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Tex89

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  1. Im Idealfall schon, mit idealem Betrieb und super Ausbildern. Jedoch soll es auch andere Fälle in der Realität geben. Es muss doch eine Möglichkeit geben die Projektarbeit auf einem anderen Weg, als im eigenen Betrieb, nachzuholen. Falls jemand so eine Erfahrung gemacht hat, wäre ich dankbar über eine Antwort.
  2. Hallo, hat hier keiner Erfahrungen gemacht, was passiert wenn man den schriftlichen Teil bestanden hat aber den mündlichen Teil nicht? Wie soll man ein halbes Jahr später die Projektarbeit ohne Betrieb absolvieren? Es kann doch nicht sein, dass man ein halbes Jahr länger in dem Betrieb bleiben muss nur damit man eine Projektarbeit schreiben kann... Falls man im schriftlichen Teil durchfällt, kann man diesen auch ohne Betrieb wiederholen.
  3. Alles klar, ich werde es heute noch meinem Chef mit allen nötigen Unterlagen mitteilen und aufjedenfall nicht mehr nach der Prüfung zum Arbeiten erscheinen. Ich werde nur noch vorbeikommen und mitteilen, dass ich meine Prüfung bestanden habe. DANKE!
  4. Die Geschäftsleitung hat mich noch nie darauf hingewiesen, dass mein Vertrag mit dem bestehen der Prüfung ausläuft, sondern hat betont, da ich nicht übernommen werden will, meine Ausbildung ganz normal laut Ausbildungsvertrag zum 31.08 endet. Das ist der Punkt, da ich es zu dem Zeitpunkt nicht besser wusste, habe ich OK gesagt. Aber die Geschäftsleitung wusste es dann wohl auch nicht besser bzw. will es nicht besser wissen... Ich wollte jetzt nur nochmal nachfragen, da ich wissen möchte wie ich am besten antworten soll, wenn die Geschäftsleitung zu mir sagt, dass ich einen mündlichen befristeten Vertrag geschlossen habe. vielen dank schon mal für die schnellen antworten
  5. Also sollte ich meinem Chef am besten gleich mitteilen was Sache ist und falls er dann ankommt, mit mündliche Vereinbarung usw... Das würde nicht gehen? Es muss also einen schriftlichen Vertrag geben und den habe ich nicht.
  6. Hallo Leute, ich mache gerade meine Ausbildung zum IT-Systemkaufmann. Ich habe meine schriftliche Prüfung bereits hinter mir und laut vorläufigen Prüfungsergebnissen bestanden. (BW) Meine mündliche Prüfung habe ich am 30.06.2014. Meine Firma wollte mich übernehmen, jedoch habe ich das Angebot nicht angenommen. Bei diesem Gespräch teilte mir die Geschäftsführung dann mit, dass ich dann bis zum Ende meines Ausbildungsvertages (31.08.2014) in der Firma bleibe. Ich habe jetzt aber erfahren, dass ich mit bestandener Prüfung fertig bin und auch mein Ausbildungsverhältnis dann zu Ende ist. Meine Frage: Habe ich jetzt einen mündlichen Arbeitsvertrag mit meinem Chef geschlossen und muss die restlichen zwei Monate bleiben oder kann ich gehen nachdem ich meinen Chef darüber informiert habe? Über Antworten freue ich mich. Vielen Dank.
  7. Deswegen bist auch die ganze Zeit in einem Forum unterwegs....

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