtretung von Schadensersatzansprüchen ................................ 7 § 12 Erfüllungsort ................................................................................ 7 § 13 Besondere Vereinbarungen ........................................................ 7 § 14 Schlussbestimmungen ................................................................ 8 Anstellungsvertrag MBAB Seite 3 von 8 § 1 Beginn 1. Der Arbeitnehmer wird ab dem 02.01.2013 bei Fa. XYZ beschäftigt. § 2 Aufgabengebiet 1. Der Arbeitnehmer wird als Administrator mit folgendem Aufgabenbereich beschäftigt (Auswahl): - Administration der Fa. XYZ IT-Systeme (Server und PCs) - Administration IT-Systeme der Kunden von Fa. XYZ - Mitarbeit in Kunden-Projekten 2. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt wöchentlich 40 Stunden. Beginn und Ende der Arbeitszeit und der Pausen richten sich nach der Übung von Fa. XYZ sowie der von ihr beratenen Unternehmen. 3. Die Beschäftigung erfolgt im Betrieb des Arbeitgebers (Fa. XYZ) in STADT. 4. Fa. XYZ ist berechtigt, dem Arbeitnehmer unter Wahrung seiner Interessen andere Arbeitsgebiete zuzuweisen und die Lage der Arbeitszeit zu ändern. Mit dieser Maßgabe verpflichtet sich der Arbeitnehmer ferner, bei Bedarf auch an anderen Betriebsorten von Fa. XYZ in Deutschland zu arbeiten. 5. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, nach Abstimmung mit der Geschäftsleitung im Rahmen der Projektarbeit an den einzelnen Projektstandorten (z.B. beim Kunden) für Fa. XYZ tätig zu sein. Projektstandorte können sich sowohl im Inland als auch im Ausland befinden. 6. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auf besondere Anforderung der Geschäftsleitung auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit für Fa. XYZ tätig zu sein, zumutbare Mehr- und Überarbeit zu leisten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. § 3 Vergütung 1. Mit Wirkung vom 02.01.2013 erhält der Mitarbeiter eine monatliche Vergütung in Höhe von x.xxx,00 € brutto. 2. Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Sonderzuwendung in Form einer freiwilligen Zulage in Höhe von xxxx0,00 €. 3. Alle über die in § 3 Nr. 2 dem Arbeitnehmer zufließenden Leistungen des Arbeitgebers sind freiwillige Leistungen, die ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt werden. Auch die wiederholte freiwillige Zahlung begründet keinen Rechtsanspruch auf Leistungsgewährung in der Zukunft. Die Gewährung derartiger Leistungen wird insbesondere dann eingestellt, wenn dies aus Anstellungsvertrag MBAB Seite 4 von 8 wirtschaftlichen Gründen erforderlich oder wegen der Person des Arbeitnehmers bzw. seines Verhaltens angezeigt ist. 4. Die Vergütung ist jeweils zum Letzten eines Monats fällig und wird bargeldlos auf das Fa. XYZ benannte Konto des Arbeitnehmers ausbezahlt. § 4 Arbeitskraft, Nebentätigkeit 1. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, seine ganze Arbeitskraft Fa. XYZ zur Verfügung zu stellen, die während der Tätigkeit auf ihn zu kommenden Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen und in jeder Hinsicht die Interessen von Fa. XYZ zu wahren. 2. Alle gegen Entgelt geleisteten Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Fa. XYZ. Die Zustimmung darf nur aus wichtigen Gründen, so z.B. wenn Belange von Fa. XYZ beeinträchtigt werden, verweigert werden. Sie kann jederzeit widerrufen werden, wenn Belange von Fa. XYZ beeinträchtigt werden. Ehrenamtliche Nebentätigkeiten sind nur dann an die Zustimmung von Fa. XYZ gebunden, wenn sie die Interessen von Fa. XYZ beeinträchtigen können. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Fa. XYZ vor jeder Aufnahme einer Nebentätigkeit zu informieren. 3. Die Ergebnisse seiner Arbeit und alle in den Bereich der Firmentätigkeit fallenden Beobachtungen und Erfahrungen wird der Arbeitnehmer unverzüglich und unaufgefordert zur Verfügung stellen. § 5 Verschwiegenheitsverpflichtung 1. Über alle nicht allgemein bekannten Firmenangelegenheiten ist gegenüber Außenstehenden und auch gegenüber unbeteiligten Mitarbeitern Verschwiegenheit zu wahren. Diese Schweigepflicht erstreckt sich auch auf Angelegenheiten anderer Firmen, mit denen das Unternehmen wirtschaftlich oder organisatorisch verbunden ist und dauert über das Ende des Angestelltenverhältnisses hinaus fort. 2. Alle Fa. XYZ und ihre Interessen berührenden Briefe sind ohne Rücksicht auf den Adressaten, ebenso wie alle sonstigen Geschäftsstücke, Zeichnungen, Notizen, Bücher, Muster, Modelle, Werkzeuge, Material, usw. deren alleiniges Eigentum. Sie sind nach Aufforderung bzw. nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses unaufgefordert zurückzugeben. