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nAyu

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  1. Hallo, besten dank für eure Resonanz. Als direktes Beispiel dazu, offiziell heißt es noch nichts von Übernahme, mein Ausbildungsbetreuer (nicht Ausbilder) hat allerdings angedeutet, dass ich in der Woche nach meiner mündlichen Prüfung noch einiges tun soll. Folglich werde ich ja nicht "abgefangen" oder "aufgehalten" weil ich ja noch "arbeit" habe. Also werde ich zumindest für einen Monat weitergehend übernommen, richtig? Wie sieht das dann mit dem Gehalt aus? Ich habe ja keine Daten, Verträge, sonstiges dazu? Und klar suche ich nebenher weiter, ich bin froh wenn ich hier wenn bin um ehrlich zu sein.
  2. Hallo, ich habe ein paar Fragen, betreffend zum vorraussichtlichen Ende meiner Ausbildung am 25.6.13. Konkret geht es um: 1. Wenn ich mündlich bestehe (davon geh ich mal aus^^) heißt das, dass ich ab 26.5.13 "Facharbeiter" bin. Folglich, ist mein Ausbildungsvertrag erfüllt, und der Vertrag ist damit Automatisch beendet, richtig? Muss ich dann am 27.6. überhaupt noch in meinen Betrieb? (Vertrag geht bis 31.7.13) Wenn ja - bekomm ich dann ab diesem Tag min. Tariflichen (Stunden-)Lohn? 2. Was passiert mit meinen Resturlaub? Habe noch 16 Tage von denen ich 10 Tage bereits NACH meiner Prüfung beantragt habe. Die gehen ja eig. nich verloren, da ich sie ja nur auf dem "Papier" habe aber noch nicht reell genommen. (geht ja i-wo einher mit der ersten Frage) 3. Muss ich mich dann erstmal beim Arbeitesamt als arbeitssuchend melden? (klar versuch ich bereits was neues zu finden )

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