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Onyx

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  1. Mal ganz generell zu Euren Aussagen: Egal, ob das Buch jemandem genutzt hätte oder nicht, mir geht es mittlerweile eigentlich generell um das mehr als zu kritisierende Vorgehen der IHKs. Warum wurden untersch. Einladungen, mal mit, mal ohne Buch-Erlaubnis, verschickt? Warum waren die Aufsichten vor Ort in keiner weise informiert: - die wußten nicht, welches Buch das Tabellenbuch sein soll - die wußten nicht, wie sie konkret in unserem Fall in Essen entscheiden sollten - ergo waren sie vollkommen auf sich allein gestellt und somit war ihre Entscheidung in diesem FAll richtig. So würde jeder rational denkende, uninformierte Mensch denken! ABER Warum hat es eine IHK nicht nötig, ihre Mitarbeiter über das grundlegende Procedere zu informieren? Warum weiß man nicht vorher, ob ein Buch, bzw. konkret welches, zur ZP erlaubt ist? Nach all dem, was in der Vergangenheit in den neuen IT-Berufen, einschließlich der vor der AP bekannt gewordenen Fragen letztes Jahr - jawoll!!! - Hack the World!!! - geschehen ist, könnte man doch so langsam mal anfangen zu strukturieren oder sich über Standards zu einigen, oder sind wir einfach nur zu schnell für den Amtsschimmel der IHK? Na ja, ist nun mal passiert. Trotzdem: Zum Glück haben sie nicht nach dem Vorhandensein der Taschenrechner gefragt . . . Mein/Unser weiteres Vorgehen wird zumindest eine schriftliche/persönliche Beschwerde von Seiten unseres Ausbildungsbetriebes bei der IHK Essen sein. Ich bitte um regen Anschluß!!!
  2. Stimmt. Die Infos diesbezüglich war von Seiten der IHK recht dürftig. Aber das war nicht nur in Essen, sondern auch in Duisbur der Fall. Na ja, vorbei. Für die Abschlußprüfung gelten dann hoffentlich einheitliche Regeln. Und vielleicht gibt es dann ja auch vorher eine Einigung ob Buch oder nicht.
  3. Nö, war die ganz normale Härte! Es wurde vorher von den Aufsichten gesagt, dass das Tabellenbuch benutzt werden darf. Darauf direkt Tumult, weil es ja einige nicht dabei hatten. Dann wurde per Handzeichen geguckt, wieviele es in etwa sind und da es nicht wenige waren, wurde ein allg. Benutzungsverbot ausgesprochen. War auch nicht sehr fair von den anderen. Hätten es als ihr pers. Pech ansehen sollen, da es offiziell von der IHK ja zugelassen war! Zum Glück haben die nicht gefragt, wer seinen Taschenrechner dabei hat . . .
  4. Aus irgendeinem, mir nicht begreiflichen, Grund wurde den Informatik-, Systemkaufleuten und Systemelektronikern der Essener Berufsschulen irrtümlicherweise gesagt, dass das Tabellenbuch nicht benutzt werden darf. Die wiederum haben dann auch nichts besseres zu tun als dieses dann auch zu Hause zu lassen, ist ja nur Ballast. Welch große Augen haben sie dann gemacht, als gesagt wurde, dass man es doch benutzen darf!!! Aber da Dummheit scheinbar doch nicht bestraft wird, wurde schlussendlich allen untersagt, das Buch einzusetzen!!! Das nennt man dann gerecht. Egal, schlecht war die Prüfung allemal und über das gros der Fragen kann man im Zusammenhang einer Informatikkaufleute-Prüfung eh nur schmunzeln!!!

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