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen. 3. Die betrieblichen Sicherheitsbestimmungen sind zu beachten, vertrauliche und geheim zu haltende Schriftstücke, Zeichnungen, Modelle usw. sind unter dem vorgeschriebenen Verschluss zu halten. § 6 Fahrtkosten, Spesen Anstellungsvertrag MBAB Seite 5 von 8 1. Die Erstattung von Fahrtkosten und Spesen wird entsprechend den Vergütungsrichtlinien von Fa. XYZ geregelt. § 7 Arbeitsverhinderung 1. Im Falle der Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit gelten die Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes. 2. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Fa. XYZ die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Die Abgabe einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes erfolgt entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen. 3. Für den Fall, dass die Arbeitsunfähigkeit länger dauern sollte, als ursprünglich bescheinigt, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dies Fa. XYZ unverzüglich gemäß Â§ 7 Nr. 2 mitzuteilen. § 8 Urlaub 1. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Urlaub von 30 Arbeitstagen. 2. Das Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. 3. Im Falle des Eintritts oder Ausscheidens im Laufe eines Kalenderjahres wird der Urlaub anteilig gewährt. 4. Der Arbeitnehmer ist sich bewusst, dass er aufgrund seines Tätigkeitsprofils in dringenden Angelegenheiten auch im Urlaub für den Arbeitgeber oder dessen Kunden erreichbar sein muss. § 9 Nutzungsrechte 1. Die Nutzungsrechte an den vom Arbeitnehmer erzielten Arbeitsergebnissen, einschließlich urheberrechtlich geschützter Arbeitsergebnisse, aus der Tätigkeit nach diesem Vertrag, gehen mit deren Entstehung uneingeschränkt auf Fa. XYZ über. Der Übergang gilt auch für die Zeit nach der Beendigung des Vertrages und schließt auch das Recht von Fa. XYZ ein, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Anstellungsvertrag MBAB Seite 6 von 8 § 10 Kündigung, Vertragsende 1. Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt vorbehalten. Sollte der Arbeitnehmer nach Ablauf der Dienstzeit die Tätigkeit fortsetzen, so widerspricht Fa. XYZ hiergegen ausdrücklich. 2. In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen von beiden Seiten gekündigt werden. Die Probezeit beträgt 6 Monate. 3. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 6 Wochen jeweils zum Quartalsende gekündigt werden. Tritt aufgrund gesetzlicher Vorschriften nach längerer Beschäftigungsdauer eine Verlängerung der Kündigungsfrist ein, so gilt diese verlängerte Kündigungsfrist für beide Teile. 4. Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung - auch während der Probezeit. Die außerordentliche Kündigung muss als Begründung die wesentlichen Kündigungsgründe enthalten. 5. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. 6. Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monates, in dem der Arbeitnehmer eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zuerkannt wird; spätestens jedoch mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer die für ihn maßgebliche Regelaltersgrenze erreicht. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, Fa. XYZ unverzüglich davon Mitteilung zu machen, sobald er einen Antrag auf Rente gestellt hat. 7. Vorschüsse und Darlehen werden im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen des noch offenen Restbetrages ohne Rücksicht auf die bei Hingabe getroffenen Vereinbarungen sofort zur Rückzahlung fällig. Dies gilt nur dann nicht, wenn Fa. XYZ aus betriebsbedingten Gründen das Arbeitsverhältnis kündigt oder der Arbeitnehmer wegen eines Grundes, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, gekündigt hat. 8. Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer sämtliche im Eigentum von Fa. XYZ stehenden Gegenstände unaufgefordert zurückzugeben. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen. 9. Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als 3 Monate, hat die Meldung innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Anstellungsvertrag MBAB Seite 7 von 8 § 11 Abtretung von Schadensersatzansprüchen 1. Der Arbeitnehmer tritt in dem Fall, dass er durch einen Dritten verletzt wird und Fa. XYZ Vergütungszahlung im Krankheitsfalle leistet, seine Schadenersatzansprüche bis zur Höhe der fortbezahlten Vergütung gegen diesen Dritten an die Gesellschaft ab. 2. Er ist verpflichtet, Fa. XYZ die zur Erhebung und Durchsetzung der Ansprüche erforderlichen Auskünfte zu erteilen. § 12 Erfüllungsort 1. Erfüllungsort ist der Sitz von Fa. XYZ, auch wenn der Arbeitnehmer zeitweise oder teilweise auswärts tätig ist. 2. Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist das für den Erfüllungsort örtlich zuständige Arbeitsgericht. § 13 Besondere Vereinbarungen 1. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Nacht-, Spät-, Sonn- und Feiertagsarbeit zu verrichten. Gleiches gilt für Mehrarbeit. Für Mehr- bzw. Kurzarbeit gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 2. Die Angaben zur Person des Arbeitnehmers ergeben sich aus dem Lebenslauf des Arbeitnehmers. Sie sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Änderungen sind unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen. Der Arbeitnehmer wird darauf hingewiesen und ist ausdrücklich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten gespeichert werden. Mit der Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ist er ausdrücklich einverstanden. 3. Die Abtretung oder Verpfändung von Vergütungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. 4. Dieser Arbeitsvertrag und die Rechtsbeziehungen der Unterzeichnenden richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen; tarifvertragliche Bestimmungen finden keine Anwendung. § 14 Schlussbestimmungen 1. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. 2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. STADT, 14.12.2012 Fa. XYZ
  17. Also, für eine Person OHNE Migrationshintergrund finde ich folgende "Recht"schreibung _reichlich_ verbesserungsfähig. Sollen mögliche Arbeitgeber von der Rechtschreibung auf die Arbeitsqualität schließen? Über mich: habe im Januar 2012 bei der IHK Dortmund erfolgreich meine Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration abgeschlossen. Meine vorlieben im IT-Bereich ist das Betriebsystem Linux und das programmieren von Datenbanken in der Richtung MySQL von Microsoft. Kenntnisse in der Virtuallisierung sind vorhanden. Meine Berufserefahrung im IT-Bereich beschränkt sich nur auf ein Praktikum von 3. Monaten. Am BFW Dortmund lernte ich den Umgang mit Windows Server 2003, Windows Server 2008 + core, Linux ( Debian, openSuse), Windows XP, Windows 7, Netztopologien, VPN, VLAN, VMware Server, VMware workstation und playere, SQL, HTML, Active Directory, Softwareverteilung, DHCP, DNS,TCP/IP...., Mein Prüfungsprojekt war " Erhöhung der Sicherheit des vorhandenen Firmennetzwerkes durch Konfiguration einer Linux-Firewall mit DMZ" Firewall Script unter Linux erstellen, Bash-Dateien erstellen.
  18. "Seit Oktober 2011 leite ich die IT Abteilung bei unserem Werk." --- Wieviele IT-Mitarbeiter unterstehen dir denn fachlich und disziplinarisch? Mehr als Null?
  19. @kingdiamond: Warum steht im Kopfbereich deines XING-Profils "Studio für K... und D..." wenn du da zuletzt 2011 warst? Ausserdem würde ich deinen Klarnamen auch aus Beitrag #1 löschen lassen. > Also nur weil es irgendwo im Internet steht, ist es nicht automatisch unüblich. Nur weil es "der kleine" ohne Quelle behauptet wird es nicht automatisch üblich.
  20. Moment, du gibst den Familienstand an, obwohl das eher unüblich ist, vgl. Bewerbungsschreiben: Was man besser verschweigt - n-tv.de - Da "muss" der Personaler doch eine "enthaltene Nachricht" vermuten. Im übrigen finde ich deine Tonart hier im Forum verbesserungsfähig.
  21. Im Anschreiben ist zwischen Wohnort und Handynr. eine unverständliche Zeile Anforderungen aus der Stellenanzeige wiederholt man nicht, ohne eigene "Beweise"/"Geschichten"/sonstiges dazu anzuführen. Eintrittstermin & Gehaltswunsch würde ich als ganzen Satz schreiben, da wirkt sonst so "mehr Zeit sind Sie mir nicht wert". Im Lebenslauf sind "kleinere" Schreibfehler: es heist "OpenSUSE" (in einem Wort), "VMware" (kleines W) etc. Konfession würde ich nur angeben bei einer Bewerbung bei einer Kirche. Bei XING schreibst Du "Realschlussabschluss", hier nur "Hauptschulabschluss"?
  22. Dein XING-Profil ist mind. 2 Jahre überholt ("suche Praktikumsstelle von Oktober 2010 bis Januar 2011")
  23. Firma ist geschlossen, kein Urlaub nehmen nötig (wird geschenkt)
  24. Fühlst Du dich jetzt stark und schön? Verprügelst Du sonst kleine Kinder?
  25. Hallo Wie installiert man bei SLES11 (nicht: OpenSuSE) einen Update-Server im LAN, damit nicht jeder Rechner dieselbe Information aus dem Internet ziehen muss? Ciao

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