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dhcpmike

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  1. Der wird direkt mitausgedruckt. Danke, LatinStar. Hätte ich das mal vorher gewusst...
  2. Vielen Dank, Crash2001 und Vide, für eure Antworten. Ich habe auf der Seite der IHK Kassel-Marburg eine exakte Antwort gefunden, denn ich denke nicht, dass ich die Personalabteilung mit einem Forenbeitrag überzeugen kann, dass sie falsch liegen. Jedoch ist "meine" IHK die aus Aachen, aber da sollte sich ja nicht allzu viel tun, oder? Gehe ich am Besten mit dem Ausdruck von der IHK Kassel-Marburg zur Personalabteilung
  3. Hallo zusammen, wenn ein Arbeitsverhältnis endet, ist der AN für ein Vorstellungsgespräch freizustellen (Freistellung für ein Vorstellungsgespräch bei Azubis?). Mein Ausbilder hat in dieser Richtung nicht viel Ahnung, hat mich deswegen zur Personalabteilung geschickt. Die hat mir gesagt dann, dass ich freigestellt werde, aber trotzdem einen Tag Urlaub nehmen müsste, der dann von meinem "Urlaubstagekonto" abgezogen wird. Dass man einen Tag "geschenkt" bekommt, würde nicht gehen, da es ja ein bezahlter Arbeitstag wäre ohne Urlaubstagausgleich. Und das wiederum würde der Firma "finanziell schaden". Ich habe eine Freistellung so verstanden, dass ich mir keinen Urlaub nehmen muss, der Tag aber dann als unbezahlt wird. "Aber das würde man ja nicht machen, einem AN einfach so Geld vom Gehalt abziehen". Was ist denn nun richtig? Und wie soll ich jetzt am Besten weitermachen? Grüße, dhcpmike

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